Informationsdrucksache Nr. 0618/2016:
Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover

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0618/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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0618/2016
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Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover

Die Verwaltung wird 2016 ein Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover erstellen, mit dem das elektrische Fahren in der Stadt gefördert und eine Ladeinfrastruktur gezielt aufgebaut wird.

I. Anlass


Mit Auslaufen des „Schaufensters Elektromobilität“ in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg enden die meisten der vielfältigen Aktivitäten, die mit diesem Programm gefördert wurden. Für die zielgerichtete Entwicklung der Elektromobilität in Hannover einschließlich einer funktionsfähigen Ladeinfrastruktur wird nun ein Handlungskonzept erforderlich. Dieses soll konkrete Ziele für 2020 und, soweit sinnvoll, darüber hinaus entwickeln.

Vorhandene Zielvorstellungen und die bisherigen Entwicklungen sind einzubeziehen und zu bewerten. Schließlich sind Maßnahmen, die die Stadt zur Erreichung der Ziele bis 2020 umsetzen soll, zu entwickeln und zu beschreiben.

II. Vorhandene Zielvorstellungen


Folgende Ziele zum Ausbau der Elektromobilität bestehen bereits:

· Vorgabe der Bundesregierung für 2020: Eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen

· Annahmen im „Masterplan Stadt und Region Hannover 100 % für den Klimaschutz“ bis 2050:|: Anteil am Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeuge bei elektrisch angetriebenen PKW 30 % und bei elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen 40 %

· „Masterplan Mobilität 2025“ der Landeshauptstadt Hannover und Verkehrsentwicklungsplan „pro Klima“ der Region Hannover: Förderung der Elektromobilität als zukunftsfähige Mobilitätsfacette mit dem Ziel effizienter, umwelt- und sozialverträglicher Mobilität

· Luftqualitätsplan der Landeshauptstadt Hannover: Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen, insbes. bei Feinstaub und Stickoxiden

· Lärmaktionsplan: Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung

III. Handlungsfelder


Um ambitionierte Ziele für 2020 zu erreichen, sind in der Stadtverwaltung und darüber hinaus erhebliche Anstrengungen erforderlich. Diese müssen das elektrische Fahren und Laden umfassen, mehr Bewusstsein in der Bevölkerung und bei Wirtschaftsbetrieben schaffen und die Stadt als Vorbild herausstellen.

Im E-Mobilitätskonzept sollen daher folgende Handlungsfelder mit den aufgeführten strategischen Vorgaben bearbeitet werden:

1. Elektrisches Fahren


In Hannover sind zzt. 490 (0,18 %) der zugelassenen Kraftfahrzeuge elektrisch angetrieben. Davon werden 180 Leasingfahrzeuge vorwiegend außerhalb des Stadtgebiets genutzt.

Das „Schaufenster Elektromobilität“ in der Metropolregion bearbeitet 30 Projekte, von denen in Hannover das Verleihsystem "PedsBlitz" mit 60 Pedelecs und Lasten-Pedelecs sowie das Programm „Amt electric“ für zusätzliche E-Fahrzeuge in der Stadt sorgen.

Die Üstra kann zusätzlich zu den heute 62 Hybridbussen ab 2016 drei vollelektrische Batteriebusse im Pilot-Betrieb aufweisen. Diese tragen zum langfristigen Ziel eines emissionsfreien ÖPNV bei.

Für das Umsetzungskonzept zu prüfen:

· Einsatz von (weiteren) Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der Stadtverwaltung


· Rolle von Elektrofahrzeugen beim Carsharing
· Einsatz von Elektrofahrzeugen in der gewerblichen Wirtschaft; Handlungsansatz -Programm der Region zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement
· Anreizsysteme, z. B. E-Ladepunkte für Belegschaft und Kundschaft
· Rolle der leichten Elektromobilität (Pedelecs, Roller), mögliche Förderung

Als erste Maßnahme nach dem Elektromobilitätsgesetz – EmoG – von 2015 hat die Ratsversammlung am 25.02.2016 die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen beschlossen (Drucksache Nr. 0045/2016). Nach der öffentlichen Bekanntmachung können voraussichtlich ab Mitte März 2016 Elektrofahrzeuge im öffentlichen Parkraum des Stadtgebiets bis zur Höchstparkdauer gebührenfrei parken.

2. Elektrisches Laden


Zurzeit weist Hannover 36 Elektro-Ladeeinrichtungen mit insgesamt 124 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum sowie auf Firmengeländen auf. Eine Ladeeinrichtung ist z. B. eine Ladesäule, die über mehrere Ladepunkte (z. B. Schuko-Steckdose, Wechselstrom-Ladepunkt für Typ-2-Stecker oder Gleichstrom-Ladepunkt zum Schnellladen) verfügen kann. 13 der Einrichtungen betreibt die enercity Contracting GmbH (eCG), und zwar mit „erneuerbarem“ Strom.

Die künftige Struktur für eine hannoversche Ladeinfrastruktur umfasst vor allem die Art der geeigneten Technik und die Frage, welche Rolle die Stadt und die Stadtwerke zu ihrer Einrichtung und ihrem Betrieb einnehmen sollen. Das Engagement der Stadt wird sich an einer am Gemeinwohl ausgerichteten Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes orientieren.

Schon jetzt werden Bauherren bei Neubauvorhaben beraten und ermutigt, aus heutiger Sicht sinnvolle Investitionen in eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur zu tätigen.

Mit dem stadtweiten Handlungskonzept wird auch der Beschluss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (Drs. 15-2686/2015) vom 09.12.2015 aufgegriffen, mit dem der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für den Stadtbezirk beauftragt wurde.

Für das Umsetzungskonzept zu prüfen:

· Kriterien für eine geeignete, versorgungssichere und zukunftsfähige Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Stromnetzes

· städtebaulich und stadträumlich verträgliche Lade-Infrastrukturentwicklung

· räumliche Verteilung und die planbare Verfügbarkeit

· geeignete Stellplätze auf privatem, halböffentlichem und öffentlichem Grund

· sinnvolle und unproblematisch einfach anzuwendende Abrechnungssysteme

· Rolle der Stadt, von Versorgungsunternehmen und sonstigen Anbietern sowie von Privaten

3. Bewusstsein schaffen


Die Elektromobilität mit regenerativem Strom muss verstärkt ins Bewusstsein der HannoveranerInnen rücken. Die Ausstellung „Hannover aufgeladen! Elektromobilität zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ (Februar bis Juni 2015 im Historischen Museum), die „Sieben-Städte-Tour“ (im Mai 2015 in Hannover) sowie das themenbezogene Umweltforum im Oktober 2015 waren erste Schritte. Außerdem ist das Pedelec-Verleihsystem zu nennen.

Für das Umsetzungskonzept zu prüfen:

· Information über die Vorteile und sinnvolle Nutzung von Elektrofahrzeugen

· Anreize zur Anschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen, die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzen

· Anreize zur Schaffung von geeigneten Abstell-und Lademöglichkeiten

· Kennenlernen von Elektromobiliät in Autohäusern und Teilautosystemen sowie im öffentlichen Personennahverkehr

· zielgerichtete Beratung und Schulung zur Elektromobilität für Unternehmen, Behörden, Vereine usw. mit Fahrzeugflotten, für branchenspezifische Handwerksbetriebe (z. B. Fahrrad- und Autowerkstätten), für interessierte EinwohnerInnen Entwicklung und Koordination der Informationsbausteine und –akteure (Stadt, Region, Klimaschutzagentur, proKlima, hannoverimpuls, enercity, Handwerkskammer, VCD u. v. a.)

· die Rolle von erneuerbaren Stromquellen für klimaschonendes elektrisches Fahren

4. Vorbild sein


Zurzeit hat die Stadtverwaltung (mit Eigenbetrieben) insgesamt 1.055 Kraftfahrzeuge, darunter ca. 300 PKW. 27 davon werden batterieelektrisch angetrieben, sie sind alle über das Schaufenster-Projekt bis 2016 gemietet.

Diese Mietverträge werden um zwei Jahre verlängert. Darüber hinaus werden 2016 und 2017 mit Bundesförderung insgesamt sieben Elektrofahrzeuge als Ersatz für abgängige konventionelle Fahrzeuge gekauft.

Insgesamt 13 Dienst-Pedelecs sind in der Stadtverwaltung im Einsatz.

Für das Umsetzungskonzept zu prüfen:

· weiterer Ausbau der städtischen Elektroflotte, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung

· Vorrang für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen beim Ersatz abgängiger Kraftfahrzeuge, soweit möglich und sinnvoll

· Einsatz elektrisch unterstützter Lastenfahrräder

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.1 
Hannover / 21.03.2016