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Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Südstadt
Antrag
Sehr geehrter Herr Schostok,
die CDU-Ratsfraktion beantragt hiermit gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Akteneinsicht
in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Südstadt inklusive des etwaigen Schriftverkehrs mit den zuständigen Landesbehörden
Als Mitglieder unserer Fraktion, die die Akten einsehen und prüfen, benennen wir Ratsfrau Dr. Stefanie Matz und Ratsherrn Lars Pohl.
Mit freundlichen Grüßen
Jens-Michael Emmelmann
Stellv. Vorsitzender
Begründung