Drucksache Nr. 0807/2004:
Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 - 2007 (DS 2669/2003), hier: Einsparungen in der Grünflächenpflege durch Extensivierung und Verkauf von Spielplätzen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
  • Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte
01 - 04, 06 - 11 und 13
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken und
Misburg-Anderten
(zur Kenntnis)
An die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0807/2004
2
 

Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 - 2007 (DS 2669/2003), hier: Einsparungen in der Grünflächenpflege durch Extensivierung und Verkauf von Spielplätzen

Antrag,

1. die Extensivierung der in der Anlage 1 benannten Spielplätze und ihre Umwandlung in Grünflächen zu beschließen,
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte nach § 55c, Abs. 3 NGO für die in ihrem Stadtbezirk gelegenen Spielplätze
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 57, Abs. 2 NGO
2. der dauerhaften Aufgabe der in der Anlage 2 benannten Spielplätze zuzustimmen
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte nach § 55c, Abs. 3 NGO für die in ihrem
Stadtbezirk gelegenen Spielplätze
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 57, Abs. 2 NGO

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


1. Vorbemerkungen

Um die im Haushaltskonsolidierungsprogramm 2005-2007 beschlossenen Einsparungen zu erzielen, mussten auch für die Grünflächenpflege Sparvorschläge ausgearbeitet werden. Sie sind im Bogen 316 der Aufgabenkritik konkretisiert und im Grundsatz mit Drucksache 2669/2003 vom Rat beschlossen worden (Anlage 1 zur DS 2669/2003, Nr. 135). Ein Teil der notwendigen Einsparungen bezieht sich auch auf die Pflege der 438 vorhandenen öffentlichen Spiel- und Bolzplätze.

Inzwischen wurde für die Spiel- und Bolzplätze ein Konzept erarbeitet, auf welche Weise die Einsparungen erreicht werden können, das hiermit den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt wird (entsprechend Drucksache 0179/2004, in der beschlossen wurde, dass Einzelfallentscheidungen unter Einbeziehung der Stadtbezirksräte herbeizuführen sind). Da mit den Einsparungen bereits 2004 begonnen werden soll, sind die notwendigen Beschlüsse noch vor der Sommerpause erforderlich.

Die Hauptkostenfaktoren bei den bestehenden Spiel- und Bolzplätzen sind die wöchentliche Sicherheitskontrolle der Spielgeräte sowie die Reinigung, der Sandaustausch und die nötigen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen von Geräten. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zur Vermeidung von Unfallgefahren können bei den bestehenden Anlagen die Kontroll- und Reinigungsintervalle jedoch nicht vergrößert oder Reparaturen unterlassen werden. Deshalb sind Einsparungen nur durch Reduzierung der intensiv zu pflegenden Flächen möglich, das bedeutet eine vorübergehende oder dauerhafte Aufgabe einzelner Spielplatz-Standorte.

Bei der vorübergehenden Aufgabe, zur besseren Unterscheidung hier als Extensivierung bezeichnet, wird der jeweilige Spielplatz in eine pflegeleichtere öffentliche Grünfläche zurückgebaut, die aber den Kindern weiterhin für informelle Spiele zur Verfügung steht („Naturspielplatz“).

Falls sich die finanzielle Situation der Stadt oder die Bedarfsentwicklung langfristig verändern, können zu einem späteren Zeitpunkt die extensivierten Flächen wieder intensiver gestaltet werden. Soweit erforderlich könnten dann als Ausgleich stattdessen andere, zu dem Zeitpunkt nicht benötigte und überalterte Flächen extensiviert werden. Durch dieses Verfahren ist eine größere Flexibilität gewährleistet als bisher.
Bei der dauerhaften Aufgabe eines Spielplatzes können die betreffenden Grundstücke auch für eine andere Nutzung zur Verfügung gestellt oder verkauft werden.

Zu berücksichtigen ist in beiden Fällen jedoch das Niedersächsische Gesetz über Spielplätze mit den darin enthaltenen quantitativen und qualitativen Vorgaben. Daher kann die dauerhafte Aufgabe von Standorten nur für die Fälle in Betracht kommen, bei denen der Bedarf durch Spielplätze im Umfeld weitgehend gedeckt ist oder als Ausnahme bei besonderen standortabhängigen Erschwernissen.

2. Auswahlkriterien

Um bei der Vielzahl der vorhandenen Flächen eine bedarfsorientierte und gerecht über das Stadtgebiet verteilte Auswahl zu treffen, wurden alle vorhandenen und geplanten Spielplatz-Standorte daraufhin überprüft, ob sie weiterhin erforderlich sind bzw. zukünftig voraussichtlich noch benötigt werden. Diese Prüfung orientierte sich an den nachfolgend aufgeführten Kriterien:

· Spielflächenversorgung im jeweiligen Spielbereich
· Ausstattung und Größe benachbarter Spielplätze
· Langfristige Bedarfsentwicklung im Spielbereich
· Verteilung auf das Stadtgebiet
· Kosten von Extensivierung bzw. Rückbau
· Potentielle Vermarktbarkeit von Grundstücken

Zur Spielflächenversorgung gibt es theoretische Berechnungsmodelle, die von einem Bedarf von 2,55 m² Spielfläche pro EinwohnerIn im Einzugsbereich des jeweiligen Spielplatzes ausgehen. Diese Modelle haben jedoch in der Regel keinen Aussagewert, da der Spielplatzbedarf von der Kinderzahl im Einzugsgebiet abhängig ist und diese insbesondere durch die Baustruktur (Neubaugebiete; Gebiete mit hohem Anteil älterer Menschen) stark schwanken. Bei der Auswahl der in der Anlage vorgeschlagenen Spielplätze wurde daher das Wissen der jeweiligen SpielplatzbetreuerInnen individuell zusammengetragen und bewertet.

Bei der Betrachtung von Ausstattung und Größe benachbarter Spielplätze wird geprüft, ob vorhandene, möglichst in den letzten Jahren erneuerte oder neu angelegte Spielplätze die Versorgung mit übernehmen können. Dadurch wird die Bedarfsdeckung nicht nur rechnerisch, sondern auch qualitativ beurteilt, damit den Kindern weiterhin attraktive Spielflächen zur Verfügung stehen.

Obwohl die Bevölkerungsentwicklung nicht für einzelne Spielbereiche genau vorhersehbar ist, lässt sich doch eine langfristige Bedarfsentwicklung abschätzen. Hierdurch sind Aussagen möglich, welche Spielplatz-Standorte dauerhaft aufgegeben werden können (z.B. Grundstückverkauf). An anderen Stellen ist es dagegen sinnvoller, die Spielplätze zu extensivieren, das Grundstück aber noch in städtischem Eigentum und als planungsrechtlich ausgewiesene Spielplatzfläche zu behalten.

Das hat den Vorteil, dass in Bereichen mit geringerer Versorgung diese Flächen den Kindern trotzdem noch als Bewegungsraum zur Verfügung stehen und später bei steigendem Bedarf oder besseren finanziellen Rahmenbedingungen dort wieder eine Ausstattung mit Geräten erfolgen könnte.

Damit nicht einzelne, relativ gut versorgte Stadtbezirke überdurchschnittlich unter den Einsparungen leiden müssen, wurde zusätzlich zu den o. g. Kriterien angestrebt, eine möglichst gerechte Verteilung im Stadtgebiet zu erreichen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Anzahl der benannten Spielplätze in den Stadtbezirken unterschiedlich ist, weil der Pflegeaufwand aus der Flächengröße resultiert. Es lassen sich auch nicht in jedem Stadtbezirk genau gleiche Flächengrößen auswählen, weil die Spielplätze unterschiedlich groß sind und eine nur teilweise Extensivierung eines Platzes keine wirkliche Einsparung bringt, weil die Flächen weiterhin wöchentlich kontrolliert und gereinigt werden müssten.

Eine Ausnahme bilden die Stadtbezirke 5 + 12, in denen keine Spielplätze zur Extensivierung oder Aufgabe benannt wurden, weil hier eine andere Versorgungsstruktur vorliegt als in den anderen Stadtbezirken. Es ist meistens in den einzelnen Spielbereichen jeweils nur ein Spielplatz vorhanden, so dass bei einer Extensivierung oder Aufgabe die prozentuale Versorgung auf Null sinken würde und keine Spielplätze in der Nähe als Ersatz zur Verfügung stünden. Das ist aus der Sicht der Verwaltung nicht vertretbar.

Die Kosten von Extensivierung bzw. Rückbau wurden ebenfalls in die Betrachtung einbezogen, weil sie zusätzlich zu den Einsparungen im Budget erwirtschaftet werden müssen. Damit die Einsparungen tatsächlich greifen und nicht durch hohe Rückbaukosten aufgezehrt werden, wurden einige Plätze, die alternativ hätten ausgewählt werden können, nicht benannt. Solange sie noch eine breit gefächerte, relativ gute Ausstattung haben, wären die Rückbaukosten höher als die möglichen Einsparungen.

Bei den aufzugebenden Flächen wurde die Vermarktbarkeit von Grundstücken als zusätzliches Kriterium bei der Auswahl aufgenommen. Hierdurch kann bei langfristig nicht mehr erforderlichen Spielplatz-Standorten (auch bei den bisher noch nicht gebauten) ein zusätzlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung gebracht werden. Falls die Grundstücke nicht sofort verkauft werden können, erfolgt bei den bestehenden Spielplätzen in einem ersten Schritt nur der Rückbau (Umwandlung in Grünfläche). Alle weiteren für den Verkauf nötigen Schritte, z.B. die Änderung von Bebauungsplänen sowie Beschlussdrucksachen zum Verkauf folgen dann als Einzelverfahren.

3. Erläuterungen zu den Anlagen

In Anlage 1 sind die zur Extensivierung vorgesehenen Spielplätze aufgeführt. Es handelt sich ausschließlich um Plätze, deren Ausstattung jetzt schon so reduziert oder abgängig ist, dass sie dringend erneuert werden müssten, falls sie weiterhin als Spielplätze zur Verfügung stehen sollen. In einigen Fällen sind die Grundstücke ungünstig gelegen, z. B. an Hauptverkehrsstraßen oder in zu großem Abstand zu Wohngebieten, teilweise auch klein oder schlecht geschnitten. Eine Überprüfung der Flächen hat ergeben, dass bei den genannten Plätzen durchweg bessere Spielplätze in der Nähe sind, die bis auf weiteres als Ersatzspielflächen für die Kinder jetzt schon viel attraktiver sind und lieber angenommen werden. Bei den Plätzen Nr. 17 und 25 ist jeweils auch ein Bolzplatz vorhanden, der aber nicht aufgegeben werden soll, weil hierfür kein Ersatz zur Verfügung steht.

Eine dauerhafte Aufgabe bei den in Anlage 1 genannten Plätzen ist jedoch nicht zu empfehlen, da sie auch als Grünflächen weiterhin eine wichtige Funktion haben bzw. bei sich verändernden Bedarfsentwicklungen wieder benötigt werden könnten. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Spielplätze zu extensivieren und in allgemeine Grünflächen umzuwandeln. Sie bleiben als Standorte weiterhin in städtischem Eigentum und, soweit vorhanden, in den Bebauungsplänen rechtlich gesichert.
Bei einer veränderten Ausgangssituation können die günstig gelegenen wieder als Spielplätze reaktiviert werden.

Bei der Berechnung der jährlichen Pflegekostenersparnis wurde die Differenz zwischen der Pflege von Flächen mit durchschnittlichem Ausstattungsgrad (Sand- und Gerätespielbereiche) bzw. geringerem Ausstattungsgrad (größere Rasenflächen auf Spielplätzen) und den verbleibenden Pflegekosten gebildet. Bei größeren Plätzen, die in Teilen sowohl eine durchschnittliche Ausstattung als auch größere Rasenflächen aufweisen, wurden die Kosten entsprechend der jeweiligen Flächenanteile berechnet.

Der Berechnung liegen folgende Werte zugrunde:
bei durchschnittlichem Ausstattungsgrad 11,00 € / m²
bei geringerem Ausstattungsgrad 5,00 € / m²
verbleibende Pflegekosten 1,75 € / m²

In Anlage 2 sind Spielplatz-Standorte aufgeführt, die aus der Sicht der Verwaltung dauerhaft aufgegeben werden könnten. Dabei handelt es sich sowohl um vorhandene Anlagen als auch um planungsrechtlich gesicherte Standorte, die noch nicht realisiert werden konnten. Bei den noch nicht gebauten Plätzen wurde nur die Einsparung der jetzt schon anfallenden Kosten für extensive Grünflächenpflege (1,75 € / m²) in der Tabelle angegeben (Nr. 4 + 10).

Sieben von den vorhandenen Spielplätzen sind so klein bzw. so ungünstig gelegen, dass sich hier dauerhaft keine attraktiven Spielmöglichkeiten für mehrere Altersgruppen realisieren lassen. Zwei weitere sind zurzeit schon reine Grünflächen bzw. zum überwiegenden Teil ohne Spielausstattung (Nr. 3 + 7). Sie werden als Grünflächen auch nur noch teilweise benötigt und könnten größtenteils verkauft werden.
67.02 
Hannover / 15.04.2004