Drucksache Nr. 0675/2024:
Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße
(DS 1563/2022); Kostenerhöhung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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0675/2024
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Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße
(DS 1563/2022); Kostenerhöhung

Antrag,

der Erhöhung der Baukosten für die Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße von bisher beschlossenen Kosten i.H.v. 1.000.000 € um 670.000 € auf Gesamtkosten i.H.v. 1.670.000 € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden neben einer verstärkten Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs Fragen der sozialen Sicherheit z. B. durch ausreichende Beleuchtung und eine barrierefreie Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Kostenerhöhung hat keine Auswirkung auf die Klimawirkungsprüfung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101116
Gemeindestraße Bleekstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.670.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.670.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 103.580,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 41.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 25.050,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -66.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 199.200,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -95.620,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -162.420,00 €
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2024 bis 2026 durch die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 260.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Die Maßnahme wird zu gleichen Kosten in Höhe von 1.670.000 € durch OE 68 mitfinanziert als Wiederherstellungskosten nach sehr umfangreichem Kanalbau. Es wird daher mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 3.340.000 € für die Gesamtmaßnahme gerechnet, die zu je 50% durch OE 66 und OE 68 getragen werden.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung

Am 15.06.2022 hat der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode der DS 1563/2022 zur Grunderneuerung der Bleekstraße zwischen Tiergartenstraße und Lothringer Straße mit Kosten i. H. v. 1.000.000 € für den städtischen Haushalt zugestimmt.

Diesem Beschluss lagen eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung auf der Preisbasis von realisierten Tiefbauprojekten 2020/21 zu Grunde. Im Nachgang konnte dann leider nicht wie sonst üblich die Ausführungsplanung erstellt werden, um sie dann auszuschreiben, da im Planungsbereich zu dieser Zeit (und auch z. Teil heute noch) zahlreiche Stellen unbesetzt waren. Hinzu kommt, dass in der Bleekstraße noch weiterer Leitungsbau durchgeführt werden musste und auf dem Gelände des Landesbildungszentrums für Blinde umfangreiche Hochbauarbeiten durchgeführt wurden, die logistisch mit umfangreichen Materialtransporten nur über die Bleekstraße versorgt werden konnten.

Im Rahmen der Ausführungsplanung haben sich darüber hinaus gegenüber der ursprünglichen Planung weitere Maßnahmen als notwendig und sinnvoll herausgestellt.

Es soll jetzt im Bereich des Geh- und Radweges Tiergartenstraße die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit verbessert werden, in dem die Einmündung als Aufpflasterung niveaugleich über den Anschluss der Bleekstraße durchgezogen wird. Darüber hinaus sind zusätzlicher Baumschutz und temporäre taktile Elemente zur Orientierung für Blinde und Sehbeeinträchtigte über die Dauer der Baumaßnahme als zu berücksichtigende Kostenbestandteile dazugekommen. Ferner zeigten die vertiefte Planungsbearbeitung und das Bedürfnis nach Starkregenschutz, dass weitere 27 Straßenabläufe für die Entwässerung der Bleekstraße erforderlich sind. Diese werden allerdings bei der Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung berücksichtigt.

Hinzu kommen die erheblichen Preissteigerungen der Jahre 2021-24 in Folge der Ukrainekrise und den daraus resultierenden drastisch gestiegenen Energie-, Rohstoff- und Materialpreisen, die Inflation sowie Lieferengpässe.

Aufgrund all dieser Einflüsse wurde vor Ausschreibung der Maßnahme eine neue Kostenberechnung auf Basis des bereits vorliegenden Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung mit den aktuellen Preisen und dem erweiterten Leistungsumfang durchgeführt. Daraus ergaben sich neue voraussichtliche Gesamtkosten von rd. 3.340.000 €, von denen 1.670.000 € auf den Teilhaushalt 66 entfallen. Zum Zeitpunkt der Kostenermittlung für die Beschlussdrucksache 1563/2022 war diese außerordentliche Kostenentwicklung nicht absehbar. Nach Zustimmung zu den Mehrkosten soll die Ausschreibung der Maßnahme kurzfristig erfolgen, so dass zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden kann.
66.21 
Hannover / 28.03.2024