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die 1. Änderungssatzung zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.
Gender-Aspekte finden keine Anwendung.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
In die geltende Schulbezirkssatzung müssen die zwischenzeitlich von den jeweils zuständigen Ratsgremien beschlossenen Änderungen aufgenommen werden.
Mit der Drucksache Nr. 2100/2015 i.V.m. dem Änderungsantrag Drucksache Nr. 2648/2015 N1 sowie der Drucksache Nr. 2714/2015 hat der Verwaltungsausschuss am 17.12.2015 beschlossen,
- die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet Hannover bedarfsgerecht in integrierte Systeme zu überführen
und dabei im ersten Schritt zum Schuljahr 2016/17
- die Hauptschule Pestalozzischule, Eisteichweg 5-7, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule), und
- die Haupt- und Realschule Heisterbergschule, Tegtmeyerallee 33, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule)
- die Hauptschule Peter-Ustinov-Schule, Nordfeldstraße 2, 30459 Hannover in eine Integrierte Stadtteilschule (in der Rechtsform Oberschule)
umzuwandeln.
In die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken ist daher die neue Schulform aufzunehmen.
Das gesamte Stadtgebiet Hannovers wird als Schulbezirk für die Integrierten Stadtteilschulen festgelegt.
Der Rat der Stadt Seelze hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 beschlossen, seine Schulbezirkssatzung dahingehend zu ändern, dass die Schülerinnen und Schüler aus Hannover-Ahlem ab dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr an dem Georg-Büchner-Gymnasium in Letter beschult werden, da die Kapazitäten nicht ausreichend sind.
Angesichts der ebenfalls begrenzten Kapazitäten an den weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover schlägt die Verwaltung vor, die Stadt Seelze aus dem bisherigen Einzugsbereich herauszunehmen. Dieses ist zwischen den beiden Schulverwaltungen einvernehmlich besprochen. Die Satzung der Landeshauptstadt Hannover muss entsprechend angepasst werden.
Alle weiteren beschlossenen Änderungen zum Schuljahr 2017/18 werden in einer neuen
"5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover" in Kürze ins Verfahren gegeben.
Die Änderungssatzung ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.
Die Satzung bleibt ansonsten unverändert.