Drucksache Nr. 0769/2019:

Standortentscheidung zur Errichtung eines vierzügigen 18. Gymnasiums in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0769/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
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0769/2019
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Standortentscheidung zur Errichtung eines vierzügigen 18. Gymnasiums in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

zu beschließen,

für die Errichtung eines vierzügigen 18. Gymnasiums das städtische Grundstück am Standort "Am Sandberge" im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorzusehen und die Planungen für den Bau unverzüglich aufzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen nach Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen durch die Entscheidung für den Standort "Am Sandberge" keine Grunderwerbskosten, da sich das Grundstück im städtischen Eigentum befindet. Es entstehen jedoch Kosten für die Ersatzmaßnahme des Vereinsheims der Schützengesellschaft Bemerode e.V., da dieser Teil des Grundstücks für den Bau eines Gymnasiums mit zu berücksichtigen ist, um eine ausreichende Grundstücksfläche zu gewährleisten. Die benötigte Fläche beträgt rund 16.000 m². Für den späteren Bau der Schule entstehen weitere Kosten, die abhängig von der Art der Umsetzung - im ÖPP-Verfahren oder im Eigenbau - variieren können und zu gegebener Zeit in gesonderter Drucksache dargestellt werden.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1312/2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Errichtung eines weiteren vierzügigen Gymnasiums im Stadtgebiet Hannover aufzunehmen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, mindestens zwei mögliche Standorte für diese Schule vorzuschlagen (siehe dazu Änderungsantrag aus Drucksache Nr. 2189/2018 N1).

Diesem Antrag folgend hat die Verwaltung eine Analyse der derzeitigen Schulplatzversorgung und des vorhandenen Schulplatzangebotes in der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen und über das Verfahren sowie über die Ergebnisse in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 12.12.2018 berichtet.

Im Zuge der Analyse wurde das Stadtgebiet in fünf Bereiche eingeteilt (Mitte, Nordost, Nordwest, Südost, Südwest) und ein Zusammenhang zwischen der Zahl der dort lebenden Einwohner*innen im Alter von 1-15 Jahren und dem dort jeweils bestehenden Schulplatzangebot hergestellt sowie eine Versorgungsquote errechnet.

Im nächsten Schritt wurde ermittelt, wie sich das Schulplatzangebot bei Einrichtung eines vierzügigen Gymnasiums verändern würde.

Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das Gebiet „Südost“ am stärksten von zusätzlichen Schulplätzen im Gymnasialbereich profitieren würde, gefolgt vom Gebiet „Nordwest“ und dem Gebiet „Südwest“.

Nach weiterer detaillierter Prüfung infrage kommender Grundstücksflächen in diesen Bereichen im Hinblick auf die Lage im Bedarfsraum, der Bevölkerungsstruktur, der Anbindung an den Individual- und öffentlichen Nahverkehr, der Grundstücksgröße und der baurechtlichen Voraussetzungen finden sich nach Ansicht der Verwaltung im Bereich „Nordwest“ keine geeigneten Standorte zur Errichtung eines weiteren Gymnasiums.

Hinsichtlich eines potentiell geeigneten Standortes käme flächenmäßig ein Grundstück im Bereich „Südwest“ infrage. Allerdings wurde ein Ankauf bereits bei der Prüfung für das 17. Gymnasium u.a. deshalb verworfen, weil aktuell keine Schulnutzung vorgesehen ist und die Lärmbelastung hoch ist (Lage an einer Bahnlinie). Auch liegt der Bedarf an gymnasialen Schulplätzen in diesem Bereich deutlich hinter den beiden zuerst genannten Bereichen, da es dort bereits drei Gymnasien gibt. Der Standort „Südwest“ ist somit aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.

Seitens der Verwaltung konnten in den definierten Suchgebieten keine weiteren Alternativstandorte gefunden werden, die auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

In Abwägung zwischen beiden Standorten sieht die Verwaltung daher eindeutige Vorteile bei der Erschließung und Nutzung des städtischen Grundstückes "Am Sandberge" als neuen Schulstandort.

Neben der sehr zentralen Lage im Bedarfsraum, der guten Verkehrserschließung und dem positiven finanziellen Aspekt, der die Nutzung eines städtischen Grundstückes darstellen würde, ist auch die Tatsache, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes schon in
Vorbereitung bzw. schon im Beratungs- und Beschlussverfahren ist (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 1401/2018), als Vorteil zu bewerten.


Weitere Vorteile bei der Nutzung des städtischen Grundstücks lägen in einer schnelleren Planungs- und Bauabwicklung.

Vor diesen Hintergründen beurteilt die Verwaltung den Standort "Am Sandberge" als sehr gut geeignet für die Einrichtung des 18. Gymnasiums und bittet, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
40.11 
Hannover / 11.03.2019