Drucksache Nr. 0817/2018:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0817/2018
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 384, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage am Königsworther Platz und ist im Bebauungsplan Nr. 384 aus dem Jahr 1978 als Allgemeines Wohngebiet mit einer bis zu IV-geschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise ausgewiesen.
Das damalige Planungsziel, am Standort eine Wohnnutzung zu entwickeln, konnte bis heute nicht umgesetzt werden. In den Gebäuden befinden sich weitestgehend gewerbliche und kulturelle Nutzungen.
Das Plangebiet soll mit dieser Änderung entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung und seiner Lage unweit vom Stadtzentrum an einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte von Hannover als Kerngebiet gemäß §7 BauNVO festgesetzt werden.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Erweiterung der vorhandenen Nutzungen sichergestellt werden. Die in einem Kerngebiet regelzulässigen Vergnügungsstätten sollen hier ausgeschlossen werden. Ebenso sollen Bordelle und bordellartige Nutzungen hier generell ausgeschlossen bleiben. Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 29. Juni bis zum 11. August 2017 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 04. Mai bis zum 08. Juni durchgeführt.

Entsprechend den oben beschriebenen Zielen soll der vorliegende Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.

Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 05.04.2018