Drucksache Nr. 0613/2018:
Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte der Ev.- luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde, Kapellenstraße 7, 30625 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0613/2018
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Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte der Ev.- luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde, Kapellenstraße 7, 30625 Hannover

Antrag,


die Umwandlung der finanziellen Förderung aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte ab dem 01.01.2018 in eine Förderung der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten für die städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die fortlaufende Finanzierung wird der Bestand der Kindertagesstätte nachhaltig gesichert. Das Angebot in der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11118.803
Brandschutz, Rettungswege
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 3.500,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -3.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 / 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Produkt  11118
Kindertagesbetreuung
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 10.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 82.100,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -92.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -92.100,00 €
Aufgrund des bestehenden Finanzierungsvertrages mit dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband stehen im wesentlichen Produkt Kindertagesbetreuung bereits 186.000 € zur Verfügung. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 82.100 €.
Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung erfolgt als Beihilfegewährung an den Einrichtungsträger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Im Produkt Gebäudemanagement entstehen zusätzliche Sachkosten von 10.000 €. Des Weiteren wird eine Investitionsmaßnahme in Höhe von 3.500 € getätigt.

Begründung des Antrages

Das Gebäude auf dem Grundstück Kapellenstraße 7 in Hannover Kleefeld wurde im Jahr 1870 von der Stadt Hannover als Eigentümerin errichtet und an die Ev.- luth. Petri Kirchengemeinde Hannover- Kleefeld für den Zweck einer Warteschule übergeben. Eine Warteschule war eine soziale Einrichtung, ähnlich dem heutigen Kindergarten. Seit 144 Jahren übernimmt die Ev - luth. Petri Kirchengemeinde in der Kapellenstraße 7 die sozialpädagogische Aufgabe, das Kind in seiner Entwicklung zu begleiten und zu fördern sowie die Eltern zu unterstützen. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus wird die Kindertagesstätte sowohl von der Bevölkerung als auch von der Ev.-luth. Petri Kirchengemeinde und dem Ev. -luth. Stadtkirchenverband als kircheneigene Einrichtung empfunden und daher als verbandliche Kindertagesstätte der evangelischen Kirche geleitet.

Zur finanziellen Ausgestaltung der allgemein anerkannten Grundsätze für die fachgerechte Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, entsprechend der gesetzlichen Normen für die Kindertagesstättenarbeit, wurde im Jahr 1994 ein Finanzierungsvertrag mit dem Kindertagesstättenträger Ev. - luth. Stadtkirchenverband für die Kindertagesstätte Kapellenstraße 7 in Hannover-Kleefeld geschlossen.

Die aufgezählten Hintergründe sind unter anderem Ausgangsbasis für die vertraglich vereinbarte Zuständigkeit zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.- luth. Stadtkirchenverband, obwohl Gebäude und Grundstück der Kapellenstraße 7 eigentumsrechtlich der Landeshauptstadt Hannover zuzuordnen sind.

Anlässlich einer Brandverhütungsschau im November 2016 wurde festgestellt, dass die bislang von den Hortkindern im 2. Obergeschoss des Kindertagesstättengebäudes genutzten Räumlichkeiten keinen 2. Rettungsweg aufweisen. Die Fenster sind aufgrund der Höhe über Geländeniveau, der Lage und der Größe der Fenster nicht anleiterbar. Damit dürfen die Räume als Aufenthaltsräume für Kinder nicht genutzt werden.

In Abstimmung mit den Beteiligten und unter Würdigung der Nachfrage der Eltern vor Ort werden in der Kindertagesstätte seit dem 01.08.2017 zwei Kindergartengruppen (ganztags) sowie eine Hortgruppe betreut. Aufgrund des fehlenden 2. Rettungsweges musste eine Kindergartengruppe geschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Petri - und Nikodemus-Kirchengemeinde dafür ausgesprochen und beantragt, dass die Finanzierung aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte in eine Förderung der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege umgewandelt wird.

Durch die Umwandlung der Kindertagesstätte mit verbandlicher Förderung in eine Kindertagesstätte mit Betriebskostenersatz entsteht zusätzlicher Aufwand im Fachbereich Gebäudemanagement.

Im Rahmen der verbandlichen Förderung wurde bisher eine Gebäudepauschale an den Träger gezahlt. Der Träger war im Rahmen seines Vertrages für festgelegte Bereiche der Gebäudeunterhaltung zuständig. Im Zuge der Umwandlung in eine Kindertagesstätte mit Betriebskostenersatz wird der derzeitig bestehende Vertrag aufgehoben und ein Überlassungsvertrag zwischen dem Träger und der Landeshauptstadt Hannover geschlossen. Zum Zeitpunkt der Umwandlung geht die gesamte Bauunterhaltung auf die Landeshauptstadt Hannover mit allen Rechten und Pflichten über. Im Rahmen dieser Umwandlung wird der Status Quo des Gebäudes ohne zusätzliche Sanierungen erhalten. Somit ist der Betrieb der Kindertagesstätte, gemäß DS 0897/2017 - Umstrukturierung in der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Petri- u. Nikodemus-Kirchengemeinde, Kappellenstr. 7, gewährleistet. Die notwendigen Ertüchtigungen im Rahmen des Brandschutzes werden durchgeführt. Für darüber hinausgehende Maßnahmen stehen bis auf weiteres keine Mittel im Haushalt, TH 19 zur Verfügung.

Zur Absicherung der anerkannten Sanierungen und baulichen Unterhaltung des Gebäudes und der Außenanlage, um den Fortbestand der städtischen Kindertagesstätte Kapellenstraße 7 und den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz weiterhin an diesem Standort sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung, die Umwandlung der finanziellen Förderung aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte in eine BKE Kindertagesstätte zu beschließen.
51.41 
Hannover / 05.03.2018