Drucksache Nr. 0736/2004:
Wegeumbenennung im Stadtteil Mitte

Inhalt der Drucksache:

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0736/2004
2
 

Wegeumbenennung im Stadtteil Mitte

Antrag,


die von der Kreuzstraße zur Burgstraße verlaufende Fußwegverbindung mit der Bezeichnung Tiefental wird in den Namen Johann-Trollmann-Weg umbenannt.

(Kartenausschnitt s. Anlage 1)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:


Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Ordnungsfunktion im Sinne der Orientierung innerhalb des Straßengeflechts. Als Kennzeichnung einer Sache eröffnet der Straßenname keine persönlichkeitsrechtliche Betrachtung. Die Landeshauptstadt Hannover ist insbesondere durch den Ratsbeschluss vom 09.12.1999, DsNr. 2810/99 -"Bei Straßenneubenennungen und bei notwendigen Umbenennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden"- bestrebt, vorrangig Frauennamen bei Benennungen umzusetzen. Insoweit erfolgt bei jeder Benennung eine Einzelfallprüfung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


Die Fraktionen im Rat der Landeshauptstadt Hannover haben den Antrag DsNr. 0492/2004 (s. Anlage 2) gestellt, die Fußwegverbindung im Stadtteil Mitte, welche derzeit den Namen Tiefental trägt, in Johann-Trollmann-Weg umzubenennen.

Mit der Benennung der Wegeverbindung soll an den Boxsportler, Herrn Johann Trollmann, geboren am 27.12.1907 in Hannover, verstorben am 09.02.1943 im KZ Neuengamme, erinnert werden. Der Titel als Deutscher Meister im Halbschwergewicht wurde Johann Trollmann im Juni 1933 aus rassistischen Gründen nicht zuerkannt. Johann Trollmann musste daraufhin seine Sportlerkarriere beenden. Der Bund Deutscher Berufsboxer hat Johann Trollmann nunmehr 70 Jahre später zum Halbschwergewichtsmeister 1933 erklärt.

Mit der Benennung der Wegeverbindung soll Herr Trollmann in unmittelbarer Nähe zu seinem damaligen Wohnort - Tiefental 5 - geehrt werden.

Nach den Grundsätzen der Landeshauptstadt Hannover für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen soll eine Umbenennung einer Straße nur erfolgen zur Beseitigung von gleich oder ähnlich lautenden Bezeichnungen, bei baulichen Veränderungen oder wenn eine Benennung nach einer Persönlichkeit im Nachhinein Bedenken auslöst.

Nach diesen Grundsätzen ist die Umbenennung der Straße Tiefental nicht möglich. Aufgrund der räumlichen Nähe zu dem früheren Wohnort von Herrn Trollmann soll in diesem besonderen Einzelfall eine Ausnahme gemacht und von den Grundsätzen abgewichen werden.

Postalische Zuordnungen zur Straße Tiefental existieren nicht, so dass keine Adressenänderung erforderlich wird.
62 .14 (alt), 61.21 (neu)
Hannover / 06.04.2004