Drucksache Nr. 0783/2020 N2:
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Gleichstellungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
0783/2020 N2
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

Antrag,

1. dem geänderten Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Zusätzlich leistet die räumliche Steuerung auch einen Beitrag zur Suchtprävention.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme an Baugesuchen für die Errichtung, Ansiedlung und Erweiterung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, besteht für die Landeshauptstadt Hannover verstärkter Handlungsbedarf, den mit dem vermehrten Vorhandensein von Vergnügungsstätten einhergehenden, negativen städtebaulichen Auswirkungen entgegenzuwirken bzw. diese zu minimieren.
Die ungeordnete Ausbreitung von Vergnügungsstätten kann zu einem schleichenden Abwärtstrend von Stadtquartieren und Straßenzügen führen. Häufig treten Nutzungskonflikte insbesondere mit sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Wohnraumnutzungen und Gewerbe- und Handwerksbetrieben auf.
Eine geordnete Steuerung der Ansiedlung bietet einen ausreichenden Entwicklungsspielraum für die rechtlich zulässige Nutzung „Vergnügungsstätte“.
Gleichzeitig verhindert die Steuerung ein Überhand nehmen möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen, wie z.B. Beeinträchtigungen des Bodenpreismarktes und die Verdrängung anderer Nutzungen durch spielorientierte, erotikorientierte oder freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten an Standorten, an denen dies städtebaulich nicht gewünscht und insbesondere der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Bereitstellung von Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe abträglich ist.

Einzelhandel und Vergnügungsstätten konkurrieren innerhalb des Stadtgebietes - insbesondere in der Innenstadt sowie in den übrigen Zentren - um Standorte und prägen das innerstädtische Umfeld gleichermaßen. Bei der Entwicklung von vitalen, multifunktionalen Zentren spielt die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten eine entscheidende Rolle. Freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten können zudem in den Zentren belebende Elemente darstellen.

Das neu erarbeitete Vergnügungsstättenkonzept hat keinen Vorläufer und wird nun erstmals für die Gesamtstadt vorgelegt. Die gemeinsame Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, des Nahversorgungskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes bot die Möglichkeit, den räumlichen und funktionalen Zusammenhängen dieser unterschiedlichen Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen und gesamtstädtische und ganzheitliche Ziele in allen Teilbereichen zu erarbeiten.

Das vorliegende Konzept liefert eine städtebauliche Analyse des gesamten Stadtgebietes und darauf aufbauend städtebaulich begründete, konzeptionelle Empfehlungen zur Steuerung der Vergnügungsstätten. Ziel ist es, sie in nicht gewünschten Standortlagen auszuschließen, ihnen jedoch an Standorten, die aus städtebaulicher Sicht als weniger sensibel eingestuft werden, angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Zur Entwicklung der Steuerungsvorgaben wurden zum einen die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept dargelegten und hierarchisch aufgebauten Zentrenkategorien, zum anderen die hannoverschen Gewerbegebiete als städtebauliche Grundlage herangezogen und genauer betrachtet (vgl. Beschussdrucksache "Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover"). Da Vergnügungsstätten vorwiegend in Kern- und Gewerbegebieten grundsätzlich baurechtlich zulässig sind, wenn die jeweilige, besondere städtebauliche Situation dem nicht entgegensteht, ist hier ein besonderer Handlungsbedarf zu erwarten.
Eine Sonderrolle nehmen jeweils die Standorte Steintorviertel und Raschplatz ein, die eine historisch gewachsene Vorprägung und einen speziellen Charakter besitzen. Diese Bereiche sollen auch weiterhin ihren Charakter als - unterschiedlich ausgeprägte - Vergnügungsbereiche beibehalten.

Das vorliegende Vergnügungsstättenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar und ist künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist nach der öffentlichen Auslage die abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung beabsichtigt.
Darüber hinaus ist das vorgelegte Konzept auch bei den jeweiligen Einzelfallentscheidungen heranzuziehen.

Die Neufassung der Drucksache wurde erforderlich, da eine Überarbeitung der textlichen Erläuterungen in Kapitel 4.1.2 auf Seite 30 und in den kartografischen Darstellungen in den Abbildungen Nr. 20, 21 und 23 (Seite 37, 38, 40) des Konzeptes (Anlage 1 der Drucksache) vorgenommen wurde.Es handelt sich dabei um Änderungen in einem Teilbereich des Gewerbegebietes Fränkische Straße in Badenstedt. Die ursprünglich vorgesehene Darstellung der ausnahmsweise planerisch vorstellbaren Ansiedlungsmöglichkeit für kerngebietstypische spielorientierte Vergnügungsstätten, für nicht kerngebietstypische spielorientierte Vergnügungsstätten und für nicht kerngebietstypische erotikorientierte Vergnügungsstätten (in gelb dargestellt) wird im Bereich des Sri Muthumariamman Tempels in der Kategorie "nicht erwünscht" (in rot dargestellt) geändert. Generell gilt, dass spielorientierte und erotikorientierte Vergnügungsstätten im Umkreis von religiösen Einrichtungen in die Kategorie "nicht erwünscht" eingestuft worden sind. Im Falle des Sri Muthumariamman Tempels war das nicht erfolgt. Das wird mit dieser Neufassung nachgeholt. Die Änderungen sind in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

Anlage
Anlage 1: korrigierter Entwurf zum Vergnügungsstättenkonzept


Die Anlage 1 sowie das zugrundeliegende Gutachten zur Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit integriertem Nahversorgungs- und Vergnügungsstättenkonzept (CIMA 2019) sind auch als "ergänzendes Material" über das CaRa abrufbar.
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Hannover / 03.09.2020