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Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) der Landeshauptstadt Hannover bis zum Ablauf des Jahres 2016
Antrag,
die Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) der Landeshauptstadt Hannover bis zum Ablauf des Jahres 2016 auf der Grundlage der Anlage zu dieser Drucksache zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 1110300 | Grundsatzangelegenheiten |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
150.000,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-150.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-150.000,00 € |
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Begründung des Antrages
Der vom Rat 2008 beschlossene Lokale Integrationsplan ist Grundlage für den GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ), der mit Drucks. Nr. 0375/2009 bis zum Ablauf der vergangenen Ratsperiode (2011) eingerichtet wurde und nach der Anlage 1 zur Drucksache umgesetzt wurde.
Mit Zusatzantrag zum Haushaltsplan 2012 Ergebnishaushalt gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucks. Nr. 1896/2011 wurde die Fortführung des GFZ mit einer jährlichen Ausstattung in Höhe von 150.000,00 Euro bis Ende der Ratsperiode 2016 beantragt.
Die Laufzeit des GFZ war zunächst auf drei Jahre zeitlich begrenzt worden. Der GFZ fördert gezielt vor Ort soziale und interkulturelle Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern, die das Zusammenleben stärken. Insbesondere können dadurch innovative Projekte Unterstützung finden.
Der GFZ ist zu einem Aushängeschild der hannoverschen Integrationsarbeit geworden.
Die Jury und die Kuratorin haben mit ihrem Engagement und ihren Kompetenzen überzeugt.
Die Verwaltung setzt diesen Antrag um.
Die Mitglieder der Jury haben signalisiert, ihre Tätigkeit weiterhin ausüben zu wollen.
Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von jährlich 150.000,00 Euro sind im Haushalt 2012 für das Rechnungsjahr 2012, wie in den vergangenen Jahren ebenfalls, vorhanden
15.21
Hannover / 05.03.2012