Drucksache Nr. 0686/2004:


Antrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zu baulichen und sozialen Problemen im Roderbruch (Drucksache Nr. 15-1043/2002 - einstimmig beschlossen am 22.08.2002)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0686/2004
1
 
Ersetzt die Drucksache 0097/2003



Antrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zu baulichen und sozialen Problemen im Roderbruch (Drucksache Nr. 15-1043/2002 - einstimmig beschlossen am 22.08.2002)

Antrag,


dem Antrag des Stadtbezirksrates

- in dem Punkt 1 nicht zuzustimmen und
- in den Punkten 2 bis 4 im Grundsatz zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechtsneutral.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Zu 1.:

Mit dem Antrag des Stadtbezirksrates sollen für den gesamten Roderbruch vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel einer förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet durch- geführt werden. Die Verwaltung soll eine Aufnahme des Gebietes in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" beantragen.

Die Verwaltung hat wiederholt die Stadtteile Linden-Süd und Stöcken im Städtebau- förderprogramm "Soziale Stadt" angemeldet. Grundlage dieser Anmeldungen sind die Einleitungsbeschlüsse des Rates und die auf dieser Grundlage erstellten vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch. Eine Veränderung der Problemlage innerhalb dieser Gebiete ist nicht erkennbar. Damit haben Linden-Süd und Stöcken entsprechend der Ratsbeschlüsse weiterhin Priorität. Eine Anmeldung des Roderbruches im Programm "Soziale Stadt" ist daher nicht vorgesehen.

Zudem ist der Roderbruch in der Gesamtheit kein Problemgebiet. Eine Problemkonzen- tration findet sich in den Hochhäusern Osterfelddamm/Nobelring. Diese Eingrenzung auf das Problem "Hochhaus" weist bereits darauf hin, dass das Städtebauförderprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" das falsche Instrument zur Beseitigung der Missstände ist.

Der Einleitungsbeschluss vom 11.05.2000 gemäß § 141 Baugesetzbuch für den Roderbruch wurde, wie aus der Begründung der Drucksache 680/2000 hervorgeht, ausschließlich mit dem Ziel gefasst, für den Roderbruch die Inanspruchnahme besonderer Wohnungbaufördermittel des Landes zu ermöglichen.

Zu 2.:

Das Forschungsprogramm "Stadtumbau West" erscheint von der Zielrichtung geeigneter für die Hochhäuser Osterfelddamm/Nobelring im Roderbruch zu sein, als das Programm "Soziale Stadt". Die Verwaltung hat deshalb am 26.06.2003 einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme in das Forschungsprogramm "Stadtumbau West" gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.

Gegenwärtig ist offen, ob es in diesem Jahr überhaupt ein entsprechendes Förderprogramm von Bund und Land Niedersachsen geben wird. Die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) als Eigentümerin erarbeitet zur Zeit gemeinsam mit der Verwaltung eine Strategie für den Hochhauskomplex.

Zu 3. und 4.:

Die GBH wird voraussichtlich zum Sommer im Roderbruch ein Quartiersmanagement einrichten. Aufgabe dieses Quartiersmanagements ist es unter anderem in Abstimmung mit der Verwaltung ein Handlungskonzept für das Quartier Roderbruch zu entwickeln.

 61.4
Hannover / 23.03.2004