Antrag Nr. 0704/2012:
Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zu Drucks. Nr. 0200/2012 (Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0704/2012 (Originalvorlage)
0200/2012 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zu Drucks. Nr. 0200/2012 (Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover)

Antrag zu bescließen:

1. Über eine Veränderung der Friedhofsgebühren 2012 wird erst entschieden, nachdem die Verwaltung den zuständigen Gremien im Rat Strategien und Zukunftsszenarien für die künftige Entwicklung der Friedhöfe in Hannover vorgelegt hat.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Positionen der Gebührenbereiche detailliert aufzuschlüsseln und die Kalkulation für die zurückliegenden elf Jahre dem jeweiligen tatsächlichen Betriebsergebnis gegenüberzustellen.

Begründung:

Auch wenn der Rat der vorhergehenden Wahlperiode am 17.12.2009 im Rahmen des HSK VII eine Erhöhung der Gebühren für Urnen ab 2012 gewünscht hat, entbindet dies den am 11.09.2011 gewählten Rat nicht von der Pflicht, sich selbst mit der komplexen Materie der Friedhofsgebühren zu befassen, bevor er eine Entscheidung fällt.

Vor dem Hintergrund eines ersten Änderungsantrages zu Drucksache 0200/2012 N1 hat der Erste Stadtrat Hans Mönninghoff am 5. März 2012 im Ausschuss für Umwelt und Grünflächen erfreulicherweise die Zusage gegeben, innerhalb des nächsten Vierteljahres eine Informationsdrucksache zum Thema vorzulegen.

Nach zwischenzeitlicher Auskunft der Verwaltung soll diese Informationsdrucksache eine allgemeine Darstellung zur Entwicklung der Friedhöfe in den letzten 30 Jahren enthalten. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben, bedarf es aus Sicht der Antragsteller neben einer allgemeinen Darstellung auch einer detaillierten Aufschlüsselung der einzelnenPositionen der Gebührenbereiche, insbesondere einer jahresbezogenen Gegenüberstellung der ursprünglichen Kalkulationsprognosen mit den jeweiligen tatsächlichen Betriebsergebnissen. Ein diesbezüglicher Rückblick auf die letzten elf Jahre liefert mutmaßlich die aufschlussreichsten Erkenntnisse über die Entwicklung der städtischen Zuschüsse in diesem Zeitraum.

Dass das Thema „Gebührensatzung“ sehr komplex ist zeigt etwa die Tatsache, dass in den letzten Jahren in Deutschland mehr als 50 Friedhofsgebührensatzungen durch Gerichtsentscheidungen für nichtig erklärt worden sind. Unabhängig davon, ob es in Hannover erfolgreiche Klagen gegen die Gebührensatzung gegeben hat, bleibt festzustellen, dass sich die Materie auch in der Landeshauptstadt als hochkompliziert darstellt.

Zum Beispiel macht der Anteil der Sargabteilungen incl. der allgemeinen Rahmenanlagen 70% der Friedhofsflächen aus, der der Urnenabteilungen hingegen nur 30%. Trotz dieses Flächenverhältnisses von 70:30 werden 10% der Kosten für die allgemeine Pflege der Friedhofsrahmenanlage mit einer hälftigen Pauschale abgerechnet (unabhängig von der gewählten Grabart mit jeweils 5% für Sarg- wie für Urnenbeisetzungen). Im Falle der vorliegenden Kalkulation wäre das eine Pauschale von 135 €, die für die allgemeinen Pflege der Friedhofsrahmenanlage gezahlt werden müssten.

Die übrigen 90% der Kosten für die allgemeine Pflege der Friedhofsrahmenanlagen sollen durch die Überlassungsgebühren (Grabrechte) gedeckt werden. Diese werden entsprechend der tatsächlichen Flächenanteile im Verhältnis 70:30 berechnet. Warum die restlichen 10% dieser Kosten unabhängig von der Fläche zu gleichen Teilen zwischen beiden Grabarten aufgeteilt werden, ist weder der Kalkulation noch dem Text der Verwaltungsvorlage zu entnehmen.

Nach Darstellung der Verwaltung können ca. 140.000 € der gewünschten Summe von 190.000 € zur Senkung der Zuschusskosten für Friedhöfe ohne jegliche Gebühren-Anhebung erzielt werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass ausgerechnet die Gebühren für Urnenbestattungen drastisch erhöht werden sollen, obwohl Hannover hier im Städtevergleich ohnehin schon sehr teuer ist. Zudem würde diese Erhöhung insbesondere jenen Personenkreis treffen, der aus finanziellen Gründen die vergleichsweise preisgünstige Bestattungsart wählen muss. Soziale Gerechtigkeit darf nicht mit dem Tod enden.

Abgesehen davon ist die sogenannte Anpassung der Gebühren lediglich eine kurzfristige Maßnahme. Auf lange Sicht befördert sie voraussichtlich eine Zunahme der Beisetzungen in den preisgünstigeren Umlandkommunen und wird somit zwangsläufig weitere Preiserhöhungen in Hannover nach sich ziehen. Auch vor diesem Hintergrund stehen die neu gewählten Ratsmitglieder in der Pflicht, sich des komplexen Themas umfassend anzunehmen, bevor sie eine gebührenrelevante Entscheidung treffen.

Hannover, den 13. März 2012

Dr. Jürgen Junghänel


(Fraktionsvorsitzender) 2