Drucksache Nr. 0694/2015:
Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0694/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik

Antrag,


dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Region Hannover und dem Klinikum Region Hannover (KRH) zu den in der Anlage 1 dargestellten Bedingungen zuzustimmen und
in Abänderung des Ratsbeschlusses von 2005 (DS 1204/2005 N1, dort Ziff.1) auf den Rückfall der Landesfrauenklinik anstelle des Oststadtkrankenhauses zu verzichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Entscheidung wird der Weg für die Entwicklung eines großen Wohngebietes eröffnet, in dem verschiedene Wohnangebote realisiert werden sollen. Es ist nicht erkennbar, dass bei dieser Planung einzelne Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Durch die Sicherung des Gebäudes Oststadtkrankenhaus besteht weiterhin die Möglichkeit, Flüchtlingen eine angemessene Erstaufnahme in Hannover zu gewährleisten, damit kommt das Vorhaben gerade dieser Bevölkerungsgruppe besonders entgegen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11128001
Immobilienverkehr
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 10.700.000,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.800.000,00 €
Baumaßnahmen 4.960.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 3.940.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Produkt 11128
Immobilienverkehr
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 6.560.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 380.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.940.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.940.000,00 €

Bei den aufgeführten Summen handelt es sich um einmalige Beträge, die die gesamte Entwicklung des Geländes abbilden.
Die Auszahlungen setzen sich wie folgt zusammen: Kosten für die Ablöse der Erbbaurechte des Landes Niedersachsen und des Kuratoriums für Heimdialyse sowie den Grunderwerb einer Splitterfläche. Hierzu gibt es gesonderte Drucksachen.
Die Kosten für die Baumaßnahmen umfassen die technischen und sozialen Infrastrukturkosten (u.a. Kindertagesstätte) sowie die Kosten der Verlagerung der Gasdruckregelstation an der Podbielskistraße.
Unter Sach- und Dienstleistungen sind die Kosten für Gebäudeabbrüche, die Bodensanierung und Leitungsverlegungen sowie Kosten für die Vermarktung zusammen gefasst.
Transferaufwendungen erfassen den Hannover-Kinder-Bauland-Bonus.
Die Einzahlungen ergeben sich aus den zu erwartenden Erlösen der zu entwickelnden Baugrundstücke.
Alle Grundlagen sowie Kosten und Einnahmen sind zum heutigen Stand auf Basis des vorliegenden Wettbewerbsergebnisses ermittelt. Da sich die Entwicklung über mehrere Jahre erstrecken wird, sind hier in der Zukunft Veränderungen möglich.

Begründung des Antrages

1. Vorgeschichte


Mit der Regionsgründung 2001 wurden mit den Aufgaben auch die dazugehörigen Immobilien der Stadt auf die Region übertragen. Für die Krankenhäuser wurde dazu ein eigener Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag sah – analog der Regelung im Regionsgesetz – einen Rückfall der Immobilien an die Stadt vor, wenn der Verwendungszweck fortfällt.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Neubau eines Zentralkrankenhauses am Standort des Krankenhauses Siloah beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover, auf dieses Rückfallrecht für die Häuser Heidehaus, Hautklinik, Oststadtkrankenhaus und Krankenhaus Siloah zu verzichten (Drucksache 1204/2005 N1). Die dadurch erzielbaren Einnahmen sollten ein Beitrag der Stadt zu den notwendigen Investitionen für die Umsetzung des neuen Klinikumskonzeptes und den Neubau des Zentralkrankenhauses am Standort Krankenhaus Siloah sein. Es war ausdrückliches Ziel dieses Ratsbeschlusses, bei solchen Liegenschaften auf den Rückfall zu verzichten, aus deren Veräußerung die Region auch tatsächlich Einnahmen zu Gunsten der Krankenhäuser generieren könnte.

Entsprechend wurden Heidehaus und Hautklinik inzwischen vom KRH veräußert, auch für das Oststadtkrankenhaus, das im Herbst 2014 nach Fertigstellung des neuen Krankenhauses Siloah endgültig aufgegeben wurde, wurden seit 2011 intensive Gespräche zwischen dem KRH, der Region und der Verwaltung über die Entwicklung des Geländes geführt.

Es bestand Einigkeit, dass das gemeinsame Ziel, auf dem Gelände ein Wohnquartier mit Büroanteilen entlang der Podbielskistraße zu schaffen, einen städtebaulichen Wettbewerb erfordert. Anfang 2013 wurden die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Für letzteren wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf Stadtbezirks- und Ratsebene jeweils einstimmig beschlossen und erbrachte ebenso wie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange lediglich Hinweise zu Einzelbelangen. Insbesondere die Forderung der Anwohner der Pasteurallee nach einem dem Maßstab ihrer Häuser entsprechenden Gegenüber wurde als Vorgabe in die Wettbewerbsauslobung übernommen. Grundsätzlich wurde die Planungsperspektive eines neuen Wohnquartiers positiv aufgenommen.

Nachdem zunächst die Absicht bestand, das Gelände selbständig durch das KRH zu entwickeln, wurde aus unternehmensinternen Gründen im Frühjahr 2013 entschieden, das Grundstück nunmehr ohne weitere Auflagen zu veräußern. In einem Spitzengespräch zwischen der Region, dem KRH und der Stadt wurde die alternative Überlegung entwickelt, dass das Oststadtkrankenhaus an die Stadt zurückfallen, die Liegenschaft von dieser entwickelt werden könne und die Stadt dafür auf den Rückfall anderer Immobilien verzichte. In der Folge wurde den drei Verwaltungen ein entsprechender Prüfauftrag erteilt. Die Bearbeitung des Prüfauftrages auf Seiten der Stadt erfolgte durch eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe.

Außerdem wurde vereinbart, dass zur Beschleunigung des Verfahrens der erforderliche städtebauliche Wettbewerb von und auf Kosten der Stadt durchgeführt werden solle. Dies ist inzwischen geschehen – das Preisgericht tagte bereits im November 2013. Der Siegerentwurf wurde entsprechend der Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet. Ein auf dieser Grundlage erarbeiteter Bebauungsplanentwurf soll nach Abschluss der hier vorgeschlagenen Vereinbarung zügig zur öffentlichen Auslage gebracht werden.

Das Ergebnis der Prüfung und der Verhandlungen zwischen der Stadt, der Region und dem KRH wird mit dieser Drucksache mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.


2. Rechtslage und Abwicklung / Landesfrauenklinik und Oststadtkrankenhaus

Die Stadt vertritt die Auffassung, dass der im Ratsbeschluss aus dem Jahr 2005 erklärte Verzicht auf den Rückfall der Krankenhausimmobilien nur für die ausdrücklich genannten vier Häuser, nicht aber für die Landesfrauenklinik gilt. Die Region vertritt eine abweichende Rechtsauffassung.

Für das Areal der Landesfrauenklinik gibt es Interessenten, die die Gebäude erwerben und zu einem attraktiven Wohnprojekt umwandeln wollen. Aus Sicht der Stadt wäre es schon aus wohnungspolitischer Sicht äußerst wünschenswert, wenn diese Idee zügig realisiert werden könnte und das Vorhaben nicht durch einen längeren Rechtsstreit blockiert wäre. Um hier einen Rechtsstreit zu vermeiden, empfiehlt es sich, beide aufgegebenen Häuser – Landesfrauenklinik und Oststadtkrankenhaus – im Zusammenhang zu betrachten.

Die Verwaltung schlägt vor, den Ratsbeschluss von 2005 dahingehend zu ändern, dass die Stadt anstelle des Oststadtkrankenhauses auf den Rückfall der Landesfrauenklinik verzichtet. Die Stadt, die Region und das KRH gehen einvernehmlich davon aus, dass infolgedessen für das Oststadtkrankenhaus die Rückfallregelung des o.g. Vertrages wieder zum Tragen kommt und diese Liegenschaft nach Aufgabe des Klinikstandortes entschädigungslos an die Stadt zurückfällt. Hinsichtlich der Landesfrauenklinik besteht die Besonderheit, dass sich das Land bei Übernahme der Klinik durch die Stadt 1991 vertraglich vorbehalten hat, im Falle einer Weiterveräußerung durch die Stadt den Veräußerungserlös vollständig abzuschöpfen soweit er den ursprünglichen Kaufpreis (1,5 Mio. €) übersteigt. Eine Eigenvermarktung durch die Stadt brächte daher keine darüber hinausgehende Einnahme. Bei einer Veräußerung durch das KRH würden diesem mit Sicherheit 1,5 Mio. € zufließen.


3. Einzelaspekte

Das Grundstück Oststadtkrankenhaus ist mit drei Erbbaurechten belastet, die vor einer Entwicklung des Areals durch die Stadt aufgehoben werden müssen.

3.1 Erbbaurecht Kuratorium für Heimdialyse

Auf dem Grundstück Oststadtkrankenhaus ist ein Erbbaurecht für das Kuratorium für Heimdialyse (KfH) bis 2033 bestellt. Das KfH arbeitet in enger Abstimmung mit dem KRH. Bereits 2012 hat das KRH hat mit dem KfH eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit nach Aufgabe des Krankenhausbetriebes im Oststadtkrankenhaus und die entschädigungspflichtige Auflösung des Erbbaurechts getroffen. Dabei war vorgesehen, dass der Betrieb am bisherigen Standort zeitgleich mit dem Umzug in das neue Krankenhaus Siloah eingestellt wird.

Auf Grund der sehr speziellen Anforderungen für ein Dialysezentrum war die Suche nach einem neuen Standort schwierig und zeitaufwändig. Inzwischen ist ein Standort im Bereich des Pelikangeländes gefunden. Ein Umzug ist noch in diesem Jahr geplant. Um dem KfH die notwendige Sicherheit für den Abschluss des Mietvertrages zu geben, hat das KRH jetzt eine konkrete Vereinbarung zur Aufhebung des Erbbaurechts mit entsprechender Entschädigungszahlung abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde mit der Verwaltung abgestimmt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zur Übernahme des Oststadtkrankenhauses und dem Eintritt in die Vereinbarung zwischen dem KRH und dem KfH. Bei einem positiven Ratsbeschluss wird die Stadt in die Vereinbarung eintreten und die dadurch entstehenden Kosten übernehmen. Die Verwaltung legt hierzu eine vertrauliche Drucksache vor, die im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt wird und Teil des zu entscheidenden Gesamtkomplexes ist.


3.2 Erbbaurecht MHH

Weiterhin ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht zu Gunsten des Landes Niedersachsen zur Nutzung durch die MHH belastet. Das Erbbaurecht ist kostenfrei und bis zum Jahr 2068 bestellt. Die Bestellung ist im Zusammenhang mit der Errichtung der MHH und der Forschungszusammenarbeit am Oststadtkrankenhaus zu sehen. Diese Zusammenarbeit endete mit der Aufgabe des Standortes.

Der Landesliegenschaftsfonds hat sich bereit erklärt, gegen Zahlung eines gutachtlich festgestellten Entschädigungsbetrages auf das Erbbaurecht zu verzichten. Auch hierzu legt die Verwaltung eine gesonderte Drucksache vor.

3.3 Erbbaurecht GBH

Im nördlichen Bereich des Oststadtkrankenhausareals ist ein Erbbaurecht zu Gunsten der GBH bis zum Jahr 2057 bestellt (ehemalige Schwesternhäuser).

Mit Übernahme des Geländes durch die Stadt wird diese Erbbaurechtsgeberin. Das bestehende Erbbaurecht sieht eine Nutzung nur als Schwesternwohnheim vor und fügt sich in seinem Zuschnitt nicht in den geplanten Bebauungsentwurf ein. Die Fläche des Erbbaurechtsgrundstückes umfasst etwa 10 % des gesamten Areals des Oststadtkrankenhauses. Mit der GBH ist im Vorfeld Einigkeit darüber erzielt worden, dass das Erbbaurecht – im Falle der Übernahme des Gesamtgrundstücks durch die LHH – entschädigungslos aufgehoben wird. Die GBH wird die aufstehenden Gebäude abbrechen und auch den Boden sanieren. Dieses Grundstück bringt sie in die Gesamtmaßnahme ein und erhält wertentsprechende Baugrundstücke. An den weiteren Entwicklungskosten beteiligt sich die GBH entsprechend ihrem Flächenanteil.


3.4 Entwicklung städtisches Grundstück Pasteurallee /STRABAG

Im städtischen Eigentum befindet sich bereits heute das Eckgrundstück Pasteurallee/Podbielskistraße. Dieses Grundstück soll durch die STRABAG entsprechend dem Ergebnis des von der STRABAG durchgeführten Architektenwettbewerbes bebaut werden. Die Beschlussdrucksache zum Verkauf des Grundstücks wird den Gremien im 2.Quartal 2015 zur Zustimmung vorgelegt. Der zugehörige Bebauungsplan steht kurz vor dem Abschluss. Mit vorbereitenden Arbeiten zur Leitungsverlegung wurde bereits begonnen. Baubeginn ist für das IV.Quartal 2015 vorgesehen.

3.5 Flüchtlingsunterbringung

Angesichts der steigenden Anzahl unterzubringender Flüchtlinge hat der Verwaltungsausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 27.11.2014 (Drucksache 2620/2014) beauftragt, mit der Region und dem KRH kurzfristig eine Vereinbarung zur Nutzung von Teilen des leer stehenden Oststadtkrankenhauses als Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen abzuschließen. Die im Dezember 2014 getroffene Vereinbarung ermöglicht der Stadt eine Nutzung bis zum 31.12.2015 gegen Zahlung einer Betriebskostenpauschale (50 T€ p.M.).

Im Hinblick auf die laufenden Gespräche zur Übernahme des Gesamtareals hat das KRH auf ein Nutzungsentgelt zunächst verzichtet. Falls die Stadt bis zum 30.06.2015 keine Entscheidung zur Übernahme des Gesamtkomplexes treffen sollte, ist an das KRH ein Nutzungsentgelt i.H.v. 30 T€ p.M. (rückwirkend ab Januar 2015) zu zahlen.

Im Anschluss an diese Nutzungsvereinbarung haben die Region, das KRH und die Stadt in einem LOI bekräftigt, ihren Beschlussgremien das Ergebnis ihrer Verhandlungen bis zum 30.06.2015 zur Entscheidung vorzulegen.



4. Wirtschaftliche Auswirkungen
4.1 Empfohlenes Modell

Das Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses stellt einen unverzichtbaren Baustein im städtischen Wohnkonzept dar. Wegen seiner Lage und Größe bietet es in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ein besonderes Potential für die Entwicklung eines hochwertigen, stadträumlich voll integrierten Wohngebietes mit voraussichtlich über 300 Wohneinheiten in verschiedenen Wohnformen. Angesichts der prognostizierten Bedarfe erscheint es dringend erforderlich, zeitnah eine ausgewogene Mischung aus Geschosswohnungen und Stadthäusern, gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau und Angeboten für Bauträger und Baugruppen anzubieten.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Entwicklung des Gebietes des heutigen Oststadtkrankenhauses einschließlich der städtischen Flächen aus einer Hand, da so das Wettbewerbsergebnis am besten zeitnah und im Sinne der Stadt umgesetzt werden kann. Damit sind die Ziele des Wohnkonzeptes am besten zu erreichen und der Rat hat dabei den größtmöglichen Einfluss bei der Entwicklung.

Hinzu kommt, dass bisher nicht absehbar ist, wie lange das Krankenhaus für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt wird, das KRH aber nur bereit war, der Stadt das Gebäude bis zum Jahresende 2015 für diesen Zweck zu überlassen. Bei einer Entwicklung aus einer Hand wird es darüber hinaus möglich sein, zumindest die nördliche Hälfte des Areals bereits einer Bebauung zuzuführen, während das Gebäude des Krankenhauses weiterhin zur Unterbringung genutzt wird. Im räumlichen Zusammenhang mit dem Projekt der STRABAG könnte zwischen Podbielskistraße und ehemaligem Krankenhaus ein in sich tragfähiges Teilquartier entstehen.

Das Gesamtareal ist ca. 72.000 m² groß und hat derzeit drei Eigentümer:


Stadtwerke Hannover (Trafostation) ca. 383 m² = 0,5 %
LHH (entlang der Podbielskistraße) ca. 10.457 m² = 14,5 %
KRH ca. 61.097 m² = 85 %

Der Vorschlag geht davon aus, dass alle KRH-Flächen auf die Stadt übergehen und die Stadtwerkefläche auch von der Stadt erworben wird. Der Übergang der KRH-Flächen soll mit diesem Beschluss vorbereitet werden, die Verhandlungen mit den Stadtwerken sind noch nicht abgeschlossen, ein Ankauf wird in einem gesonderten Beschlussverfahren erfolgen.

Darüber hinaus ist das Areal mit drei Erbbaurechten belastet (s.o.). Zur Entwicklung müssen die Erbbaurechte des KfH und des Landes Niedersachsen/MHH aufgehoben werden, da nur so die Gebäude abgerissen und das Bebauungskonzept umgesetzt werden kann. Die Ablösekosten gehen daher in die Berechnung mit ein.

Anders verhält es sich beim Erbbaurecht der GBH: wenn das Grundeigentum an die Stadt zurückfällt, wäre die Stadt wiederum Erbbaurechtsgeberin. Da das Erbbaurecht ein eigentumsähnliches Recht ist, können die Stadt und die GBH das Grundstück gemeinsam entwickeln, alle Lasten und Erlöse können entsprechend den Grundstücksanteilen aufgeteilt werden.

Bei der Übernahme der KRH-Flächen durch die Stadt und gemeinsamer Entwicklung mit der GBH verbleiben nach derzeitiger Einschätzung insgesamt Entwicklungskosten von ca. 3 Mio. €, die nicht aus Grundstückserlösen gedeckt werden können.

Die Abbruchkosten für das Krankenhaus und das MHH Forschungszentrum sowie Bodensanierungskosten sind gutachtlich untersucht und geschätzt worden. Nach Aufgabe der Krankenhausnutzung wurde eine Schadstoffuntersuchung in den vorher nicht zugänglichen Teilen des Hauses durchgeführt, die die Annahmen des Gutachtens hinsichtlich der Art und des Umfangs der verwendeten Materialien bestätigt hat. Hinsichtlich der Bodensanierungskosten ist das worst-case-Szenario eingestellt. Das Ergebnis könnte sich verbessern, wenn es gelingt, gering belastete Böden wieder einzubauen. Das hängt u.a. vom Ablauf der Baustelle ab.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übernahme eines so komplexen Gebäudes wie des Oststadtkrankenhauses trotz allem Risiken bergen kann, die derzeit nicht vorauszusehen sind. Zum einen wird derzeit ein Gebäude, das bereits zum Abriss vorgesehen war, für die Unterbringung wieder reaktiviert. Technische Anlagen wie Aufzüge u. ä. befinden sich am Ende ihres Lebenszyklus und bedürfen daher überproportional starker Unterhaltungsmaßnahmen. Zum anderen kann - trotz intensiver Untersuchung - nicht ausgeschlossen werden, dass beim Abriss technische Besonderheiten auftreten, die bisher nicht bekannt waren.

Die dargestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung kommt nach derzeitigem Stand zu einem Defizit für den städtischen Haushalt (s.a. Kostentabelle). Die Ursachen liegen in den erheblichen Vorbelastungen durch Erbbaurechte sowie den Kosten für Abriss und Bodensanierung. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass unabhängig von den oben dargestellten Vorteilen einer Eigenentwicklung durch die Stadt, auch bei Entwicklung durch Dritte erhebliche Kostenanteile durch die Stadt zu tragen wären. Wegen der ungünstigen Konstellation und der vielfältigen Belastungen des Grundstücks wäre es voraussichtlich nicht oder nur in geringem Umfang möglich, einen Investor im Wege des städtebaulichen Vertrages z.B. an den Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen. Die Stadt müsste auch in diesem Fall Kosten für die KiTa, die öffentlichen Grünflächen oder den kommunalen Anteil an Erschließungsanlagen übernehmen. Dieser Anteil wäre etwa in gleicher Höhe wie das zu erwartende Defizit. Bei dieser Lösung hätte die Stadt aber wenig Möglichkeiten zeitlich wie inhaltlich Einfluss zu nehmen, auch wäre die Frage der Flüchtlingsunterbringung wieder offen.

4.2 Landesfrauenklinik

Die Empfehlung, das Oststadtkrankenhausgelände vom KRH zu übernehmen und dem KRH im Gegenzug die Landesfrauenklinik zu überlassen, ist noch unter einem weiteren Gesichtspunkt zu betrachten: mit dieser Entscheidung verzichtet die Stadt auf den Betrag von max. 1,5 Mio. € aus dem Vermarktungserlös (überschießende Beträge würde das Land abschöpfen, s.o. Ziff. 2). Die Verwaltung empfiehlt gleichwohl, diesen Weg zu gehen, da es ausdrücklicher Wille des Rates im Jahr 2005 war, durch Verzicht auf den Rückfall von vier Krankenhausliegenschaften zur Finanzierung des neuen Krankenhauses Siloah und zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen kommunalen Krankenhausversorgung beizutragen.

Dieser Ratswille kann bei (Rück-)Übernahme des Oststadtkrankenhausgeländes durch die Stadt nur umgesetzt werden, wenn Region/KRH anstelle des Erlöses aus dem Oststadtkrankenhaus aus einer anderen Liegenschaft (Landesfrauenklinik) einen Erlös erzielt.


5. Zeitplan

Mit dem im Anschluss an die Nutzungsvereinbarung zur Flüchtlingsunterbringung geschlossenen LOI wurde zwischen der Region, dem KRH und der Stadt vereinbart, bis Ende Juni 2015 eine Entscheidung darüber herbeiführen zu wollen, ob die Übernahme des Oststadtkrankenhauses durch die Stadt und der Verbleib der Landesfrauenklinik beim KRH wie dargestellt durchgeführt werden soll.

Bei einer positiven Entscheidung könnte unmittelbar danach die Vereinbarung unterschrieben und das Verfahren zur grundbuchlichen Rückübertragung eingeleitet werden.

Vorgesehen ist die Übergabe des gesamten Objektes zum 15.09.2015.

Gleichzeitig könnten nach der Sommerpause die vorbereitenden Arbeiten für den Abriss des MHH-Gebäudes und des Schwesternheims sowie der Erschließung einer Teilbaufläche beginnen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 19.2.2015 vom Rat beschlossen. Alle Schritte, die einer Absicherung durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan bedürfen, können im günstigsten Fall ab Frühjahr 2016 eingeleitet werden.

23 
Hannover / 19.03.2015