Antrag Nr. 0616/2018:
Änderungsantrag "Bessere Lösung - Sozialklausel einführen!" der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0453/2018: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0616/2018 (Originalvorlage)
0453/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Die FRAKTION

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag "Bessere Lösung - Sozialklausel einführen!" der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0453/2018: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt

Antrag zu beschließen:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird zum 01.01.2019 aufgehoben durch die Einführung einer Sozialklausel erweitert. Damit zahlen die Anlieger einer öffentlichen Straße, deren Vermögen und Einkommen unter einer noch zu bestimmenden grenze liegt, zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr für den Ausbau oder den Umbau öffentlicher Verkehrswege. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen eine entsprechende Drucksache vorzulegen.
Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen werden im künftigen Doppelhaushalt 2019/2020 nicht durch andere zu erschließende Einnahmequellen, sondern lediglich durch Umschichtung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen ausgeglichen.

Begründung

Die Anliegerbeteiligung bei Um-bzw. Ausbau von Straßen ist schon immer umstritten, denn es gibt zwar Gründe, die dafür sprechen, aber auch gute Gründe dagegen. generell können die Kommunen in Niedersachsen zur Deckung ihres Aufwandes bei Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen Beiträge von den Eigentümern anliegender Grundstücke fordern. Die Höhe des jeweiligen Beitrags, der erhoben wird,ist nicht nur von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, sondern richtet sich für den einzelnen u.a. nach der Größe des Grundstücks und der Geschosszahl des Hauses. Das heißt also, dass die Anliegerbeteiligung teilweise sehr hoch ausfallen kann - für manche Menschen ebenso hoch, dass sie sich ganz einfach nicht leisten können. Wenn das passiert,kann Verkauf des Hauses oder Zwangsversteigerung drohen. Um dies zu verhindern - und ohne die Anliegerbeteiligung ganz abzuschaffen - muss eine Sozialklauseleingeführt werden, die finanzschwache Grundstückseigentümer davor schützt.

Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender