Drucksache Nr. 0796/2013:
Beschluss über den Jahresabschluss 2011

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0796/2013
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2011

Antrag,

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
2. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 24.092.186,94 € wird in die Bilanz des Jahres 2012 unter der Bilanzposition Passiva, Punkt 1.3.1 – Fehlbeträgen aus Vorjahren - vorgetragen.
3. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 gemäß § 129 (1) NKomVG -ohne die Jahresabschlüsse der Nettoregiebetriebe Städtische Alten- und Pflegezentren und Fachbereich Gebäudemanagement - am 22. November 2012 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 26.10.2012 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 des Nettoregiebetriebes "Fachbereich Gebäudemanagement" wurde durch den Oberbürgermeister am 10.01.2013 festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 1) sowie die Jahresabschlüsse der Nettoregiebetriebe Städtische Alten- und Pflegezentren (Anlage 2) und Fachbereich Gebäudemanagement (Anlage 3) entsprechend § 155 (1) Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 (1,2) NKomVG dahingehend geprüft, ob
° der Haushaltsplan eingehalten wurde,
° die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
°der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens,- Ertrags,- und Finanzlage wiedergibt,
°die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 4).

Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (ST) und noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus dem Schlussbericht 2010 (NE), zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 5 beigefügt.


Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 26 dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2011 ohne Forderungsübersicht wird mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeister ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 (2) und 156 (4) NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Minister für Inneres, Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 23.07.2013