Antrag Nr. 0809/2004 N1:
Antrag der CDU-Fraktion zu einem Konzept zur Grab- und Friedhofspflege

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu einem Konzept zur Grab- und Friedhofspflege

Antrag,

zu beschließen:

Die Verwaltung legt umgehend ein Konzept vor, das den Ausstieg aus der Grabpflege beinhaltet.

Begründung

Mit dem jüngsten Urteil des Landgerichts Hannover vom 08.04.2004 (Geschäftszeichen 26 O 18/04) wird der Verwaltung bei Meidung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 250.000 € auferlegt, es zu unterlassen, die von ihr angebotene Grabpflege im räumlichen oder sachlichen Zusammenhang mit hoheitlichen Maßnahmen anzubieten.

Dies ist der geeignete Zeitpunkt, sich seitens der Stadtverwaltung aus der Grabpflege zu verabschieden, um nicht die Verwaltungsarbeit auszuweiten.




Rainer Lensing
Vorsitzender