Drucksache Nr. 0633/2016 E1:
Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt aus der Sitzung am 26.05.2016 zur Drucksache Nr. 0633/2016 (4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover-
1. Änderungssatzung-)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 16.06.2016: Verwaltungsausschuss: 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 16.06.2016: Ratsversammlung: 40 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0633/2016 E1
1
 

Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt aus der Sitzung am 26.05.2016 zur Drucksache Nr. 0633/2016 (4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover-
1. Änderungssatzung-)

Antrag,

dem Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Drucksache Nr. 15-1270/2016 zur Drucksache Nr. 0633/2016 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte finden keine Anwendung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Mit Beschluss des Ergänzungsantrages Nr. 15-1270/2016 fordert der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt die Verwaltung auf, mit der Stadt Seelze auch eine Neuordnung der Schulbezirke für den Primarbereich zu verhandeln.

In der weiteren Begründung heißt es dazu:

Mit der Stadt Seelze bestand seit der Gebietsreform im Jahre 1974 die Übereinkunft, dass alle Schüler/innen aus Ahlem das Georg-Büchner-Gymnasium und die Schüler/innen aus den westlichen Stadtteilen Seelzes die Haupt- und Realschule in Ahlem sowie die Grundschule Ahlem besuchen können.

Der Rat der Stadt Seelze hat mit seinem Beschluss, Schüler/innen aus Ahlem aus Kapazitätsgründen nicht mehr am Georg-Büchner-Gymnasium zu beschulen, diese Vereinbarung in ihren Grundlagen aufgekündigt.

Aufgrund des Anwachsens der Schülerzahlen für alle Grundschulen im Stadtbezirk mussten an der GS Ahlem und an der GS In der Steinbreite Containerräume aufgestellt und Schulbezirksgrenzen mit deutlich längeren Schulwegen im Stadtbezirk geändert werden. Die absehbare Umwandlung der GS Ahlem in eine Ganztagsgrundschule wird zusätzliche Räume auf einem beengten Grundstück notwendig machen.

Zugleich hat die Stadt Seelze im Ortsteil Velber neue Baugebiete – insbesondere für Familien mit Kindern - entwickelt, die weiter anwachsende Schülerzahlen auch im Primarbereich erwarten lassen.

Es ist absehbar, dass dieses die Grundschule Ahlem überfordern wird.

Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die Kooperation auch in diesem Bereich auf wenige – klar definierte - Einzelfälle zu beschränken.


Stellungnahme der Verwaltung:

Im Vorfeld der geplanten Änderung der Schuleinzugsbereiche im weiterführenden Bereich hat die Stadt Hannover mit der Stadt Seelze Gespräche geführt und dabei darauf hingewiesen, dass auch die vertragliche Regelung mit der der Stadt Seelze hinsichtlich der Beschulung von Kindern aus den Ortsteilen Velber und Letter-Süd in der Grundschule Ahlem aus Sicht der Stadt Hannover einer Überprüfung bedarf.

Dies gilt spätestens dann, wenn die Stadt Seelze ihren geplanten Erweiterungsbau der Ganztagsgrundschule Brüder-Grimm-Schule in Letter abgeschlossen hat (voraussichtlich 2018).

Insofern beabsichtigt die Verwaltung, dem Ergänzungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu folgen.
42.21 /42.11
Hannover / 07.06.2016