Drucksache Nr. 0591/2015:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss zur Entscheidung zu Antragspunkt 1
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0591/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 201. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Zu 1.:
Das 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1140, 1. Änderung, zur Schaffung ergänzender Wohnungsbauangebote im Stadtteil Seelhorst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

§ 3 Abs. 1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

Für den Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 04.10.2013 bis 04.11.2013 durchgeführt worden, um auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten informieren und Stellungnahmen entgegen nehmen zu können. Vorgestellt wurde eine Bebauung in zwei Alternativen: Die vom Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel mit Beschluss vom 13.06.2013 geforderte max. dreigeschossige Bebauung mit Stadthäusern, tlw. im öffentlich geförderten Wohnungsbau, und der Verwaltungsvorschlag für eine zweigeschossige Bebauung. Dazu haben sich ingesamt 123 Personen in sechs Stellungnahmen geäußert. In erster Linie wird eine Bebauung kritisiert, die über die Geschossigkeit der bestehenden Wohnbebauung hinausgeht. Dabei geht es im Wesentlichen um die Befürchtung der nachbarlichen Beeinträchtigung durch Einsichtsmöglichkeit in bestehende Hausgärten und um die künftige Verkehrsbelastung. Diese Stellungnahmen betreffen daher die Planungsebene des Bebauungsplanes. Grundsätzliche Bedenken gegen das Planungsziel einer Wohnbebauung werden dagegen nur ansatzweise geäußert. Die Verwaltung schlägt auch unter Verweis auf das Wohnkonzept 2025 vor, die Bauleitplanverfahren fortzusetzen.

Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die 201. Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben. Zudem sind Änderungsbereich und Planungsziel mit dem Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung, deckungsgleich. Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.


Zu 2. und 3.:
Mit dem 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für ein ergänzendes Wohnbauflächenangebot im Stadtteil Seelhorst geschaffen werden. Damit soll ein mit dem Wohnkonzept 2025 (Drucksache Nr. 0840/2013) aufgezeigtes Entwicklungspotential für Wohnen genutzt werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 20.02.2013 bis 22.03.2013 durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.




Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist weiterhin gültig und als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 19.02.2015