Antrag Nr. 0803/2014:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0803/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 24.04.2014: Verwaltungsausschuss: Dem Antrag wurde die Dringlichkeit mit 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nicht zuerkannt.
  • 24.04.2014: Ratsversammlung: Mit 19 gegen 36 Stimmen wurde eine Dringlichkeit nicht zuerkannt. Der Antrag wird in der nächsten Ratssitzung behandelt.
  • 08.05.2014: Verwaltungsausschuss: 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 22.05.2014: Ratsversammlung: 20 Stimmen dafür, 38 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Bürgerbefragung zur Wasserstadt Limmer"

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, so zeitnah wie möglich eine Bürgerbefragung zur geplanten Bebauung der Wasserstadt Limmer durchzuführen.
Adressatenkreis der Befragung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils Limmer sowie den angrenzenden Stadtteilen, die von dem Bauprojekt betroffen sind. Die Befragung muss ergebnisoffen gestaltet sein. Es soll ein umfassendes Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel zu den Aspekten Art der Bebauung, Anzahl der Geschosse und der Wohneinheiten sowie ökologische Nachhaltigkeit und Erschließung des Wohngebietes mit dem Öffentlichen Personennahverkehr/motorisierten Individualverkehr abgefragt werden.

Begründung:

Die bislang von der Verwaltung vorgeschlagenen Formen der Bürgerbeteiligung sind, aufgrund der Dimension des Bauvorhabens, nicht ausreichend. Bei einem so bedeutsamen Bauprojekt müssen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zwingend enger und ernsthaft in den Prozess miteingebunden werden. Vor allem auch deshalb, weil die neu vorgestellten Pläne zur geplanten Bebauung „Wasserstadt Limmer“ erhebliche Proteste in der Bevölkerung sowie in der Politik ausgelöst haben. Nach vielen Jahren des Dialogprozesses mit der Sanierungskommission, dem Bezirksrat sowie gesellschaftlichen Akteuren möchte die Verwaltung nun die bisherige Planung par ordre du mufti ändern lassen.
Die Planungen für die Wasserstadt sollten aber vielmehr gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Sanierungskommission Limmer und dem Bezirksrat sowie Rat neu überarbeitet und dann zum Abschluss gebracht werden. Eine Bürgerbefragung kann für diesen notwendigen Konsens erste Impulse liefern.

Von dem Instrument der Bürgerbefragung (§ 35 NKomVG) wird in Hannover bislang viel zu selten Gebrauch gemacht, obwohl mit einer Bürgerbefragung ein wirklich repräsentatives Willensbild der Bürgerinnen und Bürger gezeichnet werden kann, da hierdurch –im Verhältnis zu anderen Formen der Bürgerbeteiligung – viele Menschen erreicht und befragt werden.

Die Befragung soll, sofern dies zeitlich noch umsetzbar ist, gleichzeitig mit der Regionspräsidenten- und Europawahl am 25. Mai 2014 stattfinden.

Jens Seidel
Vorsitzender