Drucksache Nr. 0594/2015 E1:
Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS-Nr. 15-1112/2015 und 15-1113/2015) zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0594/2015)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 27.05.2015: Schulausschuss: Getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten: Nr.1: 10 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen Nr.2: 11 Stimmen dafür, 3 dagegen, 1 Enthaltung
  • 28.05.2015: Verwaltungsausschuss: Getrennte Abstimmung: Nr. 1: Mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen. Nr. 2: Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen
  • 28.05.2015: Ratsversammlung: Ziffer 1: 39 Stimmen dafür, 18 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Ziffer 2: 52 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0594/2015 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS-Nr. 15-1112/2015 und 15-1113/2015) zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0594/2015)

Antrag,

die Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
  1. Drucksache Nr. 15-1112/2015 (Überquerung der Vahrenwalder Straße)
    1. Drucksache Nr. 15-1113/2015 (zu Punkt 1 der DS-Nr. 0594/2015)
abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Auf die in der Drucksache Nr. 0594/2015 getroffenen Aussagen wird verwiesen.

Begründung

Der Stadtbezirk Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 folgende Änderungsempfehlungen (s. Anlage) beschlossen:
1. "Die Verwaltung überarbeitet die vorgelegte Satzung der Schuleinzugsbereiche für den Stadtbezirk Vahrenwald-List so, dass die Vahrenwalder Straße auf dem Schulweg nicht überquert werden muss."
2. "Punkt 1 der Drucksache (die IGS List betreffend) wird zurückgestellt und nicht mit beschlossen und zum Jahresende 2015 in einer neuen Drucksache den Gremien zum Beschluss vorgelegt."

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1:
Die Festlegung der Schulbezirke für die Rosa-Parks-Grundschule ist bereits mit der Drucksache Nr. 0245/2012, für die GS Am Welfenplatz mit der Drucksache Nr. 1846/2013 erfolgt. Diese Beschlüsse sind formell auch bereits in die 1. Änderungssatzung zur 3. Schulbezirkssatzung aufgenommen worden (Drucksache Nr. 1051/2014). Eine nochmalige Veränderung der Schuleinzugsbereiche durch Beschluss zur 4. Satzung ist nicht vorgesehen.
Bereits mit der Stellungnahme zu der Drucksache 0245/2012 E2 (Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List) und der Drucksache Nr. 1846/2013 E1 (Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List) wurde speziell zu dem Bereich Raiffeisenstraße (Überquerung der Vahrenwalder Straße) Stellung genommen (ampelgesicherter Übergang bzw. Möglichkeit der Straßenquerung durch die U-Bahn-Station Werderstraße) .
Im dicht besiedelten Innenstadtbereich kann eine Querung größerer Verkehrsstraßen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Um die Verkehrssicherheit für die Kinder zu erhöhen, hat die Verwaltung einen Schulwegplan erstellt, der auf Gefahrenstellen und die zu beachtende Verkehrssituation hinweist.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List nicht zu folgen.


zu 2:
Mit der von der Verwaltung eingebrachten Beschlussdrucksache Nr. 0594/2015
(4. Änderungssatzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover) sollen die örtlich begrenzten Einzugsbereiche der IGS List und IGS Vahrenheide-Sahlkamp und die dadurch auch eingeschränkten Einzugsbereiche der IGS Kronsberg, Linden, Mühlenberg und Roderbruch aufgehoben und den stadtweiten Einzugsbereichen aller anderen Integrierten Gesamtschulen und übrigen weiterführenden Schulen in Hannover (HS, HRS und GY) angepasst werden.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller städtischen Integrierten Gesamtschulen hält die Verwaltung die Aufrechterhaltung der seit 1992 bzw. 1995 bestehenden Sonderregelungen für die IGS List und IGS Vahrenheide-Sahlkamp für nicht mehr geboten und zeitgemäß.

Sollte das niedersächsische Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass die Schulform Integrierte Gesamtschule zur Regelschulform wird, wäre dies ein zusätzliches Argument, für alle Schulen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen. Wird die IGS zur Regelschule, bedeutet dies für den Schulträger, dass ein örtlich beschränkter Einzugsbereich auch die Aufnahmeverpflichtung durch diese bestimmte Schule definiert. Bei einer Überschreitung der Aufnahmekapazitäten wäre der Schulträger dann gezwungen, die Zügigkeit dieser Schule zu erweitern.

Unabhängig davon wird die Verwaltung prüfen lassen, ob und inwieweit der Stadtteilbezug für die IGS List im Rahmen eines mit der Landesschulbehörde abzustimmenden Losverfahrens bei der künftigen Verteilung der Schülerinnen und Schülern gesichert werden kann.


Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List nicht zu folgen.
42.21 /42.11
Hannover / 26.05.2015