Drucksache Nr. 0652/2014:
Konzept für eine hannoversche Notfallbetreuung für Kinder

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0652/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Gleichstellungsausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Sozialausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Gleichstellungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0652/2014
1
 

Konzept für eine hannoversche Notfallbetreuung für Kinder

Antrag,

1. Dem Konzept „hannoversche Notfallbetreuung gemäß Anlage I, zuzustimmen.
2. Das Konzept für die Dauer von fünf Jahren – beginnend mit dem 01.07.2014 bis einschließlich 30.06.2019 im Rahmen eines Modellversuches zu erproben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die „Hannoversche Notfallbetreuung“ dient der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie trägt zur Chancengerechtigkeit bei und kann insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter in Notsituationen unterstützen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 7.000,00 €
Kostenerstattungen 20.000,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 171.406,00 €
Sach- und Dienstleistungen 33.675,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -178.081,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -178.081,00 €
Erläuterungen

Das Projektjahr 2014 ist mit einem halben Jahr kalkuliert, die Elternbeiträge 2014 für ein Vierteljahr (wegen der Sommerferien). Der Sachaufwand sinkt ab 2015 auf ca. 16.000 € p. a., da zum Projektbeginn einmalige Beschaffungen vorzunehmen sind. Außerdem steigen voraussichtlich die privaten Entgelte durch Betriebe, Kammern und Eltern. Auf Grund des politischen Beschlusses zum Projekt, sind im Haushalt 20.000 € als städtische Gegenfinanzierung vorgesehen. Der oben dargestellte Personalaufwand berücksichtigt eine Koordinationsstelle mit 92.106 € inkl. Gemeinkosten, die bereits existiert und über den städtischen Haushalt finanziert wird.

Ferner liegen der Verwaltung schriftliche Finanzierungszusagen der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Region (Letter of Intent) in einer Größenordnung von 120.000 € für den Projektzeitraum 2014 – 2019 vor.

Begründung des Antrages


Mit dem Änderungsantrag zum Haushalt 2013 vom 21.01.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine Notfallkinderbetreuung in Zusammenarbeit mit der Region Hannover zu entwickeln.


Das vorliegende Konzept wird die derzeitige Infrastruktur zur Kinderbetreuung in Hannover ergänzen. Dieser neue Baustein erkennt an, dass es spontan auftretende Notfallsituationen in der Kinderbetreuung für Eltern im Privaten oder im Kontext der Vereinbarkeit Familie und Beruf geben kann. Im beruflichen Kontext zielt das Konzept darauf ab, ArbeitnehmerInnen zu entlasten, wenn alle anderen Betreuungsmöglichkeiten bzw. sozialen Netzwerke ausfallen. Es geht explizit nicht darum, die Grenzen zu Gunsten der ArbeitgeberInnen zu verschieben. Zugleich stärkt das Angebot Hannover als familienfreundlichen Standort und trägt zur Zukunftsfähigkeit unserer Stadtgesellschaft bei.


Folgende Elemente sind vorgesehen:
· Notruf als Kontaktangebot für betreuungssuchende Eltern.
· zentrale Koordination der Betreuungsanfragen und Vermittlung.
· Akquise und Betreuung eines qualifizierten BetreuerInnen-Pools in Kooperation mit dem Familienservicebüro und der Region Hannover.
· Bereitschafts-Betreuung in allen 13 Stadtbezirken, ggf. zentrales Notfallzimmer, Fahrdienste, Vermittlung von Ferienbetreuung.
Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung der Region Hannover und unter Einbeziehung verschiedener WirtschaftsvertreterInnen, z.B. der Wirtschaftsjunioren entwickelt. Die Wirtschaftsförderung der Region hat eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr verbindlich in Aussicht gestellt. Des Weiteren ist zur Finanzierung des Projektes die Beteiligung von Wirtschaftsverbänden, Arbeitgebern, Gemeinden und Eltern vorgesehen.

Die Landeshauptstadt Hannover folgt hiermit der Anregung der Wirtschaft, der Arbeitsagentur, des JobCenters und der Beteiligten aus dem Netzwerk für Alleinerziehende, eine Notfallbetreuung einzurichten. Da der Zeitrahmen des Projektes aus der Anregung nicht ersichtlich ist, wird die Landeshauptstadt Hannover vorerst ein zeitlich befristetes Projekt einrichten, um Erkenntnisse zum tatsächlichen Bedarf, zur Auslastung und zur Refinanzierung durch die NutzerInnen zu gewinnen. Erfahrungen von trägerübergreifenden und interdisziplinären Projekten zeigen, dass eine Projektphase von fünf Jahren von der Planung, über die Realisierung bis zur Etablierung für einen solchen Erkenntnisgewinn angemessen ist. Zum Verlauf des Projektes, auch zum zweiten Schritt zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, wird die Verwaltung im Jugendhilfeausschuss im Jahr 2016 berichten. Im ersten Quartal des Jahrs 2019 wird sie eine Empfehlung zur Perspektive der Notfallbetreuung aussprechen.
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Hannover / 14.03.2014