Informationsdrucksache Nr. 0624/2015:
Integrationsmanagement für Flüchtlinge

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
 
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0624/2015
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Integrationsmanagement für Flüchtlinge


Die Ausschüsse werden gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:

1.) Ausgangssituation
Die in dramatischem Ausmaß angestiegene Notwendigkeit zur Aufnahme von Flüchtlingen hat auch zur Folge, dass in einzelnen Unterkünften ein Vielfaches der bisher üblichen Personenzahl unterzubringen ist. Erschwert wird diese Situation zusätzlich durch verkürzte Aufenthalte in den Erstunterbringungseinrichtungen des Landes, die einen deutlich erhöhten kommunalen Aufwand im Hinblick auf Beratung, Betreuung und Abklärung der jeweils individuellen Situationen bedeuten, sowie die – nach wie vor – besonders schwierige Situation durch den – gerade im unteren Segment – angespannten Wohnungsmarkt, der eine anderweitige Unterbringung stark erschwert. Auch die Zahl der im Anerkennungsverfahren erfolgreichen Bewerber, die somit dauerhaft in Deutschland zu integrieren sind, ist im erheblichen Umfang gestiegen.

Andererseits bestehen in einer konzentrierten Unterbringungssituation oder auch durch eine räumliche Konzentration von mehreren Unterbringungssituationen in einem vergleichsweise kleinräumigen Quartier ganz grundsätzlich ungünstigere Integrationschancen und die Gefahr – sowohl innerhalb der Einrichtung auftretender – als auch zur Wohnbevölkerung hin sich manifestierender -Konfliktsituationen.

Um dem – präventiv wie aktuell – entgegen zu wirken, hat die Landeshauptstadt Hannover bereits damit begonnen, auf freiwilliger Basis und trotz absolut ungenügender Finanzausstattung durch den Bund und das Land Niedersachsen – in Situationen notwendiger größerer Flüchtlingsunterbringungszahlen an einem Ort (ehemals Oststadtkrankenhaus) ein zusätzliches Integrationsmanagement als spezialisierte Form der sozialen Arbeit einzurichten.

Das Integrationsmanagement tritt dabei nicht an die Stelle der durch die Betreiber der Einrichtungen vorzuhaltende Sozialbetreuung, sondern ergänzt und erweitert diese. Durch Integrationsmanagement wird insbesondere die Einbindung und Integration der Flüchtlinge in das nachbarschaftliche Umfeld und die stärkere Teilhabe am selbständigen Leben gefördert; Ziel ist es insbesondere, eine möglichst frühzeitige Beendigung der Unterbringungssituation zu ermöglichen, bzw. eine Erhöhung der Integrationschancen zu erreichen

2.) Konzeptionelle Grundlagen:

Der konzeptionelle Aufgabenkatalog des neuen Integrationsmanagements und seine – ggf. durch Kooperationsvereinbarungen zu hinterlegende – Differenzierung zum Betreiberauftrag stellt sich wie folgt dar:

a) Aufgaben des Integrationsmanagements
- Hilfe im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen
- Beratung und Vermittlung im Bereich Arbeit / Beruf und zu in Frage kommenden Beschäftigungsmöglichkeiten
- Vermittlung in Sprachkurse
- Einführungsberatung: Gesellschaft, Werte, politisches System usw.
- Gemeinwesenarbeit: z. B. Nachbarschaft, Umfeld, Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit
- Zusammenarbeit bzw. Einbindung des Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e. V.
- besondere Angebote zur Sprachvermittlung vor Ort realisieren
- Kompetenzfeststellungsverfahren und Coaching zur Verbesserung der beruflichen Perspektive
- Auszugsmanagement (Suche nach Wohnraum, Hilfen bei der Ausstattung der Wohnung, Unterstützung beim Umzug, Begleitung zu Einrichtungen im neuen Umfeld, Unterstützung bei Aufbau neuer Kontakte)
- intensivere Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen, z. B. Sprechstunden in den Wohnheimen anbieten
- berufsfördernde Beschäftigungen aufbauen, z. B. Werkstatt, Nähkurse oder ähnliches
- Stärkung der Selbsthilfepotentiale und persönlichen Ressourcen durch professionelle, pädagogische Begleitung
b) Sozialarbeit des Betreibers
Grundsätzlich muss ein enger Austausch zwischen der städtischen Sozialarbeit und der Sozialarbeit des Betreibers erfolgen. Der Ansatz der Sozialarbeit des Betreibers umfasst die klassische Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber und betrifft die internen Belange bzw. die rechtliche Beratung der
Bewohner: u. a.
- Beratung im Rahmen der Sozialgesetzgebung

- Hilfe im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen

- Unterstützung und Hilfe bei Schriftverkehr

- Beratung zum Aufenthalt nach dem Ausländer- und Asylrecht (keine Rechtsberatung), Rückkehrberatung

- Situation von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und Hilfen anzubieten oder qualifiziert an andere Fachdienste (z. B. KSD) weiter zu vermitteln

- Vermittlung und Hilfen bei gesundheitlichen Problemen

- Beratung bei Fragen zum Erziehungs- und Bildungssystem

- Lebensberatung: z. B. Integrationsfragen, Ehe, Partnerschaft, Schule, Erziehung, Ausbildung, Beruf, Sprachförderung, Zukunftsplanung, Gesundheit, Alkohol, Sucht

- Konfliktberatung und Krisenintervention: z. B. Zusammenleben im Wohnprojekt, Gewalt und Diskriminierung, Generationenkonflikte

- Angebot von Gruppenarbeit: z. B. Hausversammlungen, alters- und geschlechts-spezifische Angebote, Veranstaltungen, Ferienprogramm, bildungs- und freizeit-pädagogische Angebote.


3.) Einsatz des Integrationsmanagements

Das Integrationsmanagement wird ganz grundsätzlich an bestehende, ggf. auch an noch einzurichtende Flüchtlingsunterkünfte angebunden sein. Allerdings wird sich sowohl die Notwendigkeit zum flexiblen Personaleinsatz bei eng benachbarten Einrichtungen ergeben, wie auch möglicherweise eine Unterbringung der Mitarbeiter/innen vor Ort nicht direkt realisiert werden kann.

Von daher muss die Voraussetzung bestehen, die eingesetzten Mitarbeiter/innen auch bedarfsgerecht entsprechend den sich in den einzelnen Einrichtungen realisierenden Unterbringungsbedarf auch z. B. abhängig vom jeweiligen Konfliktpotential, einzusetzen.


Konkret sind bisher zunächst im ehemaligen Oststadtkrankenhaus, orientiert an einer Unterbringung von ca. 300 Personen, bereits 6 Sozialarbeiter/innen ausgewählt und eingestellt worden. Bei einer weiteren Aufstockung könnten dort auch weitere städtische Sozialarbeiter eingesetzt werden.

Neben dem Standort ehem. Oststadtkrankenhaus soll durch aktuell insgesamt 13 weitere städtische Sozialarbeiter/-innen, z. B. auch am Standort Schulzentrum Ahlem ein Integrationsmanagement durchgeführt werden.

Bei den hierdurch bearbeitbaren Unterkunftsstandorten werden u. a. die Notwendigkeit zur Unterbringung einer größeren Zahl von Flüchtlingen an einem Ort wie auch Fragen der Nachbarschaft mehrerer Einrichtungen zueinander sowie die Struktur der unterzubringenden Population Gesichtspunkte für den Einsatz von Integrationsmanagement sein. Auch eine konkrete Vor-Ort-Abstimmung mit den jeweiligen Betreibern ist ebenso erforderlich wie die Koordination und Dokumentation der Integrationsarbeit. Neben einer Leitungsstelle für das Sachgebiet ist deshalb auch die Zuweisung von Verwaltungsauszubildenden für diesen Bereich vorgesehen.


4.) Weitere Entwicklung / in Planung befindliche Standorte
Bei den neu aufgrund der Drucksache Nr. 0337/2015 festgelegten 10 zusätzlichen Standorten sollen nochmals bis zu 1.300 Plätze in Einrichtungen mit jeweils „um die 100 Personen“ geschaffen werden. Welche Platzkapazitäten sich im Einzelnen vor Ort ergeben werden, steht konkret noch aus. Da sich diese Standorte zum Teil auch in der Nähe bereits bestehender Flüchtlingsunterkünfte befinden, spricht auch in diesen Fällen einiges für ein eher sozialraumorientiertes Integrationsmanagement. Entscheidungen, ob eine Betreuung durch vorhandene Kräfte mitgeleistet werden kann, oder ob ggf. weiteres Integrationsmanagement eingerichtet werden muss, werden erst im Zusammenhang mit der konkreten Einrichtung/Belegung dieser Einrichtungen zu treffen sein.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Einrichtung des Integrationsmanagements richtet sich gleichermaßen an Männer wie Frauen. Bei der Personalauswahl wird auf die unterschiedlichen Ansprüche, auch im Hinblick auf die Integrationsbedarfe, von Männern und Frauen, Rücksicht genommen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 11137
Migration und Integration
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 1.018.992,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.018.992,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.018.992,00 €
Ausgewiesen sind die Aufwendungen der Arbeitsplätze für 13 Sozialarbeiter/innen nach den Werten der KGSt.

Dez. III 
Hannover / 11.03.2015