Drucksache Nr. 0626/2012:
Bebauungsplan Nr. 1717 - Hebbelstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
zur Anhörung zum Punkt 3
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0626/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1717 - Hebbelstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1717 -Hebbelstraße-
- Allgemeines Wohngebiet mit Flächen für Gemeinbedarf -
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1717 gemäß § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch die Planung zur Ausweisung eines Wohngebietes mit Flächen für Gemeinbedarf ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters, der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle


Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt durch den notwendigen Ausbau von Erschließungsstraßen Kosten, die als Erschließungsbeiträge umgelegt werden können. Aus dem Verkauf von etwa 3700 m² städtischer Flächen können Einnahmen realisiert werden.

Begründung des Antrages

Vor dem Hintergrund einer tendenziellen Zunahme der Bevölkerung in der Gesamtstadt und einer stabil hohen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtteil List besteht Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen, der insbesondere über eine Mobilisierung von unter- genutzten bzw. brachliegenden Flächen im Rahmen der Innenentwicklung partiell gedeckt werden kann. Der Stadtteil List verfügt auf Grund seiner Zentralität, Nähe zu Naherholungsgebieten (insbesondere Eilenriede, Mittellandkanal) und guten Infra- strukturausstattung über eine hohe Lagegunst.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand einer Doppelhaussiedlung, die zwischen der Constantin- und Schneckenburgerstraße in den 1930 er Jahren entstanden ist. Der Flächennutzungsplan stellt im Planbereich Wohnbaufläche sowie einen Standort für eine Kindertagesstätte dar. Die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke sind zum Teil mit eingeschossigen Gebäuden bebaut.
Über die Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen hinaus ist eine Planaufstellung erforderlich, um für das derzeit nur in Fragmenten bebaute und erschlossene Gelände eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient einer Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Die nach § 19 Abs.2 BauNVO festgesetzte Grundfläche muss dazu weniger als 20.000 m² betragen. Dieser Grenzwert wird durch die Grundstücksgröße von ca. 12.000 m² deutlich unterschritten. Da auch die anderen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung und ohne förmlichen Umweltbericht durchzuführen. Eine Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrens- schritte gemäß § 13 Abs.2 BauGB ist nicht vorgesehen.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
61.11 
Hannover / 05.03.2012