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zu beschließen:
Den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der hanova WOHNEN GmbH anzuweisen, den in der Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der hanova WOHNEN GmbH zuzustimmen.
Ausgenommen davon bleibt das Änderungsbegehren der hanova WOHNEN GmbH zu § 2 (1). Dieser Änderung stimmt der Stimmführer in unveränderter Fassung nicht zu. Stattdessen erwirkt er, dass diese Änderung wie folgt geändert wird:
Aus der derzeitigen Fassung
„§ 2Gegenstand und Zweck
(1) Zweck der Gesellschaft ist die gewerbsmäßige Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung, wobei auch preisgedämpfte und sozialverträgliche Mieten in der Region Hannover und insbesondere auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover sichergestellt werden. […]“
wird das Wort „auch“ ersatzlos gestrichen, so dass der Passus wie folgt lautet:
„§ 2Gegenstand und Zweck
(1) Zweck der Gesellschaft ist die gewerbsmäßige Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung, wobei preisgedämpfte und sozialverträgliche Mieten in der Region Hannover und insbesondere auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover sichergestellt werden. […]“.
Sollte diese Änderung erwirkt werden, stimmt der Stimmführer dieser Fassung zu.
Das Wort „auch“ ist hier nicht als Füllwort zu betrachten, sondern weicht das Unternehmensziel in erheblichen Maße auf. Kernaufgabe eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens ist die Bereitstellung von Wohnraum, der preisgedämpfte und sozialverträgliche Mieten aufweist. Und dies in einem Umfang, der ausreicht, die Mietpreisentwicklung im gesamten Tätigkeitsgebiet zu beeinflussen.
Darüber hinaus mag ein kommunales Wohnungsbauunternehmen andere Tätigkeitsfelder seines unternehmerischen Handelns identifizieren und verfolgen. Diese wären dann mit einem „auch“ zu versehen.
Dirk Machentanz
Gruppenvorsitzender