Drucksache Nr. 0660/2012:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über eine Stellungnahme, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0660/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über eine Stellungnahme, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregung eines Verbrauchermarktbetreibers aus dem Umfeld des Plangebietes, dessen Name aus Datenschutzgründen in einer vertraulichen Informations-Drucksache genannt wird, nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 1750 gemäß § 10 Abs.1 BauGB in Verbindung mit
    § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan bietet die Möglichkeit zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Das dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur und führt dazu, dass diese gefahr- und problemlos erreicht werden können. Das ist besonders für Menschen mit ein- geschränkter Mobilität (z.B. Senioren, Menschen ohne PKW) sowie Müttern und Vätern mit kleinen Kindern von großer Bedeutung.

Die Planung wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1750 hat vom 26. Januar bis zum 27. Februar 2012 öffentlich ausgelegen. Es ging eine Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für ein Einzelhandelsunternehmen ein, das im Nahbereich zum Plangebiet einen bestehenden Lebensmittelanbieter betreibt.

Die Namen des Rechtsanwaltes und des Betreibers des Einzelhandelsunternehmens werden in einer vertraulichen Informations-Drucksache genannt.



Durch den Rechtsanwalt wird für den Markt seiner Mandantschaft eingewandt, dass bei der Standortbewertung für den geplanten Neubau keine aktuellen Daten zugrunde gelegt worden seien. Die im Zuge eines Bauantrages durchgeführten gutachterlichen Untersuchungen sollten ebenso berücksichtigt werden wie der Umstand, dass dieser Markt nach erfolgter Erweiterung eine Verkaufsfläche von aktuell 924 m2 hat. Bei dieser Gelegenheit bittet das Unternehmen um Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes für diesen Bereich.
Stellungnahme der Verwaltung:

Zusätzliche Gutachten sind nicht erforderlich. Bei den vom Rechtsanwalt angesprochenen aktuellen Untersuchungen handelte es sich um Auswertungen und Prognosen, die im Zuge der Baugenehmigung notwendig waren, um die Auswirkungen aufgrund der damals beantragten, über die Grenze zur Großflächigkeit hinausgehenden Verkaufsflächenerweiterung bewerten zu können.

Die Modernisierung des Standortes Spielhagenstraße durch Neubau mit auf 2000 m2 reduzierter Verkaufsfläche ist konform mit den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2011 der Landeshauptstadt Hannover. Der Betrieb dient weiterhin der Nahversorgung und bleibt mit reduzierter Verkaufsfläche angemessen dimensioniert.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover wurde vom Rat der Landeshauptstadt am 24.02.2011 beschlossen, nachdem es von Mitte Dezember 2010 bis Mitte Januar 2011 öffentlich ausgelegen hat. Auf dessen Aussagen stützt sich die Begründung des Bebauungsplanentwurfs (siehe Drucksache Nr. 1871/2011, Anlage 2, Seite 7). Punktuelle Verschiebungen bei der Verkaufsfläche einzelner Märkte stellen das Gesamtkonzept nicht in Frage und führen nicht zwingend zu einer Neufassung. Selbstverständlich wird das Konzept überprüft und fortgeschrieben, wenn deutliche Veränderungen im Einzelhandelssektor es notwendig machen (siehe Konzept-Broschüre, Fazit auf Seite 37). Dies ist aber mit der Verkaufsflächenveränderung eines einzelnen Marktes nicht gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung nicht zu berücksichtigen.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren wurde der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1750 in den Gremien behandelt. Der erforderliche Beschluss des Verwaltungsausschusses erfolgte am 19.01.2012 und der Vertrag wurde am 01.02.2012 wirksam abgeschlossen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.


61.12 
Hannover / 07.03.2012