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Erweiterung der Kindertagesstätte "Sahlkamp 143" um vier Krippengruppen
Antrag,
zu beschließen,
- die Kindertagesstätte "Sahlkamp 143" (2 Kindergartengruppen, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (DRK) um vier Krippengruppen (60 Plätze, Ganztagsbetreuung) zu erweitern
und
- dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens nach Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der freien Wohlfahrtspflege zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2 | |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
58.180,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-58.180,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
4.480,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
1.750,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
307.500,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-313.730,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-313.730,00 € |
|
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um die Erstausstattung für die neuen Krippengruppen.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (DRK) betreibt die Kindertagesstätte "Sahlkamp 143" mit zwei Kindergartengruppen (50 Kinder) in Ganztagsbetreuung.
Bereits bei Einrichtung dieser Kindertagesstätte wurde eine bedarfsgerechte Erweiterung um ein Krippenangebot eingeplant.
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und besonders im Stadtteil Sahlkamp besteht eine große Nachfrage nach Krippenplätzen. Diesem Bedarf wird nun durch den erforderlichen Anbau von 4 Krippengruppen Rechnung getragen.
Das vorgesehene Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium - Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 19.03.2018