Drucksache Nr. 0637/2009:
Bebauungsplan Nr. 1469, 2. Änderung -Göttinger Straße / Elise-Meyer-Allee -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0637/2009
3
 
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Bebauungsplan Nr. 1469, 2. Änderung -Göttinger Straße / Elise-Meyer-Allee -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1469, 2. Änderung „Göttinger Straße / Elise-
Meyer-Allee“ mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden ausführlich geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planung sind nicht erkennbar. Im Übrigen ist zu erwarten, dass das Baurecht zur Reaktivierung der Gewerbebrache und zur Ansiedlung wohnortnaher Arbeits-
plätze beiträgt.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine Kosten; siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1469, 2.Änderung, Abschnitt 6 (Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt auf dem ehemaligen Hanomag-Gelände im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans 1469, welcher im Jahr 1999 auf der Grundlage eines von der Entwicklungs-
gesellschaft DIBAG vorgelegten Konzeptes aufgestellt wurde, das parallel zur Göttinger Straße entlang einer Radwegverbindung zum einstigen S-Bahnhof Linden Bürogebäude sowie als Auftakt einen Hotelturm vorsah. Der Bebauungsplan setzte dafür Kerngebiet (MK) unter Ausschluss von großflächigem Einzelhandel, Tankstellen und Vergnügungs-
stätten fest.

Ziel für das östliche ehemalige Hanomag- Gelände ist nach wie vor die Revitalisierung und die Umnutzung der verbliebenen Brachflächen. Nachdem in den letzten neun Jahren die Vermarktung als Büro- und Hotelstandort nicht gelungen ist, soll das Spektrum der zuläs-
sigen Nutzungen erweitert werden.

Entlang der Göttinger Straße stehen neben der Brache im Plangebiet auch die ehemalige U-Boot-Halle sowie die Hanomag-Altbauten am Deisterplatz zur Umnutzung an. Nicht zu-
letzt durch die unlängst in der Nachbarschaft gelungene Ansiedlung mobilitätsorientierter Dienstleister, insbesondere der DEKRA-Zentrale, erscheint die Entwicklung des östlichen Hanomag-Geländes zum Standort für mobilitätsbezogene Dienstleistungen (Verkauf, Ser-
vice und Wartung von Kfz und Zweirädern) aussichtsreich. Diese Entwicklung korrespon-
diert mit der konstanten Entwicklung der Firma Komatsu-Hanomag am Standort.

Zusammen mit den vorgenannten Nutzungen an der Bornumer Straße / Marianne-Becker-
Allee und in der U-Boot-Halle können hier mobilitätsbezogene Nutzungen entstehen, die sich ergänzen und Synergieeffekte ermöglichen.

Konkret liegt für das Plangebiet der Ansiedlungswunsch eines Autopflegezentrums mit Tankstelle vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsich-
tigte Revitalisierung des Geländes hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 19.09.2007 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Allgemeine Planungsziele waren die Reaktivierung der Gewerbebrache, die Umwandlung von Kernge-
biet in Gewerbegebiet und das Anpassen der Festsetzungen an die Situation und Entwick-
lung des Gesamtgebietes.

Während der Beteiligung vom 11.10. bis zum 12.11.2007 sind keine Anregungen eingegan-
gen.

Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes liegen die Voraussetzungen für das beschleu-
nigte Verfahren gemäß § 13a BauGB vor (siehe hierzu die Anlage 2 - Abschnitt 2 der Be-
gründung).

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Aufstellung der 2. Än-
derung des Bebauungsplanes Nr. 1469 derart beschlossen, dass die Änderung als Bebau-
ungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüf-
ung sowie von einem formalen Umweltbericht kann demzufolge abgesehen werden. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 13.03.2009