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Die „Hannoversche Notfallbetreuung“ dient der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie trägt zur Chancengerechtigkeit bei und kann insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter in Notsituationen unterstützen.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
7.000,00 € |
Kostenerstattungen |
20.000,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
171.406,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
33.675,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-178.081,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-178.081,00 € |
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Erläuterungen
Das Projektjahr 2014 ist mit einem halben Jahr kalkuliert, die Elternbeiträge 2014 für ein Vierteljahr (wegen der Sommerferien). Der Sachaufwand sinkt ab 2015 auf ca. 16.000 € p. a., da zum Projektbeginn einmalige Beschaffungen vorzunehmen sind. Außerdem steigen voraussichtlich die privaten Entgelte durch Betriebe, Kammern und Eltern. Auf Grund des politischen Beschlusses zum Projekt, sind im Haushalt 20.000 € als städtische Gegenfinanzierung vorgesehen. Der oben dargestellte Personalaufwand berücksichtigt eine Koordinationsstelle mit 92.106 € inkl. Gemeinkosten, die bereits existiert und über den städtischen Haushalt finanziert wird.
Ferner liegen der Verwaltung schriftliche Finanzierungszusagen der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Region (Letter of Intent) in einer Größenordnung von 120.000 € für den Projektzeitraum 2014 – 2019 vor.
Mit dem Änderungsantrag zum Haushalt 2013 vom 21.01.2013 wurde die Verwaltung beauftragt
, ein Konzept für eine Notfallkinderbetreuung in Zusammenarbeit mit der Region Hannover zu entwickeln.
Das vorliegende Konzept wird die derzeitige Infrastruktur zur Kinderbetreuung in Hannover ergänzen. Dieser neue Baustein erkennt an, dass es spontan auftretende Notfallsituationen in der Kinderbetreuung für Eltern im Privaten oder im Kontext der Vereinbarkeit Familie und Beruf geben kann. Im beruflichen Kontext zielt das Konzept darauf ab, ArbeitnehmerInnen zu entlasten, wenn alle anderen Betreuungsmöglichkeiten bzw. sozialen Netzwerke ausfallen. Es geht explizit nicht darum, die Grenzen zu Gunsten der ArbeitgeberInnen zu verschieben. Zugleich stärkt das Angebot Hannover als familienfreundlichen Standort und trägt zur Zukunftsfähigkeit unserer Stadtgesellschaft bei.
Folgende Elemente sind vorgesehen:
· Notruf als Kontaktangebot für betreuungssuchende Eltern.
· zentrale Koordination der Betreuungsanfragen und Vermittlung.
· Akquise und Betreuung eines qualifizierten BetreuerInnen-Pools in Kooperation mit dem Familienservicebüro und der Region Hannover.
· Bereitschafts-Betreuung in allen 13 Stadtbezirken, ggf. zentrales Notfallzimmer, Fahrdienste, Vermittlung von Ferienbetreuung.
Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung der Region Hannover und unter Einbeziehung verschiedener WirtschaftsvertreterInnen, z.B. der Wirtschaftsjunioren entwickelt. Die Wirtschaftsförderung der Region hat eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr verbindlich in Aussicht gestellt. Des Weiteren ist zur Finanzierung des Projektes die Beteiligung von Wirtschaftsverbänden, Arbeitgebern, Gemeinden und Eltern vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Hannover folgt hiermit der Anregung der Wirtschaft, der Arbeitsagentur, des JobCenters und der Beteiligten aus dem Netzwerk für Alleinerziehende, eine Notfallbetreuung einzurichten. Da der Zeitrahmen des Projektes aus der Anregung nicht ersichtlich ist, wird die Landeshauptstadt Hannover vorerst ein zeitlich befristetes Projekt einrichten, um Erkenntnisse zum tatsächlichen Bedarf, zur Auslastung und zur Refinanzierung durch die NutzerInnen zu gewinnen. Erfahrungen von trägerübergreifenden und interdisziplinären Projekten zeigen, dass eine Projektphase von fünf Jahren von der Planung, über die Realisierung bis zur Etablierung für einen solchen Erkenntnisgewinn angemessen ist
. Zum Verlauf des Projektes, auch zum zweiten Schritt zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, wird die Verwaltung im Jugendhilfeausschuss im Jahr 2016 berichten. Im ersten Quartal des Jahrs 2019 wird sie eine Empfehlung zur Perspektive der Notfallbetreuung aussprechen.