Drucksache Nr. 0793/2016:
234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0793/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0793/2016
1
 

234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen

Antrag,

für den in der Anlage 1 bezeichneten Bereich die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan (234. Änderungsverfahren) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem das Hafenbecken des ehemaligen Werkshafen West des Teutonia-Zementwerks (ehemaliger HPC-Hafen) liegt, hat bei der Region Hannover als Untere Wasserbehörde die Genehmigung zur Teilverfüllung des Misburger Hafens (West) beantragt.

Für das wasserrechtliche Verfahren nach Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) ist es unter anderem erforderlich, das Bedürfnis für die Aufhebung des Gewässers festzustellen. Dies kann z.B. durch das öffentliche Interesse, das durch ein Bauleitplanverfahren dokumentiert wird, nachgewiesen werden. Da es aus städtebaulicher Sicht ein Interesse gibt, die angestrebte gewerbliche Nutzung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, das erforderliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren erst dann abgeschlossen werden kann, wenn im Zuge des Wasserrechtsverfahrens eine Genehmigung erteilt worden ist.





Nach Verfüllung des Hafenbeckens beabsichtigt die Eigentümerin, die Flächen gewerblich zu nutzen, z.B. für die Lagerung und den Umschlag natürlicher mineralischer Baustoffe. Die Eigentümerin hat erklärt, dass die Erschließung der neuen Flächen und der auf dem ehemaligen HPC-Werksgelände zwischen Anderter Straße und Lohweg gelegenen Betriebe zukünftig über den Lohweg und nicht mehr über die stark frequentierte Anderter Straße erfolgen soll.

Die Verwaltung schlägt vor, den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern, und den zur Verfüllung vorgesehenen Bereich des Hafenbeckens von Wasserfläche in Industriegebiet umzuwandeln und damit das westlich, östlich und südlich angrenzende Industriegebiet um diesen Bereich zu erweitern. Nördlich des geplanten Änderungsbereiches ist „Grünfläche“ dargestellt. Hier ist das FFH-Gebiet Nr. 3625-332 „Mergelgrube bei Hannover“ ausgewiesen. Die Region Hannover führt für diesen Bereich ein Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes NSG-HA 205 „Mergelgrube bei Hannover (HPC I) durch. Die Landeshauptstadt Hannover hat im Rahmen der Beteiligung an diesem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben (Beschlussdrucksache Nr. 0092/2016 N1), in der auf die städtische Zielkonzeption für die Gruben HPC I und II sowie das umliegende Gebiet hingewiesen wird. In der Zielkonzeption war neben der Sicherung der schutzwürdigen Biotope in der Grube HPC I auch eine Verfüllung des südlich angrenzenden Hafenbeckens und die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf der dadurch neu entstehenden Fläche vorgesehen. Die Zielkonzeption und der damit verbundene GENAMO-Vertrag wurde durch den Rat mit den Beschlussdrucksachen Nr. 890/97 und Nr. 1448/99 beschlossen. In der Stellungnahme zur Ausweisung des Naturschutzgebietes wird darauf verwiesen, dass ein Widerspruch zu den GENAMO-Planungen/Verträgen nicht besteht, da die ursprünglich vorgesehene Verfüllung des Hafenbeckens durch GENAMO zwischenzeitlich von den beiden Gesellschaftern Stadt und HeidelbergCement AG verworfen wurde. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens sollen alle planungsrelevanten Aspekte des von der Eigentümerin angestrebten Vorhabens der Teilverfüllung mit anschließender Nutzung für gewerbliche Zwecke erörtert und dabei insbesondere die naturschutzrechtlichen Belange geprüft werden.

Mit dem Beschluss der Einleitung soll auch die Voraussetzung geschaffen werden, um das wasserrechtliche Verfahren für das geplante Vorhaben der Teilverfüllung des Hafenbeckens durchführen zu können.

61.15 
Hannover / 11.04.2016