Informationsdrucksache Nr. 0648/2024:
Einführung der rechtskreisübergreifenden Poolmodelle laut Beschlussdrucksache

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung
  • Personal- Organisations- und Digitalisierungsausschuss
  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Sozialausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
An den Personal-, Organisations- und Digitalisierungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
 
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0648/2024
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Einführung der rechtskreisübergreifenden Poolmodelle laut Beschlussdrucksache

Mit der Beschlussdrucksache 2649/2020 N1 wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) am 23.11.2020 beauftragt, gemeinsam mit der Region Hannover (RH) die Einführung der rechtskreisübergreifenden Poolmodelle der Leistungserbringung Schulassistenz gem. §35a Abs. 2 Nr. 1 SGBVIII sowie §112 SGB IX für alle 61 hannoverschen Grundschulen zu prüfen. (Anlage 1)

Grundlagen für die Einführung der rechtskreisübergreifenden Poolmodelle an hannoverschen Grundschulen

Die Informationsdrucksache 1414/2021 (Anlage 2) definiert folgende Voraussetzungen und Regularien, um ab dem Schuljahr 2021/2022 rechtskreisübergreifende Poolmodelle an dafür geeigneten hannoverschen Grundschulen anzubieten:
· Mindestens fünf bis zehn Kinder aus beiden Rechtskreisen (SGB VIII LHH und RH und SGB IX RH),
· Interessensbekundung und Zustimmung der Eltern für eine geteilte Hilfe,
· Schule legt sich, in Absprache mit den Eltern (Wunsch und Wahlrecht), auf einen Leistungserbringer fest,
· Bereitschaft und Interesse der Schule an der Mitwirkung zum Poolmodell.
· Das Finanzierungsmodell basiert auf der Einzelfalllogik.
· Die Nettofachleistungsstunde bildet die Grundlage der Finanzierungsbasis.
· Pooling bedeutet eine Betreuung im Setting von mindestens 1:2 (1 Schulbegleiter*in unterstützt 2 Schüler*innen) oder 1:3 (1 Schulbegleiter*in unterstützt 3 Schüler*innen),
· Kooperation beider Rechtskreise (SGB VIII LHH und RH und SGB IX RH), sowie eine Kooperationsvereinbarung aller beteiligter Akteure (Schule, Träger, LHH und RH).
· Das Poolmodell richtet sich ausschließlich an alle Grundschulen in Zuständigkeit der LHH.
Aktueller Stand

Unter den genannten Vorrausetzungen wurde folgender Stand zur Implementierung der Poolmodelle an Hannoverschen Grundschulen in der Laufzeit 2021-2023 erzielt:
Das Poolmodell konnte an der Ottfried-Preußler-Schule verfestigt sowie an der Grundschule Feldbuschwende 2022 implementiert werden.

Intensive Beratungen und Sondierungen zur Installation eines Poolmodels fanden mit sieben weiteren Grundschulen sowie mit einer IGS im Primarbereich statt. Interesse zeigten drei weiterführenden Schulen. Da sich die Beschlussdrucksache 2649/2020 N1 bislang auf Grundschulen konzentriert, wurde das Interesse weiterführender Schulen an diesem Modell bis dato nicht berücksichtigt.

Die Installation der Poolmodelle an weiteren Schulen scheiterte zumeist an der Anzahl der teilbaren Hilfen (mindestens fünf Schüler*innen pro Rechtskreis). Zwar wurden Bedarfe bei ausreichender Anzahl von Kindern festgestellt, jedoch wurde hier die Unterstützungsintensität bei einer 1:1 Betreuung verortet. Eine Teilung von Hilfen erschien in den wenigsten Konstellationen als gangbar. Die Anzahl der teilbaren Hilfen wurde auf mindestens drei Kinder pro Rechtskreis abgesenkt. Jedoch erreichte diese Anpassung nicht die Implementierung weiterer Poolschulen.

Im Juni 2023 wurden sämtliche Grundschulen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zu einer Informationsveranstaltung zum Thema 'Poolmodell' eingeladen. An der Veranstaltung nahmen Vertreter*innen aus 17 Grundschulen, Mitarbeiter*innen aus dem Bildungsbüro sowie fallzuständige Mitarbeiter*innen aus dem Fachbereich Soziales teil. Trotz zunächst großer Resonanz entstanden keine weiteren Poolschulen. Zu Teilen favorisierten die Schulen die Durchführung der Schulassistenzleistungen in ihrer Schule durch einen einzelnen Träger ohne die Etablierung des Poolmodells.

Eine fallspezifische Finanzierung schmälert das Interesse der Schulen am Pooling. Die Rückmeldungen der Schulen zum Poolmodell waren die weiterhin hohen Antragshürden sowie fehlende Flexibilität beim Einsatz der Assistenzkräfte. Zudem erschwert der eigene Fachkräftemangel die Mitwirkung der Schulen am Poolmodell.

Im August 2023 wurde mit den Trägern der Schulassistenzleistungen aus beiden Rechtskreisen ein Workshop zum Thema Poolmodell durchgeführt. Trotz grundsätzlichem Interesse an der Veranstaltung zeigten einige Träger nur eine geringe Bereitschaft an Schulen mit dem Poolmodell tätig zu werden. Gründe von Seiten der Träger war der erhebliche Koordinationsaufwand und zudem die Bereitschaft der Fachkräfte da aus ihrer Perspektive eine 1:1 Betreuung einen geringeren Aufwand darstellt, als die geteilte Leistung im Beispiel eine Schulbegleitung unterstützt zwei Kinder (1:2) oder 1:3. Auch mit Blick auf die Fachkraftgewinnung sind für Träger Aspekte wie z.B. Schulstandort, flexible Arbeitszeitmodelle relevant.

Ausblick

Im Ergebnis wurde eine Weiterentwicklung des Modells den Schulen und Trägern in Aussicht gestellt. Der Prozess wird in enger Abstimmung mit dem Mitarbeiter*innen der Region Hannover geführt und in den nächsten Monaten als weitere Informationsdrucksache vorgestellt. Eine Bestandaufnahme mit den verantwortlichen Fachkräften der Region Hannover zeigt, dass auch im Rechtskreis SGB IX verhältnismäßig hohe Bedarfe in der 1:1 Betreuung verortet sind, diese jedoch in das Poolmodell gefasst werden. Für einen weiteren gemeinsamen rechtskreisübergreifenden Ausbau bedarf es einer Synchronisation der LHH und RH. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine 1:1 Fallsteuerung im Poolmodell nicht angezeigt. Diese ist kostenintensiver als eine reguläre Einzelbetreuung, da im Poolmodell pauschal 1 Std/Kind/Woche als Koordinationszeit zusätzlich vergütet werden.

Die Region Hannover hat das Poolmodell im Rechtkreis SGB IX bereits an sechs Grundschulen und fünf weiterführenden Schulen im Stadtgebiet umsetzt.

Aus der bisherigen Praxis (LHH und RH) wird deutlich, dass das Poolmodell in der jetzigen Fassung nicht bedarfsregulierend wirkt und nicht in ausreichendem Maß implementiert werden kann. Sichtbar wird auch, dass seitens der Schulen und der freien Träger mit diesem Modell vielfach ein Infrastrukturmodell assoziiert ist und sich das Interesse unter der gegebenen Prämisse nicht verfestigt.

Im Hinblick auf den mühsamen Ausbau der Poolschulen wurden Erfahrungswerte anderer Kommunen, die das Poolmodell (Infrastrukturmodell) ganz unterschiedlich umsetzen, eingeholt. Aus diesen geht eindeutig eine fehlende Wirtschaftlichkeit hervor. Die Anträge Schulassistenz (Rechtsanspruch) wurden weiterhin gestellt und nahmen beständig zu. Vor diesem Hintergrund wurde für die weitere Planung ein fallunspezifisches Finanzierungsmodell ausgeschlossen. Die Finanzierung der Hilfen basiert weiterhin auf der Eingliederungshilfe und bedarf entsprechend einer Antragstellung im Einzelfall.


Eckpunkte für eine Neuausrichtung

Parallel zu den Entwicklungsbedarfen wurde im August 2023 ein Modernisierungsvorschlag im Rahmen des HSK X auf den Weg gebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass das Poolmodell einerseits eine Weiterentwicklung benötigt und andererseits mit einem hohen Koordinationsaufwand einhergeht. Bislang wurde dies ohne zusätzliche personelle Mittel in der Fachplanung Erziehungshilfen begleitet.

Der Modernisierungsvorschlag wurde angenommen und in einem ersten Schritt über den unterjährigen Mehrbedarf ab 1.1.2024 eine Vollzeitstelle geschaffen.

Der Modernisierungsvorschlag beinhaltet folgende Punkte, um das Poolmodell entsprechend flächendeckender im Stadtgebiet der LHH zu implementieren:
· In Kooperation mit der Region Hannover wird die Weiterentwicklung der Zugangsvorrausetzung und gemeinsame weitere Umsetzung für das Poolmodell erarbeitet. Statusbericht an die Dezernate erfolgt im Frühjahr 2024 und eine entsprechende Informationsdrucksache im Anschluss
· Daraus folgt die Erweiterung des Angebotes durch die Umsetzung der Poolmodelle auch an weiterführenden Schulen.
· Die Trägerperspektive wird anhand der Erkenntnisgewinne aus dem Workshop im August mitberücksichtigt, wodurch die Intention, in und mit dem Pooling zu arbeiten, erhöht wird.
Kernelement der Neuausrichtung: Einführung eines zentralen Dienstes für Kinder und Jugendlichen mit Bedarf/ Anspruch einer Schulbegleitung nach §35a SGB VIII
Durch die Implementierung des zentralen Dienstes (Antragseingang und Bedarfsklärung an einem Ort, von einer Person) wird die Attraktivität der Poolmodelle für die Antragsteller*innen erhöht. Die weitere Bearbeitung des festgestellten Bedarfs mit teilbaren Hilfen (z.B. ein Schulbegleiter*in unterstützt zwei Schüler*innen), die Sondierung sowie die weitere Betreuung/ Prüfung und Anpassung erfolgt von einer zentralen Stelle - dem zentralen Dienst. Wird während der Bedarfsprüfung eine andere Unterstützungsleistung festgestellt, wird an die entsprechende Stelle in der LHH vermittelt.
Durch Feststellung des Bedarfs einer möglichen teilbaren Hilfe wird das Antragsverfahren beim Zentralen Dienst für alle Beteiligten verkürzt.
Sollte weiterhin der Bedarf einer 1:1 Begleitung (ein Schulbegleiter*in unterstützt ein Schüler*in) bestehen, werden die §35a Fachkräfte (SGB VIII) des Kommunalen Sozialdienstes tätig.

Der zentrale Dienst stellt eine feste Anlaufstelle für Adressat*innen, freie Träger und Schulen dar. Qualitätsdialoge und die Qualitätsentwicklung mit den Schulen und freien Trägern wird von dort gesteuert.

Die räumliche und strukturelle Verortung des Zentralen Dienstes für das Poolmodell im Rahmen des Modernisierungsprojektes befindet sich noch im Klärungsprozess.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei dem Konzept gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 26.03.2024