Drucksache Nr. 0813/2016:
Verlegung der Bushaltestelle Am Brabrinke in die Hildesheimer Straße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0813/2016
1
 

Verlegung der Bushaltestelle Am Brabrinke in die Hildesheimer Straße

Antrag,

1. der Verlegung und dem Neubau der Bushaltestelle Am Brabrinke, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten für die i.H.v. 347.000 € zuzustimmen.

2. Dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.


- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1 + 4 i.V. mit §10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11128001
Immobilienverkehr
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 201.500,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 347.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -145.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Produkt 11128001
Immobilienverkehr
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 5.037,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 8.696,31 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 8.675,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 3.638,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.276,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 16.724,72 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -8.028,41 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -15.304,41 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme werden Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) erwartet.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 13.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.




Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

In der Straße Am Brabrinke befinden sich gegenwärtig die Endhaltestellen der Buslinie 124 (üstra) und der Linie 350 (Regiobus). Wie in der vertraulichen Drucksache 0199/2014 bereits erläutert, können diese Endhaltestellen zukünftig nicht mehr angefahren werden und müssen daher verlegt werden. Für die neuen Haltestellen entfallen in diesem Abschnitt der Hildesheimer Straße ca. 6 Stellplätze.


2. Beschreibung des Vorhabens

Aufgrund der neuen Haltestellenpositionen müssen die Linienführungen der Buslinie 124 und 350 verändert werden. Die beiden Buslinien fahren zukünftig ab dem Knotenpunkt Wilkenburger Straße weiter die Hildesheimer Straße entlang in Fahrtrichtung Süden / Laatzen, um an der nächsten Einmündung „Am Brabrinke“ eine Wendefahrt durchzuführen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das bestehende Schaltprogramm der vorhandenen Lichtsignalanlage um diese Sonderphase erweitert.

Für die neue Endhaltestelle der Buslinie Linie 124, die von der Üstra angefahren wird, sind aufgrund der engeren Taktfrequenz zwei Haltestellenpositionen geplant. Die südlichste Haltestelle dient als Ankunfts- und Warteposition, die andere mittig gelegene Haltestelle als Abfahrtposition. Die nördlichste der drei Haltestellen ist für die Buslinie 350 vorgesehen und wird von der Regiobus angefahren.

In den Warteflächen der beiden Abfahrtspositionen werden jeweils Buswartehäuschen aufgestellt. Die Bordansicht ist mit 16 cm für den barrierefreien Ein- und Ausstieg aller Fahrgäste geeignet.

Direkt angrenzend an die Warteflächen der Bushaltestellen verläuft parallel dazu der Radweg mit einer Breite von 1,60 m. Der angrenzende Gehweg erhält eine Breite zwischen 1,77 m an der engsten Stelle und 3,25 m an der breitesten Stelle.

Für die neue Lage des Rad- und Gehweges ist Grunderwerb erforderlich. Die notwendigen Verhandlungen hierzu sind abgeschlossen.

Die vorhandene Bushaltestelle am westlichen Fahrbahnrand der Hildesheimer Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts wird ebenfalls in alter Lage barrierefrei ausgebaut. Für die verbreiterte Aufstellfläche muss die Radverkehrsführung geringfügig verschwenkt werden.

Die Baumaßnahme wird im Rahmen des Entflechtungsgesetzes (ehemals GVFG) gefördert. Die Zusage zur Programmaufnahme liegt bereits vor.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.



3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Verbreiterung der Nebenanlage der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit wird verbessert, weil nach dem Ausbau in diesem Bereich die Breite des Radweges und Gehweges breiter sind, als in den angrenzenden Bereichen davor und dahinter. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Während des Umbaus ist die Sperrung einer Fahrspur in Fahrtrichtung stadteinwärts erforderlich. Daher sind diese Arbeiten in der Zeit der Sommerferien 2016 vorgesehen. Anschließend können die Nebenanlagen umgebaut werden. Hierbei kann es auch zu Einschränkungen im Verkehrsablauf kommen. Details zu den Verkehrsführungen während der Bauphasen erfolgen zu gegebener Zeit als gesonderte Information im Bezirksrat.
66.22 
Hannover / 13.04.2016