Drucksache Nr. 0806/2015:
VVG mbH und üstra AG -
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Inhalt der Drucksache:

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0806/2015
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

VVG mbH und üstra AG -
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Anträge,

1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover nimmt die als Anlage beigefügte Beschlussdrucksache Nr. 2343 (III) der Region Hannover zur Kenntnis.

2. Die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover (VVG) wird angewiesen, einer Weisung an die Geschäftsführung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zuzustimmen, dass der Vorstand der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag § 1 Abs. 3 angewiesen wird, den von der Regionsversammlung der Region Hannover beschlossenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der beigefügten Beschlussdrucksache Nr. 2343 (III) der Region Hannover zu befolgen und insbesondere die beihilferechtlichen Anforderungen an Ausgleichsleistungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) ist die Holdinggesellschaft der Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (üstra) und infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH. Die wesentliche Bedeutung der VVG mbH liegt in der Organträgerschaft zu den drei Töchtern und damit in der vertraglich geregelten Beherrschung der Tochterunternehmen sowie deren Ergebnisausgleich, der eine steuerliche Optimierung der Unternehmensergebnisse ermöglicht. Gesellschafterinnen der VVG sind die Landeshauptstadt Hannover mit 80,49 % und die Region Hannover mit 19,51 %.

Die Stadtbahnverkehrsdienste werden derzeit durch die üstra auf der Basis einer Betrauung erbracht. Die Busverkehrsdienste werden derzeit durch die üstra auf der Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages geleistet, siehe hierzu auch die Ratsdrucksache 1095/2010. Mit dem neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) sollen sämtliche Verkehrsdienste im Stadtbahn- und Busverkehr als Gesamtleistung zusammengeführt werden.

zu 1:
Die Direktvergabe der Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die üstra durch die Region Hannover mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt durch Beschluss der Regionsversammlung. Die Region Hannover ist als Aufgabenträgerin des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden die Verpflichtungen und Regelungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV durch Stadtbahn- und Busverkehrsdienste bestimmt und ebenfalls die beihilferechtliche Obergrenze festgelegt.



Der Beschlussvorschlag und die Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (Anlage zur Beschlussdrucksache) werden dem Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Kenntnisnahme vorgelegt.

zu 2:


Die Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfordert mehrteilige Beschlussfassungen sowohl in den Gremien der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover als auch in den Gremien der VVG. Die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover (Stimmführerin) wird angewiesen, entsprechend in der Gesellschafterversammlung der VVG abzustimmen.




1 Anlage:

Beschlussdrucksache Nr. 2343 (III) der Region Hannover nebst Anlage: Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste im Einzelnen
20.2 
Hannover / 15.04.2015