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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. den Jahresabschluss 2013 mit den Teilen:
A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2013
A3 Anhang 2013
A4 Anlagenspiegel 2013
A5 Lagebericht 2013
zu beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den Bilanzgewinn in Höhe von 28.680.958,85 €, der sich wie folgt herleiten lässt,
Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 26.767.412,34 € |
Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2012 | -4.000.000,00 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2012 | -4.808.449,00 € |
Jahresüberschuss 2013 | 10.721.995,51 € |
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Bilanzgewinn 2013 | 28.680.958,85 € |
zu verwenden:
a) 4.802.597,49 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 4.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 19.878.361,36 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landes- hauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft Rödl&Partner erteilte am 21.03.2014 gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbe- triebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 09.04.2014 nach § 32 Absatz 3 der Nds. Eigenbe- triebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.
Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahres- gewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 24.04.2014