Drucksache Nr. 0754/2015:
Erschließungsbeitrag Stichstraßen Lerchenort 2 - 36 gerade – Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung –

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0754/2015
2
 

Erschließungsbeitrag Stichstraßen Lerchenort 2 - 36 gerade – Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung –

Antrag,

für die Abrechnung des im Jahr 2011 durchgeführten Ausbaus der Stichstraßen Lerchenort 2 - 12 gerade, 14 - 24 gerade und 26 - 36 gerade die als Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Aus der erschließungsbeitragsrechtlichen Abrechnung der Stichstraßen Lerchenort werden Einnahmen in Höhe von ca. 105.000 € erwartet.

Begründung des Antrages

Für den im Jahr 2011 durchgeführten Ausbau der Stichstraßen Lerchenort 2 - 36 gerade (Anlage 2) sind Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung zu erheben. Die Stichstraßen waren zuvor weitestgehend unbefestigt.

§ 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung bestimmt u.a., dass die Entwässerungseinrichtungen einer zum Anbau bestimmten Straße endgültig hergestellt sind, wenn das Oberflächenwasser über Abläufe (Gullys) in die u.a. aus unterirdischen Leitungen (Kanäle) bestehende öffentliche Entwässerungsanlage abfließen kann und / oder über Mulden-Rigolen-Systeme abgeleitet wird.

Die 4 m breiten Stichstraßen Lerchenort ließen keinen ausreichenden Platz für den Einbau eines Regenwasserkanals zu. Daher wurden die Verkehrsflächen in gesamter Breite mit einem versickerungsfähigen Pflaster befestigt. In der Fahrbahnmitte wurde eine dreireihige Läufergosse eingebaut, die das im vorderen Bereich der Stichstraßen anfallende Oberflächenwasser an den bestehenden Regenwasserkanal im Hauptstraßenzug Lerchenort abführt. Im Bereich der Wendeanlagen wurde ein Versickerungssystem von geschlossenen Sickermulden in Kastenform hergestellt.
Soweit das Oberflächenwasser in den Stichstraßen einer Versickerung zugeführt wird, handelt es sich nicht um ein Mulden-Rigolen-System im Sinne von § 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung.

Die für die Stichstraßen Lerchenort zu erhebenden Erschließungsbeiträge können erst mit dem Inkrafttreten der Abweichungssatzung festgesetzt werden.
66.03 
Hannover / 02.04.2015