Drucksache Nr. 0662/2018 E1:
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zur DS-Nr. 0662/2018
Verwaltungsgebäude Rathaus Misburg, Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
1. Ergänzung
0662/2018 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zur DS-Nr. 0662/2018
Verwaltungsgebäude Rathaus Misburg, Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen

Antrag,

die Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten Nr. 15-1223/2018 zur Drucksache 0662/2018 (Verwaltungsgebäude Rathaus Misburg, Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen) abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache Nr. 0662/2018 verwiesen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, so grundsätzlich sinnvoll er auch sein mag, aus folgenden Gründen abzulehnen:

1. Kosten: die geforderte umfassende Ertüchtigung des auf Initiative des seinerzeitigen Bezirksbürgermeisters unter Denkmalschutz gestellten Gebäudes aus den 60er Jahren wäre angesichts fehlender Mittel nur mittels Umschichtung zulasten anderer Vorhaben darstellbar.
Die Verwaltung sieht jedoch weitaus dringendere Bedarfe bei der Verbesserung der Sicherheit in Schulen und Kindertagesstätten sowie beim pflichtgemäßen Ausbau dieser Einrichtungen zur Umsetzung von G9 oder U3.

So wünschenswert und sinnvoll die Verknüpfung dieser Maßnahmen mit ergänzenden, jedoch nicht verpflichtenden Qualitätsverbesserungen wäre, so wenig Möglichkeiten bestehen dazu zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Dies betrifft auch die geforderte Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die nach jetzigem Kenntnisstand den Einbau eines weiteren Aufzugs nach sich ziehen würde.
Die im Rathaus Misburg vorgesehenen, in der Drucksache dargestellten Maßnahmen stellen bis auf weiteres die notwendige Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes sicher, so dass dem weiteren Betrieb nichts entgegensteht.
Selbstverständlich wird die Verwaltung auch weiterhin vorliegende Mängel im Rahmen ihrer Bauunterhaltung beseitigen.
2. Zeit: Die Verwaltung sieht eine hohe Dringlichkeit zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Ergänzung der vorliegenden Planung um geforderte weitere Komponenten würde einen erheblichen Zeitrahmen in Anspruch nehmen und u. a. gänzlich neue Abstimmungen mit dem Denkmalschutz und dem Brandschutz erforderlich machen. Diese Abstimmungen erwiesen sich bei der vorliegenden Planung als äußerst zeitaufwendig.
Die Verwaltung hält ein weiteres, längeres Zuwarten infolge der im Brandschutzgutachten aufgedeckten Defizite im Hinblick auf die im Brandfall drohende Verrauchungsgefahr der bestehenden Fluchtwege aus den Obergeschossen für hochriskant und kann in diesem Fall aus Sicherheitserwägungen auch Teilschließungen nicht ausschließen.

Die im Antragspunkt 3 geforderte freie Zugänglichkeit des kleinen Sitzungssaals und des Aufzugs ist angesichts der Sicherheitsbedürfnisse verschiedener Nutzerkreise des Rathauses jedoch nicht uneingeschränkt im Sinne permanenter Offenheit zu gewährleisten.
Die Verwaltung wird daher betroffenen Personen Schlüssel bzw. Transponder zur Öffnung der Türschließungen zur Verfügung stellen, bzw. die betreffenden Türsteuerungen entsprechend konzipieren, um zu gewährleisten, dass die Zugänglichkeit insbesondere zum kleinen Sitzungssaal für mobilitätseingeschränkte Personen aus eigener Kraft auch zukünftig möglich ist.
Die konkrete Umsetzung wird vorab noch mit den jeweils betroffenen Nutzerinnen und Nutzern abgestimmt.
19 .1
Hannover / 12.06.2018