Drucksache Nr. 0782/2020:
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
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In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Gleichstellungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0782/2020
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

Antrag,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Eine stabile Versorgungsstruktur erhöht die Versorgungssicherheit. Darauf sind auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung insbesondere hinsichtlich wohnortnaher fußläufiger und damit verkehrsvermeidender Versorgungsfunktionen vor allem Personen mit eingeschränkter Mobilität angewiesen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bestehend aus den Einzelbausteinen Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie Nahversorgungskonzept stellt das vorliegende Konzept die gesamtstädtische Zielausrichtung und die Leitlinien zur Einzelhandels-, Zentren-, und Nahversorgungsentwicklung der Landeshauptstadt Hannover dar.
Gleichzeitig bildet dieses Konzept die räumliche und städtebauliche Grundlage für das parallel erarbeitete Vergnügungsstättenkonzept (s. Beschlussdrucksache "Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover").
Einzelhandel und Vergnügungsstätten konkurrieren innerhalb des Stadtgebietes – insbesondere in der Innenstadt sowie in den übrigen Zentren – um Standorte und prägen das innerstädtische Umfeld gleichermaßen.
Die gemeinsame Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, des Nahversorgungskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes bot daher die Möglichkeit, den räumlichen und funktionalen Zusammenhängen dieser unterschiedlichen Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen und gesamtstädtische und ganzheitliche Ziele in allen Teilbereichen zu erarbeiten.

Aufgabe des Bausteins Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist es, unter Berücksichtigung eingetretener Veränderungen sowohl auf der gesetzlichen Ebene als auch in der Struktur des örtlichen Einzelhandels in der Landeshauptstadt Hannover, ein neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept für das gesamte Stadtgebiet zu erarbeiten; gleichzeitig soll es einen Orientierungsleitfaden für zukünftige Entscheidungen liefern.
Die zunehmende Etablierung des Online-Handels stellt den lokalen stationären Einzelhandel vor Herausforderungen – gleichzeitig bieten sich in diesem Segment neue Möglichkeiten, vorhandene Stärken zu präsentieren.

Die Stadt Hannover nimmt dabei als Landeshauptstadt sowie als einwohnerstärkste Stadt in der Region eine exponierte Stellung ein. Sie gilt als einer der umsatzstärksten und attraktivsten Einzelhandelsstandorte Deutschlands ( Lagebericht zur Stadtentwicklung 2018; S.34; Schriften zur Stadtentwicklung 132; Herausgeber: Landeshauptstadt Hannover, Hannover Mai 2019). Nach den Ergebnissen aus dem Großstädtevergleich 2018 lag Hannover beim Einzelhandelsumsatz pro Einwohner auf Rang 6 der 15 untersuchten deutschen Großstädte, beim Kaufkraftindex auf Rang 8. Die Georgstraße und die Bahnhofstraße landen regelmäßig unter den bundesweiten Top 10 bei den Passantenfrequenzzählungen.
Mit ihrer Struktur, die Rundgänge ermöglicht, hebt sich Hannovers Innenstadt von Innenstädten anderer Großstädte ab, die stärker lineare Strukturen aufweisen. Für die Bevölkerung des Umlandes bleibt damit insbesondere das A-Zentrum Mitte ein attraktiver Shopping-Standort. Das Einzugsgebiet bzw. das Marktgebiet der Landeshauptstadt Hannover geht damit weit über die Grenzen der Region Hannover hinaus.
Mit der Überprüfung des Zentrenkonzeptes und der Hannoverschen Sortimentsliste sowie der kleinräumigen Anpassung der zentralen Versorgungsbereiche wird die Rechtssicherheit des Einzelhandelskonzeptes durch den Bezug auf fortgeschriebene Bestandsdaten, die Einbeziehung der aktuellen Ziele der Stadtentwicklung sowie der Berücksichtigung der aktuellen landesplanerischen Vorgaben hergestellt. Neben der Stärkung des A-Zentrums Mitte als wichtigstes Zentrum mit überregionaler Bedeutung gilt es, zukünftig die weiteren Zentrenkategorien in ihrer Versorgungsfunktion weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.
Hierbei tritt auch der Umgang mit dem zunehmenden Online-Handel stärker in den Fokus. Händler sehen sich einem veränderten Konsumentenverhalten gegenübergestellt, auf das sie sich verstärkt einzustellen haben. Es ist essenziell, sich dem digitalen Raum zu widmen und diesen mit den Vorzügen des stationären Einzelhandels zu verknüpfen. Die dargestellten Online-Maßnahmen können wichtige Impulse für den Umgang mit Online-Aktivitäten der ortsansässigen Händlerschaft geben.
Eng verknüpft mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist der weitere Baustein Nahversorgungskonzept.
Wie die Analyse der Nahversorgungssituation zeigt, weist die Landeshauptstadt Hannover ein engmaschiges Nahversorgungsnetz auf. In vielen Stadtteilen sind gute Nahversorgungsmöglichkeiten in fußläufiger Erreichbarkeit gegeben. Allerdings zeigt sich ebenso, dass viele Nahversorgungsbetriebe nicht mehr zeitgemäß aufgestellt sind und einer Modernisierung bedürfen. Entsprechend besteht oftmals Handlungsbedarf, individuelle Lösungen in der Bereitstellung einer modernen Nahversorgung zu finden.
Ergänzt wird das Nahversorgungsangebot durch Wochen- und Bauernmärkte, die nicht nur einen Beitrag zur qualitativen Nahversorgung bieten, sondern auch eine sozial-kommunikative Rolle in den Stadtteilen übernehmen.

Das neu erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept und das integrierte Nahversorgungskonzept stellen städtebauliche Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar.
Während das Einzelhandels- und Zentrenkonzept das Vorläuferkonzept aus dem Jahr 2011 evaluiert und aktualisiert, setzt das Nahversorgungskonzept mit der eigenständigen Betrachtung dieses Themas einen neuen Schwerpunkt.
Die Konzepte sind künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist nach der öffentlichen Auslage die abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung beabsichtigt.
Darüber hinaus sind die vorgelegten Konzepte auch bei den jeweiligen Einzelfallentscheidungen heranzuziehen.


Anlagen

Anlage 1: Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept



Die Anlage 1 sowie das zugrundeliegende Gutachten zur Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit integriertem Nahversorgungs- und Vergnügungsstättenkonzept (CIMA 2019) sind auch als "ergänzendes Material" über das CaRa abrufbar.
61.15 
Hannover / 23.03.2020