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1. der Verlegung und dem Neubau der Bushaltestelle Am Brabrinke, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten für die i.H.v. 347.000 € zuzustimmen.
2. Dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1 + 4 i.V. mit §10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
1. Ausgangslage
In der Straße Am Brabrinke befinden sich gegenwärtig die Endhaltestellen der Buslinie 124 (üstra) und der Linie 350 (Regiobus). Wie in der vertraulichen Drucksache 0199/2014 bereits erläutert, können diese Endhaltestellen zukünftig nicht mehr angefahren werden und müssen daher verlegt werden. Für die neuen Haltestellen entfallen in diesem Abschnitt der Hildesheimer Straße ca. 6 Stellplätze.
2. Beschreibung des Vorhabens
Aufgrund der neuen Haltestellenpositionen müssen die Linienführungen der Buslinie 124 und 350 verändert werden. Die beiden Buslinien fahren zukünftig ab dem Knotenpunkt Wilkenburger Straße weiter die Hildesheimer Straße entlang in Fahrtrichtung Süden / Laatzen, um an der nächsten Einmündung „Am Brabrinke“ eine Wendefahrt durchzuführen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das bestehende Schaltprogramm der vorhandenen Lichtsignalanlage um diese Sonderphase erweitert.
Für die neue Endhaltestelle der Buslinie Linie 124, die von der Üstra angefahren wird, sind aufgrund der engeren Taktfrequenz zwei Haltestellenpositionen geplant. Die südlichste Haltestelle dient als Ankunfts- und Warteposition, die andere mittig gelegene Haltestelle als Abfahrtposition. Die nördlichste der drei Haltestellen ist für die Buslinie 350 vorgesehen und wird von der Regiobus angefahren.
In den Warteflächen der beiden Abfahrtspositionen werden jeweils Buswartehäuschen aufgestellt. Die Bordansicht ist mit 16 cm für den barrierefreien Ein- und Ausstieg aller Fahrgäste geeignet.
Direkt angrenzend an die Warteflächen der Bushaltestellen verläuft parallel dazu der Radweg mit einer Breite von 1,60 m. Der angrenzende Gehweg erhält eine Breite zwischen 1,77 m an der engsten Stelle und 3,25 m an der breitesten Stelle.
Für die neue Lage des Rad- und Gehweges ist Grunderwerb erforderlich. Die notwendigen Verhandlungen hierzu sind abgeschlossen.
Die vorhandene Bushaltestelle am westlichen Fahrbahnrand der Hildesheimer Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts wird ebenfalls in alter Lage barrierefrei ausgebaut. Für die verbreiterte Aufstellfläche muss die Radverkehrsführung geringfügig verschwenkt werden.
Die Baumaßnahme wird im Rahmen des Entflechtungsgesetzes (ehemals GVFG) gefördert. Die Zusage zur Programmaufnahme liegt bereits vor.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Verbreiterung der Nebenanlage der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit wird verbessert, weil nach dem Ausbau in diesem Bereich die Breite des Radweges und Gehweges breiter sind, als in den angrenzenden Bereichen davor und dahinter. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Während des Umbaus ist die Sperrung einer Fahrspur in Fahrtrichtung stadteinwärts erforderlich. Daher sind diese Arbeiten in der Zeit der Sommerferien 2016 vorgesehen. Anschließend können die Nebenanlagen umgebaut werden. Hierbei kann es auch zu Einschränkungen im Verkehrsablauf kommen. Details zu den Verkehrsführungen während der Bauphasen erfolgen zu gegebener Zeit als gesonderte Information im Bezirksrat.