Informationsdrucksache Nr. 0637/2024:
Zwischenbericht der Stadtentwässerung
II. Halbjahresbericht 2023

Inhalt der Drucksache:

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0637/2024
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Zwischenbericht der Stadtentwässerung
II. Halbjahresbericht 2023

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechtsdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Der Bericht stellt die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung dar.

Begründung
Die Berichterstattung der Betriebe der Landeshauptstadt Hannover wird einheitlich anhand eines von der Verwaltung entwickelten Musters vollzogen.
Dieser Halbjahresbericht erfüllt die in § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vorgesehene halbjährliche Berichterstattung und unterscheidet die Instrumente Erfolgsplan (Anlage 1) und Vermögensplan (Anlage 2).

Darstellung der Ertragslage

Erfolgsplan / Gewinn- und Verlustrechnung im Überblick

Voraussichtliches Jahresergebnis

Der 2. Halbjahresbericht 2023 prognostiziert einen Jahresgewinn in Höhe von 9,17 Mio. €. Das voraussichtliche Jahresergebnis unterschreitet damit das geplante Ergebnis um 3,77 Mio. € / 29%.


Eine Eigenkapitalverzinsung kann in Höhe von 8,6 Mio. € aus dem prognostizierten Jahresgewinn an die LHH ausgezahlt werden.

Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Plan sind in der Tabelle zusammengestellt:

Veränderung gegenüber dem Plan
Ergebnis-
verschlechterung
Ergebnis-
verbesserung
Geringere Erlöse aus Schmutzwassergebühren
3,0 Mio. €

Erlösminderung aus Gebührenausgleich SW
3,2 Mio. €

Höhere Erlöse aus dezentraler Abwasserreinigung

0,1 Mio. €
Mehrerlöse auf Auflösung von Zuschüssen SW+RW

0,1 Mio. €
Höhere Erlöse aus Regenwassergebühren

0,1 Mio. €
Mehrerlöse aus Gebührenausgleich RW

1,5 Mio. €
Minderlöse aus sonstigen Einleitungen in das Kanalnetz
0,4 Mio. €

Anstieg der Erlöse aus SW-Übernahme Umland

2,5 Mio. €
Rückgang Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung
1,6 Mio. €

Rückgang der sonstigen betrieblichen Erlöse
0,7 Mio. €

Mindererlöse aus Kostenersatz
0,3 Mio. €

Rückgang der aktivierten Eigenleistungen
0,1 Mio. €

Rückgang der betrieblichen Erträge
0,3 Mio. €

Verringerung des Materialaufwandes

8,8 Mio. €
Verringerung des Personalaufwandes

2,1 Mio. €
Erhöhung des Aufwandes für Abschreibung
0,7 Mio. €

Anstieg des sonstigen betrieblichen Aufwandes
11,0 Mio. €

Verbesserung des Finanzergebnisses

1,9 Mio. €
Minderaufwand für Steuern

0,1 Mio. €
Sonstige / Rundungsdifferenzen

0,3 Mio. €


Insgesamt: Ergebnisverbesserung
3,8 Mio. €






Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im Einzelnen (vgl. Anlage 1)

Zu 1.A.1.1.1 Erlöse aus Schmutzwassergebühren

Die Erlöse aus Schmutzwassergebühren unterschreiten den erwarteten Wert um 3,0 Mio. € / 4,0%. Bei der Wirtschaftsplanung war mit 29,6 Mio. m³ ein höherer Schmutzwasseranfall prognostiziert worden, als in 2023 tatsächlich eingetreten ist (28,4 Mio. m³).



Zu 1.A.1.1.2 Schmutzwasser-Gebührenausgleichsverpflichtung

Die Gebührensätze sind darauf ausgelegt, neben den laufenden Kosten auch die im vorangegangenen Kalkulationszeitraum aufgelaufene Unterdeckung zu kompensieren. Bei mehrjährigen Kalkulationszeiträumen kommt es immer zu jahresbezogenen Unter- oder Überdeckungen, die in einer Gebührenausgleichsverpflichtung abzubilden sind. Für 2023 war eine erlöserhöhende Inanspruchnahme der Ausgleichsverpflichtung (3,9 Mio. €) vorgesehen. Tatsächlich wurden aber nur 0,7 Mio. € benötigt, um die Kosten des Gebührenbereiches Schmutzwasser zu decken, so dass sich gegenüber dem Plan eine Differenz von 3,2 Mio. € ergibt.



Zu 1.A.2.1 Erlöse aus Regenwassergebühr

Die Erlöse aus Regenwassergebühren überschreiten den Ansatz im Wirtschaftsplan geringfügig um 51 T€ / 0,2%.



Zu 1.A.2.1.2 Regenwasser-Gebührenausgleichsverpflichtung

Im Gebührenbereich Niederschlagswasser war für 2023 eine erlösmindernde Zuführung zur Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 1,9 Mio. € geplant worden. Da in der vorläufigen Betriebsabrechnung keine Überdeckung in dieser Höhe festgestellt werden konnte beträgt die tatsächliche Zuführung nur 0,4 Mio. €.



Zu 1.A.2.2 Erlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser

Die Erlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser hängen wesentlich von privater Bautätigkeit und von der Niederschlagsintensität bzw. der Höhe des Grundwasserspiegels ab. Die Höhe der Erlöse liegt für 2023 mit 1,1 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) um 0,4 Mio. € / 27% unter dem Plan.



Zu 1.B.1 Erlöse aus Schmutzwasserübernahme Umland

Die Erlöse aus Abwasserreinigung für die Umlandgemeinden variieren grundsätzlich in Abhängigkeit von den Einleitungsmengen und der Kostenentwicklung. Im niederschlagsreichen Jahr 2023 ist die aus dem Umland eingeleitete Abwassermenge um 21% auf 12,4 Millionen Kubikmeter angestiegen (Vorjahr 10,3 Mio. m³). Da Gesamtkosten der Schmutzwasserreinigung insgesamt höher ausgefallen sind als im Vorjahr und die Schmutzwassermengen in Hannover wegen der Trennkanalisation prozentual weniger stark angewachsen sind als im Umland, steigen die dem Geschäftsjahr zuzuordnenden Erlöse aus Abwasserreinigung für die Nachbarkommunen um 2,5 Mio. € / 23%.



Zu 1.B.2. Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung

Der Planwert für die Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung (14,5 Mio. €) setzt sich zusammen aus der Zielvereinbarung für den Stadtanteil (9,4 Mio. €) und dem Planansatz für die Unterhaltung der Straßenabläufe (5,1 Mio. €). Die Ist-Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung beinhalten neben der Spitzabrechnung für das Vorjahr und auch die Abgrenzung der Kostenerstattung für das Jahr 2023. Diese Abgrenzung führt zu Mindererlösen in Höhe von 1,6 Mio. € / 11%.


Hintergrund für die große Abweichung: Die Zielvereinbarungen wurden getroffen bevor feststand, dass die Prämissen für die kalkulatorische Abschreibung Kanalnetz geändert werden.

Zu 3. Sonstige betriebliche Erträge

Die Position sonstige betriebliche Erträge beinhaltet neben Erlösen aus Kostenersatz die Erträge aus Anlagenabgängen/Buchgewinn, Mahngebühren, Wertberichtigungen und Auflösungen von nicht mehr erforderlichen Rückstellungen. Im Grunde genommen sind das alles nicht konkret planbare Sondereffekte. In 2023 sind die sonstigen betrieblichen Erträge geprägt Rückstellungsauflösungen (355 T €) und Kostenersatz (170 T€).



Zu 4.A Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Der Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unterschreitet mit 8,2 Mio. € den vorsichtig kalkulierten Planwert um 1,3 Mio. € / -14%. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen um 0,2 Mio. € / 3% gestiegen. Die Veränderung liegt deutlich unter der allgemeinen Teuerungsrate (5,9%). Einem deutlichen Anstieg beim Aufwand für Wasserchemikalien (+0,7 Mio.€ / 43%) steht ein Rückgang des Aufwandes für Energiebeschaffung um 0,6 Mio.€ / - 21% gegenüber. Den Einsparungen beim Energiebezug liegt zum einen ein höherer Eigenversorgungsgrad im Klärwerksverbund zugrunde, zum anderen trägt der Wegfall der EEG-Umlage zu geringeren Energiekosten bei.



Zu 4.B Materialaufwand für bezogene Leistungen

Auch der Planansatz bei Materialaufwand für bezogene Leistungen wird nicht ausgeschöpft. Die tatsächlichen Aufwendungen fallen mit 21,3 Mio. € insgesamt um 7,4 Mio. € / 26% niedriger aus als kalkuliert. Die thermische Verwertung des Klärschlamms in der in 2023 in Betrieb gegangenen Monoverbrennungsanlage im Stadtteil Lahe hat Anteil daran, dass der Aufwand geringer ausfällt, weil kaum noch Transportkosten aufzuwenden sind. Die Ausgaben für bauliche Unterhaltung und Instandhaltung der Anlagen sind hinter den Planungen zurückgeblieben (- 2,7 Mio. € / 18%).



Zu 5. Personalaufwand

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2023 liegt mit 38,0 Mio. € um 2,1 Mio. € / 5% unter dem im Wirtschaftsplan veranschlagten Wert. Dass in 2023 nicht alle Stellen durchgängig besetzt waren führt dazu, dass der Planansatz trotz inflationsbedingt vergleichsweise hohen Tarifanpassungen und Ausgleichszahlungen nicht vollständig genutzt wird.


Die Entwicklung der sozialen Abgaben und der Aufwendungen für Altersversorgung wird in diesem Jahr wieder wesentlich beeinflusst durch die Aktualisierung der Pensionsrückstellung. Im Gegensatz zum Vorjahr (- 1,0 Mio. €) fällt die Anpassung aufgrund der Neueinstellung einer Beamtin in 2023 aufwandserhöhend aus (+1,0 Mio. €).

Zu 6. Abschreibungen

Die um die Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen bereinigten Aufwendungen für Abschreibung überschreiten mit 32,6 Mio. € den geplanten Wert um 0,2 Mio. € / 1%. Die in 2023 aktivierten Abwasserkanäle im Bereich der Tunnelbaustelle Südschnellweg/Hildesheimer Straße liefern wegen der ihrer kurzen Nutzungsdauer (z.T. nur 10 Jahre) mit 245 T€ einen vergleichsweise hohen Beitrag zur Abschreibung.



Zu 7. Sonstiger betrieblicher Aufwand

Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Leine ist eine Abwasserabgabe zu zahlen. Bei der Wirtschaftsplanung war aufgrund der angekündigten Neufassung des Abwasserabgabengesetzes der avisierte Wegfall der Halbierung des Abgabensatzes vorsorglich berücksichtigt worden. Die Novelle des Abwasserabgabengesetzes ist noch nicht in Kraft, so dass der Planansatz nun deutlich um 2,2 Mio. € / 55% unterschritten wird.


Der übrige sonstige betriebliche Aufwand fällt in 2023 mit 23,9 Mio. € um 13,2 Mio. € / 123% deutlich höher aus als geplant. Einsparungen z.B. bei Beratungsleistungen und allgemeinen Verwaltungsaufwendungen werden durch Drohverlustrückstellungen und Anlagenabgänge vollständig aufgezehrt. Drohverlustrückstellungen sind zu bilden wegen eines erwarteten Rechtsstreits um Nachforderungen eines Lieferanten (1,2 Mio. €) und wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem vorzeitig beendeten Projekt Sektor-Koppelung Sauerstoff/Wasserstoffproduktion. Bezüglich des Projekts Sauerstoff/Wasserstoffproduktion sind die Aufklärung der Hintergründe und ihre gebührenrechtliche Bewertung wie auch die Verhandlungen mit den Vertragspartnern bei Aufstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund werden die
maximal drohenden Verluste hier vorerst in voller Höhe (ca. 14 Mio. €) abgebildet. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Anlagenabgang der Anlage in Bau (ca. 5 Mio. €) und der Gesamtsumme der potentiell nicht abwendbaren zukünftigen Kosten aus eingegangenen Verpflichtungen (ca. 9 Mio. €).

Zu 8. Zinsen und ähnliche Erträge

Seit Mitte 2022 erhält die SEH wieder Zinserträge auf den Tagesgeldbestand. Diese liegen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt bei 0,9 Mio. €. Damit war bei Aufstellung des Wirtschaftsplans im Frühjahr 2022 nicht gerechnet worden.



Zu 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Zinsaufwand setzt sich zusammen aus Fremdkapitalzinsen für langfristige Verbindlichkeiten (0,8 Mio. €), zinsähnlichen Aufwendungen (0,1 Mio. €) und aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung nach BilMoG (0,3 Mio. €). Saldiert mit Zinserträgen aus Festgeldern (0,9 Mio. €) ergibt sich das Finanzergebnis zu -0,3 Mio. €. Damit ist die Belastung aus Zinsen insgesamt um 1,1 Mio. € / 80% geringer als im Vorjahr. In 2023 erfolgte eine planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite (6,0 Mio. €). Neue Kredite wurden nicht aufgenommen.



Darstellung der Vermögenslage
Erläuterungen zum Vermögensplan (Anlage 2)

Ausgaben des Vermögensplanes
Die Ausgaben der Vorhaben 1 bis 4 des Vermögensplanes bewegten sich in 2023 grundsätzlich innerhalb der Planansätze.
Planüberschreitungen in den Einzelvorhaben 1.08 Ausbau von Gewässern, und 3.02 Übriger Hochbau werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch nicht vollständig in Anspruch genommene Planansätze in anderen Vorhaben ausgeglichen (vgl. Anlage Vermögensplan, Spalte Veränderung aus Deckungsfähigkeit).
Im Bereich Abwasserableitung / Kanalnetz wurden in 2023 Baumaßnahmen in Höhe von 12,7 Mio. € ausgeführt und abgerechnet. Neben den bereits abgerechneten Maßnahmen bestehen offene Aufträge auf Namen und für Rechnung der Stadtentwässerung über 17,1 Mio. €.
Für die Erweiterung und Erneuerung von Anlagen zur Abwasserreinigung wurden 11,7 Mio. € verausgabt. Darüber hinaus bestehen Bestellungen über noch nicht erbrachte bzw. noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 26,3 Mio. €.
Die für das Projekt Sauerstoff- und Wasserstoffproduktion bis zum 31.12.23 verausgabten Beträge (3,5 Mio. €) und bestehenden Bestellungen (2,5 Mio. €) sind unter 5.02 Anschub-/Zwischenfinanzierung H2-Projekt sowie unter 7.04 Innenfinanzierung H2-Projekt ausgewiesen.


Einnahmen des Vermögensplanes

Für Investitionen standen in 2023 insgesamt 144,1 Mio. € zur Verfügung, davon 8,2 Mio. € für Finanzbedarf. Der Wirtschaftsplan 2023 stellt Mittel in Höhe von 96,9 Mio. € bereit. Dazu kommen 47,2 Mio. €, die als Reste aus Vorjahren übertragen wurden, um bereits begonnene Baumaßnahmen weiter zu führen.

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt grundsätzlich zunächst aus Abschreibungen, Beiträgen und Kostenersatz. Erst wenn diese Einnahmen nicht ausreichen, werden Investitionsrücklagen
oder Kredite in Anspruch genommen.

Der Zeitpunkt der Abrechnung von 7.01 Beiträgen und 7.02 Kostenersatz ist grundsätzlich schwer planbar. Die Höhe der unter 7.01 ausgewiesenen Beiträge wurde in 2023 maßgeblich bestimmt durch vier große Einzelvorhaben (Kattenbrookstrift, Hollerith-Allee, Hildesheimer Straße, Desbrocksheidering), die zusammen 3,5 Mio. € der Gesamtsumme von 4,7 Mio. € ausmachen. Die Position 7.02 beinhaltet u.a. Kostenersatz für die Erschließung des neuen Stadtteils Kronsrode (2,8 Mio. €) und Kostenbeteiligungen an Kanalbaumaßnahmen, die durch den Stadtbahnbau (0,5 Mio. €) bzw. den Ausbau der B3/Südschnellweg (0,9 Mio. €) veranlasst wurden.

Unter 7.03 Abschreibung sind die dem Geschäftsjahr 2023 zuzurechnenden kalkulatorischen Abschreibungen ausgewiesen (36,9 Mio. €). Die kalkulatorischen Abschreibungserlöse dienen der Re-Finanzierung des Anlagevermögens. Sie sind in den Gebühreneinnahmen enthalten.

Eine Kreditaufnahme war nicht erforderlich. Im Gegenteil, zum 31.12.2023 übersteigen die Einnahmen – u. a. aufgrund der überplanmäßigen Kostenersatzleistungen - die tatsächlichen Ausgaben des Vermögensplans um 15,2 Mio. €. Dieser Betrag wird der Investitionsrücklage zugeordnet (vgl. 6.01 Aufbau Investitionsrücklage) und steht in Folgejahren zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung.

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Hannover / 25.03.2024