Drucksache Nr. 0667/2004 N1:
Satzung für den Eigenbetrieb Städtische Häfen

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
0667/2004 N1
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Grund der Neufassung: Schreibfehler auf Seite 4 der Anlage 1 ,(Fehlerhafte Überschrift)

Satzung für den Eigenbetrieb Städtische Häfen

Antrag,

die Satzung zur Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Städtische Häfen vom 27.09.1990 in der beigefügten Fassung (Anlage 1) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung dieser Satzungsänderung sowie das Anwenden der Normen dieser Satzung verändert die Berücksichtigung der unterschiedlichen Rollen von Frauen und Männern im Eigenbetrieb nicht zum Nachteil eines Geschlechts. Beide können die positiven Impulse, die mit der Neuorientierung des Eigenbetriebs verbunden sind, konstruktiv nutzen und umsetzen.

Kostentabelle

Die mit der Satzungsänderung verbundenen Verwaltungskosten werden im Rahmen des Erfolgsplans aus laufenden Mitteln beglichen.

Begründung des Antrages

Bedeutsame Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld der Binnenhäfen erfordern eine Neuorientierung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Im Wesentlichen wird diese Entwicklung von folgenden Faktoren bestimmt:

– Zunehmende Nachfrage des Logistikmarktes nach Leistungen der Hafenbetreiber, die über die bislang angebotene Produktpalette der Hafen- und Bahnbetriebsleistungen sowie die Vorhaltung der Hafeninfrastruktur hinausgehen. Insoweit auch Ausweitung der Funktion des öffentlichen Binnenhafens.
– Intensivere Erschließung des Geschäftsfeldes Kombinierter Verkehr Schiene-Straße sowie im Binnenschiffssektor im Rahmen des Seehafenhinterlandverkehrs.
– Bevorstehende gesetzliche Neuordnung des Eisenbahnwesens auf europäischer Ebene mit dem Ziel eine wirtschaftliche und diskriminierungsfreie Basis für selbständige Einheiten der Eisenbahninfrastruktur sowie des Eisenbahnverkehrs zu schaffen.
– Aktivierung des Sondervermögens “Städtische Häfen” im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel, dessen Beitrag für den städtischen Haushalt langfristig zu sichern und zu steigern.

Um diesen Veränderungen gerecht zu werden und dem Unternehmen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum zu geben, hat die Verwaltung einen Katalog von Maßnahmen zur Neuausrichtung der Häfen erarbeitet, deren Umsetzung unter den derzeitigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhöhen.
Hauptziel dieser Maßnahmen ist eine engere Verzahnung des Eigenbetriebs Städtische Häfen und der Brinker Hafengesellschaft mbH, um unter Ausschöpfung aller Synergien einen umfassenden Marktauftritt unter der Marke “Hafen Hannover” zu gewährleisten, ohne dabei den Grundauftrag des öffentlichen Binnenhafens aus dem Auge zu verlieren.

Dabei steht der Eigenbetrieb für die Gesamtproduktion (alle Ressourcen wie Personal, Bahn, Werkstätten, Lok-Pool, Administration usw.) und die Hafengesellschaft für Vertrieb und Vermarktung aller Hafenstandorte und (neuer) Geschäftsfelder, die durch den Satzungszweck nicht gedeckt sind. Die derzeit beim Eigenbetrieb Städtische Häfen Beschäftigten bleiben städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wegen der Erzielung von Synergieeffekten stellt der Eigenbetrieb grundsätzlich die Ressourcen zur Verfügung, die die Gesellschaft sich einkauft. Einzelfallbezogen verfügt die Gesellschaft über eigene Ressourcen (z.B. Personal für bestimmte Projekte, Aufträge o.ä.), wenn es unter unternehmerischen Gesichtspunkten sinnvoller ist.

Die Vorteile dieser wirtschaftlichen Unternehmenskooperation aus Eigenbetrieb und Hafengesellschaft stellen sich wie folgt dar:
· Angebotserweiterungen um Geschäftsfelder, die der Eigenbetrieb aufgrund eines kommunalrechtlich eingeschränkten Satzungszwecks nicht vornimmt ( z.B. Logistikdienstleistungen, Hafenbetriebsleistungen aufgrund spezieller Kundenanforderungen) und dadurch Erzielung höherer Gewinne durch die Gesellschaft.
· Kooperationsfähigkeit durch Zulassen von Fremdbeteiligungen und Gründung von Tochterunternehmen mit Privaten.
· Konsequente Vermarktung der Hafenstandorte in Hannover unter der Marke “Hafen Hannover”.
· Sicherung des Nutzens der privatwirtschaftlichen Möglichkeiten der GmbH in bezug auf das Gesamtsystem (markt-/leistungsorientierte Preisgestaltung, projekt-/auftragsbezogene Schaffung und Nutzung eigener Ressourcen der Gesellschaft).
· Akquisition öffentlicher Fördermittel, deren Bewilligung von einer privaten Rechtsform abhängig ist.
· Bündelung von vorhandenen Ressourcen zur Erzeugung von Synergieeffekten (z.B. Personal, Werkstätten, Administration),

Als Voraussetzung für eine Neuausrichtung sind folgende Schritte geplant:

· Änderung der Satzung des Eigenbetriebs,

· Änderung des Gesellschaftsvertrags der Brinker Hafengesellschaft,

· Ankauf der restlichen BHG-Anteile.


Die Änderung der Eigenbetriebssatzung ist Gegenstand dieser Drucksache. Eine Synopse der materiellen Satzungsänderungen Eigenbetrieb Städtische Häfen ist als
Anlage 2 beigefügt.

Darüber hinaus enthält der vorgelegte Entwurf die formelle Anpassung (Struktur, Inhalt) an die Satzungen der anderen städtischen Eigenbetriebe.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Brinker Hafengesellschaft mbH sowie der angesprochene Erwerb der restlichen Anteile werden den Ratsgremien in einer getrennten Drucksache zur Entscheidung vorgelegt.
82.0 
Hannover / 31.03.2004