Drucksache Nr. 0761/2019:
Atelier- und Projektraumförderung 2019

Inhalt der Drucksache:

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0761/2019
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Atelier- und Projektraumförderung 2019

Antrag

zu beschließen, den Förderempfehlungen des Kulturbüros zur Atelier- und Projektraumförderung für das Haushaltsjahr 2019 zu folgen (vgl. Anlage 1)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird nach fachlichen Kriterien empfohlen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 2520100
Bildende Kunst und Medeinkunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 85.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -85.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -85.000,00 €
.

Begründung des Antrages

1. Zum Hintergrund
Mit dieser Förderung stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover und fördert dessen Weiterentwicklung. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es unverzichtbar, angemessene Rahmenbedingungen für Künstler*innen zu schaffen und neue Ausstellungsmöglichkeiten zu unterstützen und zu sichern. Eine gezielte Förderung der Kunstszene ist ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Kulturstrategie, denn nur in einem attraktiven Umfeld für Künstler*innen entwickeln sich Projekträume, Off-Spaces, Kunst- und Kulturnetzwerke sowie ein kreativer, avantgardistischer und mutiger Geist, der sich letztlich auf alle Lebensbereiche und damit auf die Attraktivität einer Stadt auswirkt.

Die Atelier- und Projektraumförderung richtet sich an Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen, die ihren jeweiligen Arbeitsraum im Stadtgebiet Hannover haben. Gewährt werden Zuschüsse für angemietete oder anzumietende Ateliers und Projekträume. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Initiativen. Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt. Unterstützt werden einzelne Künstler*innen und Ateliergemeinschaften sowie Betreiber*innen von Projekträumen (Künstler*innen, Kurator*innen etc.) von bestehenden oder in Gründung befindlichen Ausstellungsräumen. Um die Weiterentwicklung des Kunststandortes sichtbar und nachhaltig zu fördern, liegt der Förderschwerpunkt insbesondere bei professionellen jungen Künstler*innen und Betreiber*innen innovativer Projekträume. Etablierte Künstler*innen können im Zusammenhang mit einer erkennbaren Neuausrichtung oder Professionalisierung gefördert werden. Bei der Atelier- und Projektraumförderung 2019 ist im Falle einer Atelier- bzw. Ateliergemeinschaftsförderung ein monatlicher Mietkostenzuschuss bis max. 50 % der Kaltmiete möglich. Im Falle einer Projektraumförderung ist ein monatlicher Mietkostenzuschuss bis max. 100 % der Kaltmiete möglich.

Im Doppelhaushalt 2019 / 2020 steht ein Mittelansatz in Höhe von 85.000,- € für die Atelier- und Projektraumförderung pro Jahr zur Verfügung. Für das Jahr 2019 konnten vom Kulturbüro insgesamt weitere 15.000,- € von der Stiftung SPARDA-Bank Hannover sowie von der Dr. Christiane Hackerodt Kunst- und Kulturstiftung eingeworben werden, so dass für 2019 eine Fördersumme von 100.000,- € zur Mittelvergabe zur Verfügung steht.

2. Zur Vergabe der Mittel 2019
Über die Verteilung der Fördermittel entscheidet ein internes Gremium des Kulturbüros.

Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

a. für die Atelier-/ Ateliergemeinschaftsförderung:
- Professionalität (u.a. renommierte Ausstellungen, Preise)
- Entwicklungspotential (künstlerische Qualität)
- Vernetzungsgrad

b. für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit

Darüber hinaus müssen die geförderten Antragssteller*innen einen erkennbaren Beitrag für die Stärkung und Weiterentwicklung der Kunstszene Hannover leisten.

Für die Atelier- und Projektraumförderung 2019 gingen zum Bewerbungsschluss am 15. Januar 2019 insgesamt 69 Anträge ein. Darunter befanden sich 30 Erstanträge (23 von Ateliers/Ateliergemeinschaften, 7 von Projekträumen). Insgesamt 50 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 19 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das beantragte Fördervolumen beträgt insgesamt 222.292,58 €.

Zur Atelierförderung:
Von den 50 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von
107.855,58 € wurden 25 Ateliers und 16 Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt. Diese 41 Ateliers und Ateliergemeinschaften werden mit einer Fördersumme von insgesamt 50.475,00 € gefördert.

Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt 19 Projekträume mit einem Antragsvolumen von 114.437 € beworben. Gefördert werden 13 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt 49.525,00 €.

Zum Vergleich: Für die Atelier- und Projektraumförderung 2018 gingen insgesamt 56 Anträge (2019: 69 Anträge) ein, davon 29 Erstanträge. 30 der 56 Anträge bezogen sich auf eine Förderung von Ateliers, 12 Anträge auf die Förderung von Ateliergemeinschaften und 14 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das beantragte Fördervolumen 2018 der 56 Anträge betrug insgesamt 176.423,32 €
(2019: 222.292,58 €).

3. Erfahrungen seit der Einführung der Atelier- und Projektraumförderung
Der seit 2016 zu konstatierende kontinuierliche Anstieg an Anträgen (2016: 41 Anträge, 2017: 45 Anträge, 2018: 56 Anträge, 2019: 69 Anträge) sowie die Qualität der Anträge und die Tatsache, dass jeweils zahlreiche Erstanträge dabei sind, zeigt, dass die Förderung zu dem gewünschten positiven Effekt auf den Kunststandort Hannover führt.
Ein wichtiges Ziel der Atelier- und Projektraumförderung ist die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten, damit Künstler*innen in Hannover bleiben oder sich in Hannover neu ansiedeln. Um diese Arbeitsmöglichkeiten sichtbar zu machen, ist es eine Fördervoraussetzung, dass die geförderten Ateliers/Ateliergemeinschaften jeweils mindestens eine öffentlichkeitswirksame Aktion pro Jahr gestalten. Hiermit wird die Sichtbarkeit der Kunsträume gestärkt und ein konkreter Zugang für die Öffentlichkeit sowie die Möglichkeit eines Austauschs geschaffen.
Eine besondere Rolle wird hierbei den Ateliergemeinschaften zugemessen, da die Sichtbarkeit dieser häufig größer als der von Einzelateliers. So haben Ateliergemeinschaften bessere Bedingungen, sich an öffentlichen Veranstaltungsformaten wie etwa dem ZINNOBER zu beteiligen.

Durch die Förderung 2019 kann u.a. die Arbeit folgender, neuer Ateliergemeinschaften verstetigt werden:
- Ateliergemeinschaft SB150EG (ehemals Kollektiv KLUB)
Eine Gruppe von sieben Meisterschüler*innen und Absolventen*innen der HBK Braunschweig, die unlängst nach Hannover übergesiedelt sind und als Teil des Künstler*innenkollektivs „projektKLUB“ durch Ausstellungen und Aktionen aktiv die Kunstszene Hannover gestalten (z.B. durch die Ausstellung „ACHT“ in der Städtischen Galerie KUBUS, 2018, und die Reihe KLUBkinder, gestartet 2018)
- das Atoll an der Schulenburger Landstraße
Eine Gruppe von Mediendesign-Studierenden und -Absolventen*innen der Hochschule Hannover und Kunststudenten*innen der HBK Braunschweig.
Darüber hinaus können einige zum Teil neue vielversprechende Ateliergemeinschaften gefördert werden:
- die 2a. Studios
Eine Gruppe aus sechs Absolvent*innen der HBK Braunschweig, die u.a. im Bereich Fotografie und Malerei arbeiten und die den neuen, international arbeitenden Projektraum „Niki_Studio“ ins Leben gerufen haben
- das Studio Pachali/Nuño de Buen
Bestehend aus Isabel Nuño de Buen, Preisträgerin des Jahresstipendiums der Stiftung Niedersachsen sowie Atelierstipendiatin der Villa Minimo, die nun ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt nach Hannover verlagert und Nico Pachali, Meisterschüler an der HBK Braunschweig
- die Ateliergemeinschaft FIEF
Ein Zusammenschluss aus fünf Studierenden und Absolvent*innen der HBK Braunschweig, die sich in Hannover bereits gut vernetzt haben und sich u.a. auch im „projektKLUB“ engagieren
- das Studio Akkord
Ein Studio für manuelle Drucktechniken und Grafik von Christoph Sander, Martin Grobecker, Thomas Wahle und Christopher Gundermann, Absolventen der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim, die sich als grafisches Künstlerkollektiv verstehen
- Quintessenz: Thomas Ganseuer und Tomislav Topic
Absolventen der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim, die mit Schwerpunkt Graffiti und Farblehre gekonnt Malerei, Installation und Film verbinden.
Abgesehen davon wird die Atelier- und Projektraumförderung in der Szene auch bei langjährig ansässigen Künstlern*innen in Hannover als Wertschätzung verstanden. Das Selbstbewusstsein der Künstler*innen ist seither spürbar gestiegen. Etablierte Künstler*innen können durch die Atelierförderung ihre künstlerische Arbeit ausbauen, neue künstlerische Schwerpunkte setzen und sich weiterentwickeln.

Das zweite Ziel der Atelier- und Projektraumförderung ist die Schaffung von Ausstellungsmöglichkeiten. Künstler*innen müssen ausstellen und in Projekten gemeinsam arbeiten können, um eine Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit zu erreichen. Hier kann die Atelier- und Projektraumförderung 2019 für viele Projekträume die Fortsetzung ihrer erfolgreichen Arbeit sichern. Einige Beispiele sind:
- der Keller III
geleitet von einem interdisziplinären Team: u.a. Pit Noack (Klangkünstler „sound/art/programming“) und Sophia Sanner (Künstlerin und Modedesignerin)
- der ad/ad Project Space
Ein Projektraum von Alumni der HBK Braunschweig: Samuel Henne, Leona Alina Boltes und Nina Aeberhard, die sich bereits mit zahlreichen Künstler*innen in Hannover vernetzt haben und zugleich die Brücke zur HBK Braunschweig schlagen
- die Ruine hq
Ein Projektraum von Sebastian Stein, Publizist und Kurator, der u.a. für das Programm M.1 der Arthur Boskamp-Stiftung gearbeitet hat
- das Forum S 15
Ein Projektraum von Künstler*innen aus den Ateliers in der Seestraße 15
- die TURBA GALLERY
Mit dem Schwerpunkt auf internationalen Austauschprojekten von Marlene Bart (HBK Braunschweig/UdK Berlin), Jean Sikiaridis (HBK Braunschweig) und Christoph H. Winter (UdK Berlin/HU Berlin)
- das Studio Ilka Theurich
Ein Projektraum mit dem Schwerpunkt Performance innerhalb des atelier:bettfedernfabrik auf dem Faustgelände
- Galerie BOHAI
Ein Projektraum von Absolvent*innen des Studiengangs Dokumentarfotografie an der Hochschule Hannover
- der Konnektor
Forum für Künste e.V., Leitung: Boris von Hopffgarten, Gründung 2011, mit insgesamt rund 70 durchgeführten Ausstellungen ein sehr erfolgreicher Raum in Linden.

Darüber hinaus werden sich zwei vielversprechende neue Projekträume gründen:
- die Werkhalle Philip Friso Hoeksma und Billy Jacob Projetcs
Ein Raum am Lindener Hafen, der zugleich als Werkraum des Künstlerkollektivs bestehend aus Philip Friso Hoeksma, Billy Jacob, Robin Zürn und Felix Kopanka und Projektraum für daraus entstehende Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst insbesondere mit Künstler*innen aus Hannover, Berlin und Braunschweig fungiert
- das Niki_Studio von Maje Mellin, Ole Blank und Enric Fort Ballester
Ein Projektraum, der als Arbeits- und Ausstellungsort für internationale Kurator*innen dient

Weiterhin kann
- SCOPE e.V.
ein gut vernetzter Verein, der u.a. ein Festival für die zeitgenössische, künstlerische Fotografie ins Leben gerufen hat, das überregional und international für Aufmerksamkeit sorgt, mit der Förderung 2019 in den Räumen von feinkunst e.V. sein erfolgreiches Programm weiterführen.


4. Bilanz und Ausblick
Es ist festzustellen, dass die Atelier- und Projektraumförderung seit der Einführung in 2016 die positive Entwicklung in der Kunstszene Hannover nachhaltig unterstützt und beeinflusst hat. Die Förderung schafft einen Anreiz für Künstler*innen nach Hannover zu kommen und hier zu leben und zu arbeiten. Das zeigt u.a. die hohe Zahl der neuen Antragssteller*innen, darunter viele Studierende und Absolvent*innen der HBK Braunschweig. Darüber hinaus sichert die Förderung Ausstellungsmöglichkeiten und ermöglicht die Schaffung neuer Räume. Es ist mittelfristig sogar zu erwarten, dass die als schwach beklagte Galerienszene sich positiv entwickeln wird.

Letztes Jahr hat sich darüber hinaus eine Interessengemeinschaft der Projekträume gegründet, die den Zusammenhalt der Kunstszene stärkt und eine Vernetzung der neu gegründeten Projekträume fördert. Dies mit dem Ziel, die Sichtbarkeit der neuen Orte und der Aktivitäten einer zunehmend agilen Kunstszene zu erhöhen.

Wie in den Vorjahren, ist auch in diesem Jahr das Antragsaufkommen und auch die Anzahl der Erstanträge erneut gestiegen. Aus diesem Grund mussten die oben beschriebenen Förderkriterien streng bewertet werden. Nicht bedacht werden konnten vorwiegend angewandt arbeitende Antragsteller*innen (Werbefotografie, Mode, Design etc.). Dies ist auch angesichts der Tatsache, dass die Schnittstellen zwischen Kunst und Kreativwirtschaft einer besonderen Förderung bedürfen, umso bedauerlicher. Auch überwiegend interdisziplinär arbeitende Orte, die keinen ausschließlichen Schwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst erkennen lassen und Orte, die auf der Grenze zu anderen Disziplinen wie Architektur und Stadtentwicklung arbeiten, konnten aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht berücksichtigt werden. Zukünftig sollten Künstler*innen und Orte, die sich an den genannten Randbereichen der Bildenden Kunst bewegen, mitbedacht werden können, da sie wichtige Impulse für die Weiterentwicklung und Öffnung des Kunststandorts Hannover setzen können. Auch ist anzumerken, dass vor allem neu hinzukommende Projekträume nur mit vergleichsweise sehr geringen Förderhöhen bedacht werden konnten.

Der Haushaltsbeschluss H-0430/2019 sieht vor, dass die Verwaltung „bis spätestens zur Sommerpause 2020 (…) eine Evaluation der bisherigen Förderung, sowie einen Vorschlag zum weiteren Verfahren“ vorlegt. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden als Grundlage zur Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung der Förderung dienen. Bereits jetzt lassen sich aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre einige Maßnahmen zur Weiterentwicklung ableiten. Zum einen scheint eine separate Förderung für einige der sich zunehmend professionalisierenden Projekträume in Form einer mehrjährigen Grundförderung sinnvoll (ähnlich der Grundförderung im Theaterbereich), um z.B. eine zumindest mittelfristige Programmplanung zu ermöglichen. Neue oder eher ehrenamtlich organisierte Projekträume sollten im Sinne einer Konzeptionsförderung dagegen weiterhin jahresbezogen gefördert werden.

So könnte zum einen eine größere Planungssicherheit für bereits etablierten Projekträume gewährleistet werden und zum anderen sichergestellt werden, dass neue Räumen weiterhin entstehen können, ohne sofort in direkter Konkurrenz zu etablierten Räumen zu stehen. Zu weiteren Ergebnissen und Erfahrungen sowie zu konkreten Vorschlägen für eine Fortführung der Atelier- und Projektraumförderung wird eine ausführliche Evaluierung bis spätestens Juni 2020 erarbeitet und dem Kulturausschuss vorgelegt werden.
41.1 
Hannover / 11.03.2019