Drucksache Nr. 0763/2004:
Stadtbahnstrecke A-Nord
- Nachrüstung der Station Sedanstraße / Lister Meile mit Aufzügen

Inhalt der Drucksache:

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0763/2004
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Stadtbahnstrecke A-Nord
- Nachrüstung der Station Sedanstraße / Lister Meile mit Aufzügen

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH für die Nachrüstung der Station Sedanstraße / Lister Meile Lister Platz mit Aufzügen gemäß den als Anlage beigefügten Planunterlagen die erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schafft und die Maßnahme anschließend realisiert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eine geschlechtsdifferenzierte Erhebung der Daten wurde vom Veranlasser der Baumaßnahme nicht durchgeführt. Frauen sind im besonderen Umfang auf den ÖPNV angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt die Nachrüstung von unterirdischen Stadtbahnstationen mit Aufzügen eine wesentliche Verbesserung gegenüber einer Erreichbarkeit der Bahnsteige nur über feste Treppen bzw. Fahrtreppen dar.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt das besondere Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Soweit technisch möglich sind die Einhausungen der Aufzüge sowie die Aufzüge transparent gehalten. Ergänzt wird dies durch Notruftasten. Die Nachrüstung von Überwachungskameras wird vorbereitet, ist aber nicht Bestandteil des barrierefreien Umbaus.



Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in einer Kostentabelle nicht darstellbar.

Mit Gründung der Infrastrukturgesellschaft entfällt eine direkte Beteiligung der Stadt an allen neuen Stadtbahnmaßnahmen. Indirekt trägt die Stadt über die Regionsumlage ca. 57 % des kommunalen Anteils der Kosten für die Nachrüstung der Station mit Aufzügen.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Region Hannover als Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr beabsichtigt auf Grundlage des Nahverkehrsplanes 2003 in den nächsten Jahren die noch nicht barrierefrei ausgestalteten unterirdischen Stadtbahnstationen mit Aufzügen auszurüsten. Mit der Hilfe der Aufzüge können Mobilitätseingeschränkte, alte Menschen, Kleinkinder und Personen mit Kinderwagen ohne fremde Hilfe die vorhandenen unterirdischen Bahnsteige der Stadtbahn erreichen.

Die im Frühjahr 1976 in Betrieb genommene Station Sedanstraße / Lister Meile befindet sich unter der Lister Meile, die in den dichtbesiedelten Stadtteilen Oststadt und List der Haupteinkaufsbereich mit fast ausschließlicher Nutzung durch Einzelhandel und Banken ist (Anlage 1). Nach einer im Februar 2003 durchgeführten Zählung nutzen werktags 5.928 Einsteiger und 6.189 Aussteiger die Station.

Die Station Sedanstraße / Lister Meile ist mit zwei Gleisen und zwei außen liegenden Seitenbahnsteigen in doppelter Tiefenlage ausgebildet. Über je eine Fahrtreppe und feste Treppe wird in der Bahnsteigmitte die Verteilerebene erreicht. Von dort aus führt je eine feste Treppe zur Straßenebene mit Ausgängen westlich und östlich der Lister Meile.


2. Beschreibung der Maßnahme

Die Planung sieht vor, die zwei erforderlichen Aufzüge innerhalb des bestehenden Tunnelbauwerks jeweils am Südende der Bahnsteige anzuordnen (Anlagen 2 und 3). Standorte innerhalb der vorhandenen Treppenanlagen sind konstruktiv nicht möglich, so dass die Aufzüge an den Bahnsteigenden angeordnet werden müssen. Eine Nachrüstung von Aufzügen außerhalb des Tunnelbauwerks hätte konstruktiv einen höheren Aufwand erfordert und damit auch höhere Kosten verursacht. Die gewählte Lösung ermöglicht keine Anbindung an die Verteilerebene.

Für die Bahnsteigebene ist eine Realisierung der Aufzüge am Nord- oder Südende der Station gleich zu bewerten. Daher sind die entscheidenden Kriterien für die Standortwahl an der Oberfläche zu suchen. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Flächen an der Oberfläche (vorhandene Stellplätze für Pkw, Baumstandorte, Geschäftsvorflächen, Hauseingänge, vorhandene Leitungen usw.) ergab bei in etwa gleichen Kosten die Entscheidung für die Anordnung der Aufzüge am Südende der Station. Bei einer Anordnung der Aufzüge am Nordende der Station wäre eine Verschwenkung der Straße mit den damit verbundenen Behinderungen die Folge und ein Standort in unmittelbarer Nähe des Einganges zu Haus Nr. 42. Ferner würden Stellplätze entfallen.

Für die beiden Aufzüge entfallen zwei Bäume. Die vorhandenen Telefonzellen müssen umgesetzt werden. Die Fahrbahn wird nicht verändert: Die Zuwegung zu den Gebäuden während der Bauphase ist gesichert.


Die Aufzüge sind mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 2,10 m und mit einer Tür konzipiert. Der Seilantrieb des Aufzuges ist von dem daneben liegenden Technikraum aus zu warten. Dieses garantiert ein von Benutzerströmen ungestörtes Arbeiten. Die Maße des Schachtgerüstes in der Bahnsteigebene liegen bei 3,00 m x 2,00 m, der anschließende Technikraum bei ca. 3,60 m x 2,00 m (Anlage 3). Die Einhausungen an der Oberfläche haben Außenmaße von 3,20 m x 2,20 m und eine Höhe von ca. 3,60 m (Anlagen 2 und 4). Für Sehbehinderte werden große Taster vorgesehen sowie Ansagen über Lautsprecher in der Kabine. Im Zuge dieser Maßnahme sind die auf den Seitenbahnsteigen vorhandenen taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte an die Aufzüge anzubinden. Die Gestaltung der Aufzüge in der Bahnsteigebene sowie die Einhausung an der Lister Meile soll weitestgehend transparent gehalten werden.

Da die verbleibenden Bahnsteigbreiten im Bereich der Aufzüge und Technikräume zu gering sind, müssen die Bahnsteige in ihrer Länge um ca. 6,70 m verkürzt werden. Bei den vorhandenen Bahnsteiglängen von 103,45 m verbleiben Restlängen von 96,75 m. Diese Verkürzung stellt kein Problem dar, da selbst Vier-Wagen-Züge der Serie TW 2000 an Bahnsteigen dieser Länge halten können.


3. Finanzierung

Die Gesamtkosten der oben beschriebenen Maßnahme werden auf Grund der Kostenermittlung mit 1,46 Mio. € veranschlagt. Davon sind 1,29 Mio. € zuwendungsfähig. Die Maßnahme soll nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden mit 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten werden durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover übernommen. Die Refinanzierung erfolgt über die Region Hannover.


4. Beteiligung der Behindertenbeauftragten

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Hannover, Frau Hammann, wurde an der Planung beteiligt. Frau Hammann begrüßt, dass trotz knapper Haushaltsmittel der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn fortgesetzt wird und im Jahre 2004 die für die Erschließung wichtigen Stationen Sedanstraße / Lister Meile und Mühlenberg Aufzüge erhalten sollen.


5. Realisierung

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2003 den Beschluss über die Planung und die Umsetzung von Nachrüstung der Station Sedanstraße / Lister Meile mit Aufzügen gefasst. Am 24.11.2003 hat der Aufsichtsrat der Landesnahverkehrsgesellschaft den Grundsatzbeschluss zur Gewährung von Mitteln nach dem GVFG gefasst. Die Trans Tec-Bau, die von der infra mit der Planung und der Umsetzung beauftragt wurde, erstellt zurzeit die notwendigen Genehmigungsunterlagen.

Mit den Bauarbeiten soll Mitte 2004 begonnen werden. Die Inbetriebnahme der Aufzüge ist für das Frühjahr 2005 vorgesehen.




Die Baumaßnahmen werden ohne Einschränkung des Stadtbahnverkehrs durchgeführt. Für die erforderlichen Stemm- und Abbrucharbeiten kommen lärmarme Bauverfahren zur Ausführung. Da die Durchbrüche der Tunneldecke unterhalb des Grundwasserspiegels liegen, werden die Baugruben während der Baudurchführung durch Spundwände und vorübergehende Abdichtungen gegen eindringendes Grundwasser gesichert. Rechtzeitig vor Baubeginn werden die erforderlichen Absprachen mit den Anliegern getroffen.
 66.0T
Hannover / 07.04.2004