Drucksache Nr. 0785/2015:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0785/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1582 vorgebrachten
Anregungen aus der Stellungnahme des BUND Hannover,
des Handelsverbandes Hannover, der Üstra sowie von
Bürgerinnen und Bürgern, die aus Datenschutzgründen
in einer vertraulichen Informationsdrucksache genannt werden,
nicht zu berücksichtigen,

2. den Bebauungsplan Nr. 1582 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der
Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Durch den Verkauf der Baugrundstücke ist mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen. Durch die geplante Bebauung entfallen jedoch die bisher auf diesen Flächen generierten Einnahmen aus öffentlich bewirtschafteten Stellplätzen (65 Stellplätze für Dauerparker und 90 Stellplätze des öffentlichen Parkplatzes).
Für den geplanten Platzumbau und die geänderte Verkehrsführung der Schmiedestraße, bedingt durch das Projekt 10/17 (D-Linie), sind Investitionsmittel erforderlich. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Erschließung der beiden Baugrundstücke ist auch unter Erhalt des Status Quo der Verkehrsführung gegeben. Zum Umbau der Schmiedestraße und des Marstallplatzes werden zu gegebener Zeit separate Drucksachen erstellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1582 hat vom 12. Februar bis zum 11. März 2015 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind Stellungnahmen vom BUND, vom Handelsverband Hannover, von der Üstra und von der Polizei Hannover zum Bebauungsplanentwurf bei der Verwaltung eingegangen. Die Stellungnahme der Polizei Hannover beinhaltet Hinweise und Anregungen zur Kriminalprävention. Diese Hinweise und Anregungen wurden an die Erwerber der beiden Baugrundstücke weitergegeben (s. auch Stellungnahme der Verwaltung unter "Bebauung"). Durch die Anregungen sind die Gegenstände der Planung nicht berührt.
Bereits zuvor sind Stellungnahmen von mehreren Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Hannover sowie von einer Einwohnerin und einem Einwohner aus einer Regionsgemeinde zum Bebauungsplanentwurf in Form einer Unterschriftenliste bei der Verwaltung eingegangen, die hiermit als Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gewertet werden.
Thema
Eingegangene Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung
Planung – Bebauung des Marstalls/Platz-
fläche
Marstallplatz und Bebauung (Unterschriftenliste):
- Einspruch gegen den geplanten Umbau des Marstall-Parkplatzes mit nur noch einem Drittel der Parkplätze und weiteren Gebäuden, die die Sichtachse von der Georgstraße beeinträchtigen.






































































Wegfall von Stellplätzen (Unterschriftenliste):
- Einspruch gegen den geplanten Umbau des Marstall-Parkplatzes mit nur noch einem Drittel der Parkplätze (s.o.) ....

(Handelsverband Hannover):
- Nach wie vor halten wir den Wegfall von 150 Stellplätzen, die laut B-Plan Begründungstext sehr gut ausgelastet sind, für überaus unbefriedigend. Aus Sicht des Handelsverbands bedarf es einer besonderen Betrachtung der Erreichbarkeit der nördlichen Altstadt und der unterschiedlichen Anforderungen an den Parkraum auf dem Marstall. So sollte ein möglichst großer Teil der heutigen Stellplatzanlage erhalten bleiben, um sich verschärfende Konflikte zwischen Anliegern und Kunden des Marstalls und der Altstadt zu vermeiden.
Wir verweisen auf unsere bisherigen Stellungnahmen zum Planverfahren vom 30.04.2013 und 19.12.2014 mit demselben Wortlaut.













Geplante Nutzungen (Unterschriftenliste):
- Einspruch gegen das Ballermann-
Open-Air-Party-Konzept mit weiterer Milieu-Gastronomie unter Schlaf-
zimmerfenster auf dem Marstall.
Marstallplatz
Ergänzend zur geplanten Bebauung ist eine funktionale und gestalterische Aufwertung des gesamten Platz-
bereiches vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2013 ein freiraum- und verkehrsplanerischer Wettbewerb durchgeführt, der neben der Neugestaltung des Marstallplatzes auch einen Umbau der Verkehrsfläche Schmiedestraße vorsieht (1. Preis: Atelier LOIDL, Berlin). Es ist vorgesehen, diese Konzepte nach Überarbeitung und Konkretisierung voraussichtlich ab 2015/16 umzusetzen. Hierzu sind gesonderte kommunalpo-
litische Beratungsverfahren notwendig.

Bebauung
Die Neubauten sind aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover städte-
baulich sinnvoll und Ergebnis eines drei Jahre währenden öffentlichen Planungs- und Diskussionsprozesses, der auch medial begleitet wurde (Hannover City 2020+). Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses wurden im Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ zusammengefasst, das in 2010 vom Rat der Stadt beschlossen wurde.
Städtebauliches Ziel für den Bereich ‚Am Marstall‘ ist die Einfassung des Platzes mit jeweils einem Solitärbau-
körper an den Platzenden. Diese beiden Kopfbauten begrenzen die bisher zum angrenzenden Stadtraum offene Platzfläche neu, sodass ein neuer Stadtraum entsteht, der mittelfristig seiner Funktion als Stadtplatz durch eine funktionale und gestalterische Überplanung besser gerecht werden soll.
Die Vor-Ort-Situation erfordert eine urbane und kompakte Bebauung, die dem Wohnen und Arbeiten in der Altstadt gerecht wird. Durch das Fassen des Straßenraumes und des Marstallplatzes entsteht eine verbesserte Orientierung in diesem Bereich. Mit dem geplanten westlichen Baukörper wird zudem in Richtung Leine die historische Stadtkante entlang der Straße ‚Am Hohen Ufer‘ geschlossen.
Ziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Stärkung des Innenbereichs und die Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich.
In 2014 wurde durch die Investoren für jedes Baufeld ein Hochbauwettbewerb durchgeführt. Die jeweiligen Preisträger zeichnen sich durch eine hohe architektonische Qualität der Hoch-
bauentwürfe aus. Dies betrifft sowohl die Fassadengestaltung als auch die angebotenen Grundrissqualitäten der einzelnen Gebäude. Die Investoren werden über den Grundstückskauf-
vertrag verpflichtet, die Entwürfe der ersten Preisträger umzusetzen. Die Wettbewerbsteilnehmer hatten mit der Wettbewerbsauslobung die kriminalprä-
ventiven Hinweise der Polizeiinspektion Mitte erhalten, in denen auf die angesprochenen Probleme hinge-
wiesen wurde.

Wegfall von Stellplätzen
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der Stärkung des Innenbereichs und der Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich sowie der Umstruk-
turierung einer funktional und gestalterisch defizitären Platzfläche wird der Bebauung des Marstallplatzes ein höheres Gewicht beigemessen, als dem kompletten Erhalt der Stellplätze.
Diese Innenstadtflächen sind mit der heutigen Nutzung als Stellplatzanlage untergenutzt. Einer Nachverdichtung für Wohnen, Büros, Dienstleistungen und gastronomische Nutzungen, den Zielen des Innenstadtkonzeptes Hannover City 2020+ entsprechend, wird deshalb der Vorrang eingeräumt. Zudem stehen in den nahegelegenen Parkhäusern umfangreiche alternative Stellplatz-
angebote für Anlieger und Citybesucher zur Verfügung (s. Anlage 2 zur Druck-
sache, Begründung, Abschnitt 2.6 Verkehr).
Freie Kapazitäten an alternativen (überdachte und bewachte) Dauerstell-
plätzen und Stellplätzen für Kurzzeitparken sind in vertretbarer fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) in nahegelegenen öffentlichen Park-
häusern vorhanden (Lützowstraße, Schmiedestraße, Mehlstraße, Andreaestraße). Diese sind beleuchtet, überdacht und bewacht und verfügen über entsprechende Kapazitäten.
Die Nutzung des Marstalls als Stellplatzfläche wird trotz der festgesetzten Bauflächen weiterhin gegeben sein.


Geplante Nutzungen
Eine gastronomische Nutzung für den westlichen Baukörper in der besonderen Lagegunst „Am Hohen Ufer“ in Richtung Leine ist aus städtischer Sicht durchaus sinnvoll und wünschenswert. Ein Überangebot für das hier angestrebte Gastronomieangebot im Bereich Marstall wird nicht gesehen. Diese Nutzung wird im Hinblick auf die bereits existierende und geplante Entwicklung Am Hohen Ufer die Attraktivität dieses Bereichs weiter erhöhen und zu einer Aufwertung für den Gesamtbereich Altstadt/Marstall führen. Darüber hinaus ist im westlichen Baukörper für das Erdgeschoss eine Einzelhandels-
nutzung in Richtung Platzfläche denkbar, die sich gut an diesem Standort einfügt und ein Angebot für die neuen sowie vorhandenen Bewohner des Marstalls darstellt. Eine gastronomische Nutzung ist ebenfalls im östlichen Baukörper denkbar und sinnvoll, da sich der Platz auch hier für gastronomische Zwecke eignet und das vorhandene Angebot ergänzt. Die alleinige Nutzung als Parkplatz wird dem Standort nicht gerecht, daher soll unter Beibehaltung eines reduzierten Stellplatzangebotes, die Aufenthaltsqualität auf dem Platz erhöht werden. Insbesondere auf der Platzfläche zur Schmiedestraße bietet sich eine Außengastronomie an.
Im festgesetzten Kerngebiet des Bebauungsplans (östliches Baufeld) werden Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe ausgeschlossen (vgl. §2 der textlichen Festsetzungen). Im allgemeinen Wohngebiet sind diese Nutzungen allgemein nicht zulässig. Zusätzlich wird im Kaufvertrag zwischen den Investoren und der Stadt Hannover geregelt, dass die Immobilie 10 Jahre im Bestand zu halten ist. Somit werden sowohl privatrechtlich als auch öffentlich rechtlich Regelungen getroffen, die die Ausweitung des Milieus verhindern.
Insbesondere der westliche Bereich des Marstall ist ein zentraler und attraktiver Standort für Wohnnutzung mit direktem Bezug zur Leine und optimaler ÖPNV- Anbindung. Die Ergebnisse des zwischenzeitlich durchgeführten Hochbauwettbewerbes haben gezeigt, dass auf dem Grundstück sehr wohl attraktive Wohnungsgrundrisse mit Balkonen angeboten werden können.
Auch der für das Ostgrundstück vorliegende Hochbauentwurf zeigt, dass sehr wohl ansprechende Wohnungsgrundrisse (zum Teil mit Balkonen) mit ausreichender Belichtung auf dem Grundstück realisiert werden können. Hier sind ab dem 3. OG Wohnungen ausnahmsweise zulässig. Das 1. und 2. OG ist einer Kerngebietsnutzung vorbehalten (vgl. §2 der textlichen Festsetzungen).
Die Aufwertung des Marstalls ergibt sich aus der Bebauung und der Gestaltung der öffentlichen Räume. Die Neubauten und der Platzumbau, sowie die Änderung der Verkehrsführung können zu einem Strukturwandel im Bereich Marstall beitragen.
Aus Sicht der Verwaltung können gerade die geplanten Neubauten am Marstall zu einer Stabilisierung der Gesamtsituation beitragen, da sie einen deutlichen Kontrapunkt zum Steintor-
milieu bilden.
Verkehr
(Unterschriftenliste)
- Einspruch gegen die veränderte Verkehrsführung mit Teilschließung der Schmiedestraße;

(Üstra):
- In unseren Stellungnahmen haben wir auf dem Umbau der Unternehmenszentrale und die bestehende Zufahrt hingewiesen. Nach den aktuellen Unterlagen scheint eine Erschließung von Osten her möglich zu sein. Wir würden eine solche Erschließung begrüßen, um die Verkehre (Zufahrten Fa. Machwitz und Üstra, sowie Zufahrt zur Tiefgarage) räumlich soweit zu trennen, wie es die Gegebenheiten zulassen. Wir verweisen auf unsere bisherigen Stellungnahmen in diesem Verfahren, vom 26.04.2013 und vom 19.11.2014 (mit demselben Wortlaut), die weiterhin Bestand haben.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur einer möglichen geänderten Verkehrsführung im Bereich Hohes Ufer, Am Marstall, Schmiede-
straße und Scholvinstraße sind nicht bebauungsplanrelevant. Sie beziehen sich auf die aktuelle Diskussion zur Planung des Projektes 10/17 (D-Linie), diese ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Die Planung des Projektes 10/17 ist im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens mit der Öffentlichkeit diskutiert worden. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich in 2015 erfolgen, Planfeststellende Behörde ist die Region Hannover.
Mögliche D-Linienbedingte Änderungen der Verkehrsführung sind vom geplanten Bebauungskonzept für den westlichen/östlichen Baukörper jedoch unabhängig zu betrachten. Die Erschließung der Baugrundstücke ist sowohl beim Status Quo als auch bei der aktuellen Variante für die D-Linienplanung sichergestellt.
Sowohl die Regionsversammlung der Region Hannover als auch der Rat der Landeshauptstadt Hannover haben zum aktuellen Planstand für die D-Linienplanung entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst.

Die Stellungnahme der Üstra wurde bereits vollständig in der Begründung unter Punkt 2.2.2 Festsetzungen westliches und östliches Baufeld - Notwendige Einstellplätze - auf den Seiten 11 und 12 der Begündung abgehandelt.
Toiletten-anlagen
(Unterschriftenliste):
- Einspruch gegen die Toilette zwischen Scholvinstraße und Mar-
stalltor
Die derzeitigen Toilettenanlagen - temporäre Toilette und Pissoir zwischen Scholvinstraße und Marstalltor sind lediglich provisorische Zwischen-
nutzungen. Die Standortfindung einer optimalen Fläche für eine Toilettenanlage erfolgt im Rahmen für die Planungen für den Marstallplatz.
Umwelt- schutz/ Bäume
(BUND):
- In dem Plangebiet befinden sich zahlreiche Bäume, von denen insgesamt 17 gefällt werden. Leider geht aus den Planungsunterlagen nicht hervor, um welche Bäume es sich handelt. Um die Auswirkungen des B-Plans zu verdeutlichen,
sollten deshalb die Baumverluste in einer Karte visualisiert und deren
naturschutzfachliche Bewertung mit Angaben zum Alter, Stammumfang und Biotopstrukturen (Baumhöhlen oder ähnliches) tabellarisch aufge-
führt werden.
Sowohl die Karte als auch die Bewertung der einzelnen Bäume sind als wesentliche Grundlage für die Entscheidungsfindung der Begründung zum Bebauungsplan-
entwurf beizufügen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Bäume, die nicht gefällt werden müssen, planungsrechtlich im Bebauungsplan gesichert werden sollten. Nur so kann langfristig gewährleistet werden, dass die Bäume nicht doch gefällt werden.
Auf dem Marstallplatz befanden sich 64 Bäume, die durch die Baumschutz-
satzung der Landeshauptstadt Hannover vom 08.06.1995 geschützt waren. Im Zuge des Bebauungsplan-
verfahrens wurden insgesamt 17 Bäume (5 Bäume auf dem Westgrundstück und 12 Bäume auf dem Ostgrundstück) gefällt. Die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover waren anzuwenden.
Die Bäume auf der Marstallplatzfläche zu erhalten war eine Vorgabe im freiraum- und verkehrsplanerischen Wettbewerb. Über die Gestaltung der Marstallplatz- und Verkehrsflächen sowie die Integration vorhandener Bäume wird in gesonderten kommunalpolitischen Beratungs-
verfahren entschieden. Zum Schutz der Bäume sind daher Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf nicht erforderlich. Die Karte zu den Baumstandorten und deren naturschutzfachliche Bewertung hat, zusammen mit den anderen erstellten Gutachten, bereits als Information für die Öffentlichkeit ausgelegen. Die Baumstandorte sind zudem sowohl im Bereich der geplanten Bauflächen als auch im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen in der Kartengrundlage des Bebauungsplanentwurfes erkennbar. Dazu wurde die erforderliche Fällung von 17 Bäumen auf dem geplanten Baugrundstücken (s.o.) in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Insofern wird hier der Stellungnahme des BUND zur Visualisierung der Baumverluste formal nicht gefolgt. Zur Klarstellung wurde die Visualisierung der Baumverluste dennoch als Anlagen 1 und 2 zur Begründung genommen.

Die Verwaltung empfiehlt daher den Anregungen nicht zu folgen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Die Begründung wurde insgesamt redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 2.4 Baudenkmale, 2.5 Archäologische Funde, 2.7 Ver- und Entsorgung und 3.2 Naturschutz ergänzt und aktualisiert.

Im Bebauungsplanentwurf wurden die §§ 1 und 2 der textlichen Festsetzungen zur Klarstellung redaktionell geändert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Die Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 14.04.2015