Drucksache Nr. 0785/2020:
Zustimmung zum Schlichtungsergebnis des Schlichtungsgremiums gemäß § 13 TV Beschäftigungssicherung

Inhalt der Drucksache:

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0785/2020
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Zustimmung zum Schlichtungsergebnis des Schlichtungsgremiums gemäß § 13 TV Beschäftigungssicherung

Antrag


der zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di getroffenen Vereinbarung aus Ziff. 1 des Schlichtungsspruchs vom 18. März 2020 mit dem Wortlaut:

„Alle Tarifbeschäftigten erhalten eine Zeitgutschrift im Umfang von 2x jeweils 1/5 der regelmäßigen individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Zeitgutschrift kann nur in ganzen Arbeitstagen als Freizeit genommen werden, und zwar 1 Tag Freizeit im Jahr 2020 und 1 Tag Freizeit im Jahr 2021. Einzelheiten zur zeitlichen Lage der individuellen Freizeitnahme bzw. –gewährung werden in der jeweiligen Organisationseinheit abgesprochen. Eine Auszahlung oder eine Übertragung auf Folgejahre findet nicht statt.“

zuzustimmen.


Begründung

Ausgehend von einer Reihe strittiger Fälle, bei denen die Gewerkschaft Ver.di ausgegangen ist, dass sie gegen den Tarifvertrag Beschäftigungssicherung verstoßen, hat seit dem 7. Februar 2020 ein Schlichtungsgremium nach § 13 des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung unter dem Vorsitz des hannoverschen Arbeitsrichter Dr. von der Straten getagt und sich nach entsprechender Bewertung auf das im Antrag bezeichnete Schlichtungsergebnis geeinigt.

Dieses Schlichtungsergebnis wurde unter den Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover gestellt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 24.03.2020