Drucksache Nr. 0665/2018:
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kita Kinderbahnhof Wunderland um eine Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0665/2018
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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kita Kinderbahnhof Wunderland um eine Krippengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • der Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Kinderbahnhof Wunderland Zeißstrasse 48, 30519 Hannover in Trägerschaft der DRK-Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover GmbH um eine zusätzliche Krippengruppe mit 15 Plätzen (1-3 Jahre) Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • für dieses Betreuungsangebot ab dem 01.08.2018, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 16.900,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -16.900,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.690,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 507,00 €
Transferaufwendungen 62.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -64.197,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -64.197,00 €
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt handelt es sich um die Erstausstattung für eine Krippengruppe. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 16.900,-€ wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme. Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Kita Kinderbahnhof Wunderland im Stadtteil Döhren bietet derzeit folgendes Betreuungsangebot:
  • 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen
  • 1 integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen (4 davon für Kinder mit Beeinträchtigung)
  • 1 Kindergartengruppe mit 25 Plätzen
  • 1 altersübergreifende Gruppe mit 5 Krippen- und 15 Kindergartenplätzen

Da in den bestehenden Räumen Kapazitäten zur Erweiterung des Platzangebotes vorhanden sind, beantragte der Träger die Einrichtung und Förderung einer weiteren Krippengruppe. Die zusätzlichen Plätze tragen dazu bei, dem hohen Bedarf an Krippenplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu begegnen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Die erforderliche Umbaumaßnahme wurde mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.08.2018 vorgesehen.

Es wurde bei der Nieders. Landesschulbehörde ein Antrag auf eine Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) sowie ein Antrag nach den Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten bei der Region Hannover für 15 Plätze gestellt.
51.42 19.03.2018
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