Drucksache Nr. 0786/2020:
Aussetzung der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege für April 2020

Inhalt der Drucksache:

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0786/2020
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Aussetzung der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege für April 2020

Antrag,

mit Wirkung für den Monat April 2020 für alle Einrichtungen und Tagespflegepersonen, die ein Entgelt gem. der Entgeltregelung bzw. Kostenbeitrag gem. Satzung erheben, zu beschließen:

1. Es wird auf das Entgelt gem. § 1 der Entgeltregelung einschl. des Essengeldes gem. § 9 der Entgeltregelung sowie auf Kostenbeiträge gem. § 5 der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege verzichtet.

2. Gem. Ziffer 1 ausfallende Entgelte (einschl. Essengeld) werden den Einrichtungen erstattet. Von Seiten der Landeshauptstadt Hannover geförderte Betriebskindertagesstätten erhalten maximal den jeweiligen Höchstbeitrag der städtischen Entgeltregelung. Zugleich sind sie aufgefordert, ihre Betriebsausgaben auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen.

3. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für die Inanspruchnahme von Notgruppen.

4. Die laufende Förderung aller Einrichtungen erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Fördersystematik. Sind Nachweise über Kinderlisten zu erbringen, gilt als Grundlage die Durchschnittsbelegung der Kinder mit Erstwohnsitz in Hannover während der letzten drei Monate.

5. Eine Verlängerung der Maßnahmen ist möglich, wenn von Seiten des Landes Niedersachsen, auch in Vertretung durch das Gesundheits- oder Kultusministerium, eine über den April 2020 hinausgehende Schließung angeordnet wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus. Das Vertragsverhältnis schließt alle Kinder gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.000.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.000.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.000.000,00 €

Begründung des Antrages

Zur Eindämmung des Corona-Virus' SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.03.2020 mit einer fachaufsichtlichen Weisung verordnet, u.a. den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der nach § 43 Abs. 1 des SGB VIII erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kindertagespflege mit Wirkung vom 16.03.2020 zu untersagen. Dem ist das Gesundheitsamt der Region Hannover mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung nachgekommen, sodass alle kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger ab 16.03.2020 geschlossen wurden. Für systemrelevante Berufsgruppen stehen in einem begrenzten Umfang Notgruppen zur Verfügung. Die zur Eindämmung des Corona-Virus' SARS-CoV-2 angeordnete Schließung gilt aktuell bis zum 18.04.2020.

In diesem Zusammenhang wurden bereits in erheblichem Maße Anfragen von Eltern und Trägern an den Fachbereich Jugend und Familie herangetragen - im Tenor mit der Erwartung, dass Beiträge für die Kinderbetreuung und das Essengeld ab dem ersten Tag der zwangsweisen Schließung bis zum Ende nicht erhoben werden sollen. Vielen Eltern, aber auch Trägern von Einrichtungen, drohen infolge der Corona-Krise Gehaltseinbußen, Kurzarbeit, Jobverlust und unbezahlter Urlaub. Aufgrund der sozialen Verantwortung halten wir es für geboten, die Beiträge für den Zeitraum der Schließung zu erlassen.

Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

51 
Hannover / 24.03.2020