Drucksache Nr. 0691/2014:
Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung, Arrondierung Gesundheitszentrum Bult
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0691/2014
4
 
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Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung, Arrondierung Gesundheitszentrum Bult
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
    Nr. 944, 2. Änderung eingegangenen Anregungen aus der Stellungnahmen des BUND nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 944, 2. Änderung hat vom 14. Februar 2013 bis 13. März 2013 öffentlich ausgelegen. Er musste aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen an die Bekanntmachung von Umweltinformationen erneut öffentlich ausgelegt werden. Diese erneute Auslegung fand in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 27.01.2014 statt. Während der ersten öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahme vom BUND ein. Zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

Stellungnahme BUND

Der BUND teilt mit, dass von dort die Bewertungen zum notwendigen Lärmschutz für die sensiblen Nutzungen (Krankenhaus...) nicht geteilt und die notwendigen Problemlösungen vermisst werden. Der BUND könne hierzu - falls gewünscht - auf Anfrage konkrete Lösungsvorschläge machen. Dabei sollten möglichst auch die Lärmverursacher in die Pflicht genommen werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Thema Lärmschutz wird in Abschnitt 5.1 der Bebauungsplanbegründung (Anlage 2 zu dieser Drucksache) ausführlich behandelt. Dabei wird insbesondere darauf verwiesen, dass sich die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 auf die Außenpegel bezieht und die Nutzung der Sondergebiete und der Fläche für Gemeinbedarf fast ausschließlich im Gebäude stattfindet. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes schreiben vor, dass durch entsprechende bauliche Vorkehrungen Innenraumpegel erreicht werden, die die Orientierungswerte einhalten.

Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB als Anlage 4 beigefügt.
61.12 
Hannover / 19.03.2014