Drucksache Nr. 0818/2014:
Jahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0818/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2013 mit den Teilen:

A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2013
A3 Anhang 2013
A4 Anlagenspiegel 2013
A5 Lagebericht 2013
zu beschließen.

2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den Bilanzgewinn in Höhe von 28.680.958,85 €, der sich wie folgt herleiten lässt,

Gewinnvortrag aus den Vorjahren
26.767.412,34 €
Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2012
-4.000.000,00 €
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2012
-4.808.449,00 €
Jahresüberschuss 2013
10.721.995,51 €


Bilanzgewinn 2013
28.680.958,85 €

zu verwenden:

a) 4.802.597,49 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 4.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 19.878.361,36 € Vortrag auf neue Rechnung

3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landes- hauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft Rödl&Partner erteilte am 21.03.2014 gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.

Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbe- triebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 09.04.2014 nach § 32 Absatz 3 der Nds. Eigenbe- triebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.

Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahres- gewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.


68.0 
Hannover / 24.04.2014