Informationsdrucksache Nr. 0674/2024:
Hort in der Kindertagesstätte Heinemanhof

Inhalt der Drucksache:

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0674/2024
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Hort in der Kindertagesstätte Heinemanhof

In der drei-gruppigen Kindertagesstätte Heinemanhof wird neben zwei kleinen altersstufenübergreifenden Gruppen (je 20 Plätze) eine Hortgruppe mit 20 Plätzen betrieben. Der Hort befindet sich in einem denkmalgeschützten Torhaus auf dem Gelände der Kita Heinemanhof, auf dem sich auch das Alten- und Pflegezentrum Heinemanhof befindet.

Das Torhaus ist sanierungsbedürftig und entspricht insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes nicht mehr den heutigen Standards der Kindertagesbetreuung und verfügt nicht über den Baugenehmigungsstand für eine Kindertagesbetreuung.

Bereits 2009 wurde nach einer Brandschau ein 2. baulicher Rettungsweg aus dem 1. OG gefordert. Damals erstreckte sich der Gruppenraum über EG und das 1. OG. Dies wäre aus heutiger Sicht nicht mehr genehmigungsfähig. Der Anbau einer Außentreppe wurde vom Denkmalschutz abgelehnt.

2020 erfolgte eine erneute brandschutztechnische Beratung. Diese hatte in Absprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zur Folge, dass der große Raum (Mehrzweckbereich) im ebenerdigen Teil des Gebäudes behelfsweise durch eine provisorische Trockenbauwand unterteilt wurde, um die Betreuung der Kinder aus dem 1. OG ins Erdgeschoss zu verlagern und den Hortbetrieb zumindest vorübergehend weiterführen zu können. So ist es in Erwartung der Machbarkeitsstudie geschehen. Umfassende Sanierungsmaßnahmen wurden in diesem Zuge nicht durchgeführt.

Um den Anforderungen eines dauerhaften Weiterbetriebs des Hortes in den Räumen zu entsprechen, wurde eine Machbarkeitsstudie (siehe Anhang) vom Fachbereich Gebäudemanagement durchgeführt die ergeben hat, dass die Mängel nur durch eine aufwändige Gesamtsanierung zu beheben wären. Die Kosten hierfür würden rd. 0,75 Mio. € betragen. Diese Aufwendungen sind nicht finanzierbar.


Der städtische Träger hat vor diesem Hintergrund im August 2023 entschieden, den Hortbetrieb aufzugeben. Die Kommunikation mit den Mitarbeitenden und den Eltern erfolgte sehr zeitnah bzw. anschließend.

Die Nutzung der Räumlichkeiten gem. dem NKitaG (Nds. Kindertagesstättengesetz) wurde auf Grund des Sonderbaus nach §64 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) inkl. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Gebäudetechnik und Schadstoffsanierung geprüft. Die vollständige bauliche Umsetzung aller Vorschriften ist aufgrund des Rahmenbedingungen und Gegebenheiten nicht möglich. Das 1. OG wäre nur eingeschränkt für das Personal nutzbar. Für Rettungswege müsste eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, weil eine bauliche Umsetzung nicht machbar ist. Im Bereich der TGA (Technische Gebäudeanlagen) wären umfangreiche Anpassungen und Neuinstallationen notwendig. Auch nach den baulichen Eingriffen würde es keinen Idealzustand geben und es wären regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen erforderlich.

Die Verwaltung sieht angesichts der vorbeschriebenen Maßnahmen keine Alternative zur Aufgabe des Hortes. Unabhängig von der bestehenden Betriebserlaubnis ist auch ein weiterführender (temporärer) Betrieb nicht tragbar. Die Schließung steht deswegen klar außerhalb des Zusammenhangs mit den von den politischen Gremien gefassten Beschlüssen zur Ganztagsoffensive und der einhergehenden Umgehensweise mit Hortgruppen im Bestand.


Trägerübergreifend werden Hortverträge generell immer für nur 1 Jahr geschlossen. Alle Verträge enden somit zum 31.07.2024. Die über den 31.07.2024 hinausgehenden Betreuungsbedarfe von 15 Kindern können in den Ganztagsgrundschulen Am Sandberge und Wasserkampstraße realisiert werden.

Der Ganztagskooperationspartner an der Grundschule Am Sandberge ist Venito. Der Ganztagskooperationspartner an der Grundschule Wasserkampstraße ist der Christliche Verband junger Menschen in Hannover e. V. (CVJM). Beide Träger sind langjährige Kooperationspartner*innen im Ganztag der Landeshauptstadt Hannover und bieten von Montag bis Freitag ein qualitatives Ganztagsangebot von 13:00 bis 16:00 Uhr an, zzgl. einer Früh- und Spätbetreuung, sowie einer Ferienbetreuung für die Kinder an bis zu 9 Wochen im Jahr. Beide bieten für die Schüler*innen ausreichend Ganztagsplätze an.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot in den Kindertagesstätten richtet sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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 / 28.03.2024