Drucksache Nr. 0625/2007:
Grunderneuerung der Sophienstraße 1. Bauabschnitt

Inhalt der Drucksache:

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0625/2007
1
 

Grunderneuerung der Sophienstraße 1. Bauabschnitt

Antrag,

Antrag,
der Grunderneuerung der Sophienstraße zwischen Rathenaustraße und Landschaftsstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen


Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmanagementkontierung: 6300.080-950100

Bezeichnung: Gemeindestraßen / Sophienstraße

Ansatz: anteilig 2007: 245.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten120.000,00 €Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt120.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung245.000,00 €6300.080-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten13.600,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt245.000,00 € Ausgaben insgesamt13.600,00 € 
Finanzierungssaldo-125.000,00 € Überschuss / Zuschuss-13.600,00 € 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 245.000,- €.
In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe in Höhe von ca. 20.000,- € nicht enthalten. Diese werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Sophienstraße weist auf der gesamten Länge aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen an eine solche Straße.

Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße und eines unzureichenden Unter-
baus ist eine Reparatur der Straße im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar.

Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich, um sie heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit der Straße gewährleisten zu können.




2. Beschreibung des Vorhabens

Die Grunderneuerung der Sophienstraße soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt von Rathenaustraße bis Landschaftsstraße soll 2007 erneuert werden Der zweite Bauabschnitt zwischen Landschaftsstraße und Prinzenstraße wird 2008 folgen.

Die Fahrbahn der Straße wird auch zukünftig in einer Breite von 5,50 m bituminös befestigt. Auf der Nordseite der Straße ist wie heute ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen vorgesehen, der vor dem Eingangsportal des Künstlerhauses auf ca. 18 m Länge unterbrochen ist. In diesem Bereich wird der Gehweg vorgezogen. Auf der Südseite der Straße werden statt der heutigen Schrägparkplätze Senkrechtstellplätze vorgesehen, um das Ein- und Ausparken aus / in beide Fahrtrichtungen zu ermöglichen. An der Einmündung der Landschaftstrasse und an den Einmündungen der Sophienstraße in die Rathenaustraße und die Prinzenstraße werden die Eckausrundungen vorgezogen, um das illegale Beparken der Eckausrundungen zu verhindern und das Queren der Fahrbahn für Fußgänger in diesen Bereichen zu verbessern.

Die Gehwege erhalten analog zur Gestaltung der Gehwege der Königstraße ein ca. 2 m breites Laufband mit diagonal verlegten Betonplatten und sogen. Bischofsmützen, dass sowohl auf der Gebäudeseite als auch auf der Fahrbahnseite von einem Kleinpflaster-
streifen begleitet wird. Durch den Kleinpflasterstreifen können insbesondere auf der Ge-
bäudeseite Lichtschächte und Fassadenversprünge gestalterisch gut gefasst werden. Die Einmündungsbereiche sowie die Überfahrten werden mit Betonrechteckpflaster befestigt.

Im Einmündungsbereich der Sophienstraße in die Rathenaustraße sind zwei Bäume vorgesehen.

Die Beleuchtung der Straße wird erneuert.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Sophienstraße wird als Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr eingestuft.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltver-
hältnisse sondern trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Durchführung der Baumaßnahme ist für Herbst 2007 vorgesehen. Vorbereitender Leitungsbau wird bereits im Sommer 2007 durchgeführt. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
66.2 
Hannover / 07.03.2007