Drucksache Nr. 0753/2014:
Petition Nr. 02 / 1. Halbjahr 2014, geplante Straßensanierung Staatswiesenstraße, List
Eingabe von Herrn Matthias Vestring, Staatswiesenstraße 9, 30177 Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0753/2014
1
 

Petition Nr. 02 / 1. Halbjahr 2014, geplante Straßensanierung Staatswiesenstraße, List
Eingabe von Herrn Matthias Vestring, Staatswiesenstraße 9, 30177 Hannover

Antrag,

der Verwaltungsausschuss möge beschließen, die Petition des Herrn Matthias Vestring zurückzuweisen. Der Petent erhält hierüber eine begründete Nachricht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

- nicht betroffen -

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Zusammenfassung der Eingabe des Petenten
Der Petent spricht sich gegen die Sanierung der Staatswiesenstraße aus. Er habe auch mit mehreren Nachbarn gesprochen, die dies ebenso sehen. Aus Sicht des Petenten befindet sich die Staatswiesenstraße in einem befriedigenden Zustand, Schlaglöcher seien aus seiner Sicht durch einfaches Verfüllen zu schließen.
Weiterhin lehnt der Petent eine Beteiligung an den Kosten der Straßensanierung aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung ab.
Er weist außerdem darauf hin, dass im Jahr 2014 der Neubau eines Hauses auf einem privaten Grundstück erfolgen solle und er befürchte, dass durch das schwere Baugerät die ggfs. neu gemachte Straße gleich wieder beschädigt würde. Eine Abstimmung der Baumaßnahmen ist aus seiner Sicht unabdingbar.

Begründung der Ablehnung der Petition
In den letzten Jahrzehnten sind in Hannover überwiegend Hauptverkehrsstraßen oder andere verkehrswichtige Straßen erneuert worden. Die „kleinen“ Straßen in den Wohn- und Gewerbegebieten mussten dabei zum überwiegenden Teil aufgrund der finanziellen

Randbedingungen zurückgestellt werden. Eine Erneuerung dieser Straßen ist aber ebenfalls technisch notwendig und wichtig. Sie trägt damit zur Sicherheit im Straßenverkehr und nicht zuletzt zum positiven Bild der Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort bei. Mit dem Sonderprogramm zur Straßenerneuerung sollen überwiegend die kleinen Straßen berücksichtigt werden, die anderen Straßensanierungen, z.B. an Hauptverkehrsstraßen laufen wie bisher parallel weiter.

Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Vorarbeiten zu dem Sanierungsprogramm Straßen ermittelt, bei denen eine Grunderneuerung erforderlich ist und die zu den Randbedingungen des Programmes passen. Wesentliche Randbedingungen sind, dass Schäden vorhanden sind, die eine Erneuerung erforderlich machen und dass die Querschnittsaufteilung der Straße mit Gehwegen und Fahrbahn den heutigen Anforderungen entspricht und nicht verändert werden muss. Dies trifft unter anderem auf die Staatswiesenstraße zu.

Die Schäden in der Staatswiesenstraße zeigen sich deutlich in den Versackungen der Straße, insbesondere im Gossenbereich. Die Versackungen deuten auf Schäden im Unterbau und Untergrund der Straße hin und führen außerdem dazu, dass das Wasser nicht mehr richtig abfließen kann. Wenn die Entwässerung der Straße nicht richtig funktioniert, können sich Gefahrenstellen durch stehendes Wasser ergeben, insbesondere im Winter bei Frost. Die Baugrunduntersuchungen zeigen über die gesamte Straße gesehen einen sehr inhomogenen Straßenaufbau mit teilweise nur 5 cm Asphaltdeckschicht über den ungebundenen Tragschichten, teilweise ist Pflaster mit Asphalt überzogen worden. Diese Bauweise ist sehr störanfällig, was sich durch häufig auftretende Schlaglöcher oder Abplatzungen zeigt.

In der Sitzung am 17.03.2014 hat der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List die Sanierung der Staatswiesenstraße beschlossen. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird nach dem Vorliegen aller politischen Entscheidungen erfolgen. Mit einem Baubeginn ist nicht vor dem Herbst 2014 zu rechnen, selbstverständlich wird die Straßenbaumaßnahme auf andere, der Verwaltung bekannte private und öffentliche Baumaßnahmen im direkten Umfeld abgestimmt.

Nach § 6 NKAG kann die Stadt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Der Rat der Stadt erließ auf der Grundlage dieser Gesetzesvorschrift die Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.03.1992 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2002 (SABS). Die Verwaltung ist danach zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Die Staatswiesenstraße ist nach der SABS als Anliegerstraße eingestuft worden.
66.3 
Hannover / 02.04.2014