Antrag Nr. 0730/2004:
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "Hannover stärken - nicht schwächen"

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "Hannover stärken - nicht schwächen"

Antrag,

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Landesregierung auf, die im Rahmen der Verwaltungsreform geplante Auflösung der Bezirksregierung und damit verbundene Umstrukturierung und Verlagerung von weiteren Landesbehörden zum 01.01.2005 nicht einseitig zu Lasten der Landeshauptstadt vorzunehmen.

Die Funktion Hannovers als Landeshauptstadt darf nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Die von der Landesregierung betriebene Politik einer stärkeren Präsenz des Landes in der Fläche darf nicht zu einer nachhaltigen Schwächung Hannovers in seiner Funktion als Landeshauptstadt und wirtschaftliches Zentrum Niedersachsens führen.

Die auf Landesebene beabsichtigte Verwaltungsreform kann nur mit und nicht gegen die betroffenen Beschäftigten gelingen. Schon jetzt ist die Verunsicherung bei den betroffenen Beschäftigten riesengroß. Die Beschäftigten und ihre Familien werden die Leidtragenden der beschlossenen Reform sein. Standortverlagerungen von Landesbehörden sind daher grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.

Die sozialverträgliche Wahrung der Interessen der Beschäftigten muss ebenso gewährleistet werden wie das berechtigte Anliegen der Landeshauptstadt, bei der regionalen Neuverteilung der Landesbehörden angemessen berücksichtigt zu werden.

Bei den Reorganisationsmaßnahmen sollen der Aufbau und Erhalt von effizienten und kundenorientierten Landeseinrichtungen und nicht strukturpolitische Erwägungen im Mittelpunkt stehen.

Begründung

Die Landesregierung betreibt eine Veränderung des Aufbaus der Landesverwaltung. Der dreistufigen Gliederung soll in der Regel einem zweistufigen Modell weichen. Die jetzt von der Landesregierung beschlossenen Umstrukturierungsmaßnahmen belasten die Landeshauptstadt völlig unangemessen. Es verfestigt sich der Eindruck, die Landesregierung wolle ihr erklärtes Ziel einer Stärkung des ländlichen Raumes einseitig zu Lasten der Landeshauptstadt Hannover erreichen. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung Entscheidungen getroffen, die den Anforderungen einer Verwaltungsmodernisierung diametral gegenüber stehen und nur unter (falschen) strukturpolitischen Gesichtspunkten erklärbar sind. Hierzu gehört sicher die Verlagerung von Aufgaben des Gewässermanagements von bisher in Hannover ansässigen Dienststellen nach Holzminden. Die Aufzählung ähnlich kritikwürdiger Entscheidungen ließe sich mit der Errichtung eines Regierungsbüros, dessen Nutzen völlig unklar erscheint, in Nienburg oder der Verlagerung des Landesamtes für Denkmalpflege nach Celle fortsetzen.
Die Auflösung der Bezirksregierung Hannover wird in der Landeshauptstadt durch die Verlagerung wesentlicher, bisher von der Bezirksregierung wahrgenommener Aufgaben in andere Städte (z.B. die Kommunalprüfung nach Braunschweig) einen erheblichen Verlust an Arbeitsplätzen erzeugen.

Offensichtlich missachtet die Landesregierung die besondere Funktion einer Landeshauptstadt und verzichtet bewusst auf die Vorteile Hannovers als verkehrlich aus allen Regionen Niedersachsens gut und schnell erreichbares Zentrum.

Die aufgezählten Standortentscheidungen der Landesregierung lassen sich nicht vereinbaren mit dem Versprechen des niedersächsischen Ministerpräsidenten, der noch in der vergangenen Woche im Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover betont hatte, dass er 'großen Wert auf die Stärkung Hannovers als Landeshauptstadt und als wirtschaftlicher Mittelpunkt Niedersachsens' lege.




Klaus Huneke Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender