Drucksache Nr. 0719/2004:
Straßenbenennung im Stadtteil Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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0719/2004
1
 

Straßenbenennung im Stadtteil Wülfel

Antrag,


folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die neu entstehende private Stichstraße, welche von der Wiehbergstraße in südwestliche Richtung abgeht, erhält den Namen Zum Wiehegraben.

(Kartenausschnitt s. Anlage)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:


Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Ordnungsfunktion im Sinne der Orientierung innerhalb des Straßengeflechts. Als Kennzeichnung einer Sache eröffnet der Straßenname keine persönlichkeitsrechtliche Betrachtung. Die Landeshauptstadt Hannover ist insbesondere durch den Ratsbeschluss vom 09.12.1999, DsNr. 2810/99 -"Bei Straßenneubenennungen und bei notwendigen Umbenennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden"- bestrebt, vorrangig Frauennamen bei Benennungen umzusetzen. Insoweit erfolgt bei jeder Benennung eine Einzelfallprüfung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


Begründung des Antrages:


Um eine eindeutige Orientierung sicherstellen zu können wird aufgrund der geplanten Bautätigkeiten die Benennung der neu entstehenden Stichstraße erforderlich.

Der Wiehegraben verläuft westlich der neu entstehenden Straße. Mit der Benennung der Straße in "Zum Wiehegraben" kann der Bezug zur Örtlichkeit hergestellt werden.
62 .14(alt) / 61.21 (neu)
Hannover / 30.03.2004